Lizenzvertrag
published on 30/06/2009 11:01
Lizenzvertrag
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
AoLs
Authors
zwischen
Name:
Familienname:
Straße:
Plz Ort:
Geburtsdatum:
Lizenznehmer
und
RA Dirk Streifler
Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin
wird nachfolgender Vertrag geschlossen.
1. Gegenstand
Der Lizenzgeber hat den
„Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales “
erstellt. Der Leitfaden beschreibt die relevante Rechtslage, soweit sie am Tage der Erstellung für den Unterzeichner vorhersehbar war.
Mit Einschränkung des Vorstehenden wird das Gutachten nach bestem Wissen erstellt und beinhaltet nachfolgende Punkte:
I. Einführung
II. gesetzliche Grundlagen
III. Kollisionsrechtlichen Fragestellungen
IV. Adressatenkreis / persönlicher Anwendungsbereich bei der Insolvenz in England
V. Formen der Schuldbefreiung
VI. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
VII. Einschränkungen und Auflagen für den Schuldner während des Verfahrens
VIII. Gläubiger Moratorium
IX. Die Insolvenzmasse
X. Restschuldbefreiung
XI. Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland
XII. Grenzen der Anerkennung
XIII. Rechte der Gläubiger nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens
XIV. Zusammenfassung
Anhang:
Zum Verfasser
Formulare und Musterschreiben
Anonymisierter Schriftwechsel mit einem englischen Insolvenzverwalter in einem typischen Verfahren
Weiterführende Literatur
Informationsquellen im Internet:
2. Haftung
Eine Haftung des Lizenzgebers für etwaige fehlerhafte Ausführungen in dem Leitfaden wird beschränkt auf den Betrag von 250 TEUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, sofern eine Versagung der Anerkennungspflicht rechtskräftig wird, ohne dass der Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
3. Umfang der Nutzungsrecht / Urheberrecht
Der Leitfaden dient ausschließlich zur Information des Lizenznehmers.
Es darf auch für eine Argumentation mit den Behörden genutzt werden. Im Übrigen ist die Weitergabe an Dritte im Original, in Kopie oder auch elektronischer Ablichtungen und auch in Auszügen untersagt. Der Lizenznehmer erhält eine einfache und nicht übertragbare Befugnis, diesen Leitfaden im vorstehenden Sinne zu nutzen.
Die Rechte des Lizenzgebers, weiteren Personen eine Lizenz zu erteilen, bleiben hiervon unberührt.
Weitergabe in diesem Sinne ist jedes Zugänglichmachen insbesondere einstellen auf eine Webseite oder der Versand per Mail, Verkauf an Dritte.
Der Lizenznehmer, wird den Lizenzgeber Herrn RA Dirk Streifler bei der Abwehr von Angriffen auf die Schutzrechte unterstützen und unverzüglich über vorhandene oder drohende Beeinträchtigungen der Schutzrechte unterrichten.
4. Vergütung des Lizenzgebers
Für die Nutzung des Leitfadens zahlt der Lizenznehmer an den Rechtsanwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren ein
Festhonorar in Höhe von € 40 zzgl. Porto in Höhe von € 5
5. Vertragsstrafe
Für den Fall der unberechtigten Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer für jeden Einzelfall bei Vermeidung des Fortsetzungszusammenhang an RA Dirk Streifler eine Vertragsstrafe in Höhe von
Datum,
__________________ __________________
Lizenznehmer Lizenzgeber
Name:
Familienname:
Straße:
Plz Ort:
Geburtsdatum:
Lizenznehmer
und
RA Dirk Streifler
Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin
Lizenzgeber
wird nachfolgender Vertrag geschlossen.
1. Gegenstand
Der Lizenzgeber hat den
„Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales “
erstellt. Der Leitfaden beschreibt die relevante Rechtslage, soweit sie am Tage der Erstellung für den Unterzeichner vorhersehbar war.
Mit Einschränkung des Vorstehenden wird das Gutachten nach bestem Wissen erstellt und beinhaltet nachfolgende Punkte:
I. Einführung
II. gesetzliche Grundlagen
III. Kollisionsrechtlichen Fragestellungen
IV. Adressatenkreis / persönlicher Anwendungsbereich bei der Insolvenz in England
V. Formen der Schuldbefreiung
VI. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
VII. Einschränkungen und Auflagen für den Schuldner während des Verfahrens
VIII. Gläubiger Moratorium
IX. Die Insolvenzmasse
X. Restschuldbefreiung
XI. Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland
XII. Grenzen der Anerkennung
XIII. Rechte der Gläubiger nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens
XIV. Zusammenfassung
Anhang:
Zum Verfasser
Formulare und Musterschreiben
Anonymisierter Schriftwechsel mit einem englischen Insolvenzverwalter in einem typischen Verfahren
Weiterführende Literatur
Informationsquellen im Internet:
2. Haftung
Eine Haftung des Lizenzgebers für etwaige fehlerhafte Ausführungen in dem Leitfaden wird beschränkt auf den Betrag von 250 TEUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, sofern eine Versagung der Anerkennungspflicht rechtskräftig wird, ohne dass der Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
3. Umfang der Nutzungsrecht / Urheberrecht
Der Leitfaden dient ausschließlich zur Information des Lizenznehmers.
Es darf auch für eine Argumentation mit den Behörden genutzt werden. Im Übrigen ist die Weitergabe an Dritte im Original, in Kopie oder auch elektronischer Ablichtungen und auch in Auszügen untersagt. Der Lizenznehmer erhält eine einfache und nicht übertragbare Befugnis, diesen Leitfaden im vorstehenden Sinne zu nutzen.
Die Rechte des Lizenzgebers, weiteren Personen eine Lizenz zu erteilen, bleiben hiervon unberührt.
Weitergabe in diesem Sinne ist jedes Zugänglichmachen insbesondere einstellen auf eine Webseite oder der Versand per Mail, Verkauf an Dritte.
Der Lizenznehmer, wird den Lizenzgeber Herrn RA Dirk Streifler bei der Abwehr von Angriffen auf die Schutzrechte unterstützen und unverzüglich über vorhandene oder drohende Beeinträchtigungen der Schutzrechte unterrichten.
4. Vergütung des Lizenzgebers
Für die Nutzung des Leitfadens zahlt der Lizenznehmer an den Rechtsanwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren ein
Festhonorar in Höhe von € 40 zzgl. Porto in Höhe von € 5
5. Vertragsstrafe
Für den Fall der unberechtigten Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer für jeden Einzelfall bei Vermeidung des Fortsetzungszusammenhang an RA Dirk Streifler eine Vertragsstrafe in Höhe von
5.000 EUR
zu zahlen.
Ort, Datum,
__________________ __________________
Lizenznehmer Lizenzgeber
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1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DEAnwälte der Kanzlei die zu Insolvenzrecht beraten
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21/11/2023 15:12
Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung hat sich geändert. Das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) erhöhte die Anforderungen an den Vorsatz des Schuldners für eine Gläubigerbenachteiligung. Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist nur noch ein Indiz, abhängig von Tiefe und Dauer der Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht allein nicht mehr aus, es bedarf weiterer Indizien. Das Urteil vom 10. Februar 2022 erhöhte die Beweislast zu Gunsten der Anfechtungsgegner. Die Urteile vom 3. März 2022 betonen die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und weiterer Indizien für den Vorsatz.
21/11/2023 11:54
Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
13/01/2021 17:26
Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht. Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
08/09/2010 14:28
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
SubjectsInsolvenzrecht
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