Lohnsteuer: Arbeitgeber haftet bei späterer Einstufung als Arbeitnehmer
published on 27/09/2008 19:09
Lohnsteuer: Arbeitgeber haftet bei späterer Einstufung als Arbeitnehmer
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Bitte beachten Sie auch folgende Ausführung zu diesem Thema:
Persönliche Risken für Organe von Kapitalgesellschaften
Beschäftigt ein Unternehmen Arbeitnehmer und geht es davon aus, dass diese freie Mitarbeiter sind, kann es trotzdem als Lohnsteuer-Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden.
Zwar ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit schwierig und oft nur anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale zu beurteilen. Das reicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht aus, um sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum zu berufen.
Für personalintensive Unternehmen ist die Qualifizierung der Beschäftigten als Arbeitnehmer oder Selbstständige für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung besonders wichtig. Wer hier keine Anrufungsauskunft einholt, kann weder darauf vertrauen, dass die von ihm vertretene Rechtsansicht Bestand haben wird, noch sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum berufen.
Im zugrunde liegenden Fall wurden rund 1.000 Telefoninterviewer beschäftigt und das Honorar brutto ausbezahlt. Es wurden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Lohnsteuer-Außenprüfung stufte die Tätigkeit als nichtselbstständig ein und forderte vom Unternehmen zu recht rund 350.000 EUR für nicht abgeführte Lohnsteuer nach.
Hinweis: Bei einer Vielzahl nachzufordernder Lohnsteuerbeträge kann es das Finanzamt für zweckmäßig erachten, den Arbeitgeber als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen, statt die Steuer von den einzelnen Arbeitnehmern nachzufordern (BFH, VI R 11/07).
Persönliche Risken für Organe von Kapitalgesellschaften
Beschäftigt ein Unternehmen Arbeitnehmer und geht es davon aus, dass diese freie Mitarbeiter sind, kann es trotzdem als Lohnsteuer-Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden.
Zwar ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit schwierig und oft nur anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale zu beurteilen. Das reicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht aus, um sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum zu berufen.
Für personalintensive Unternehmen ist die Qualifizierung der Beschäftigten als Arbeitnehmer oder Selbstständige für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung besonders wichtig. Wer hier keine Anrufungsauskunft einholt, kann weder darauf vertrauen, dass die von ihm vertretene Rechtsansicht Bestand haben wird, noch sich auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum berufen.
Im zugrunde liegenden Fall wurden rund 1.000 Telefoninterviewer beschäftigt und das Honorar brutto ausbezahlt. Es wurden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Lohnsteuer-Außenprüfung stufte die Tätigkeit als nichtselbstständig ein und forderte vom Unternehmen zu recht rund 350.000 EUR für nicht abgeführte Lohnsteuer nach.
Hinweis: Bei einer Vielzahl nachzufordernder Lohnsteuerbeträge kann es das Finanzamt für zweckmäßig erachten, den Arbeitgeber als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen, statt die Steuer von den einzelnen Arbeitnehmern nachzufordern (BFH, VI R 11/07).
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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21/11/2023 15:12
Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung hat sich geändert. Das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) erhöhte die Anforderungen an den Vorsatz des Schuldners für eine Gläubigerbenachteiligung. Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist nur noch ein Indiz, abhängig von Tiefe und Dauer der Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht allein nicht mehr aus, es bedarf weiterer Indizien. Das Urteil vom 10. Februar 2022 erhöhte die Beweislast zu Gunsten der Anfechtungsgegner. Die Urteile vom 3. März 2022 betonen die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und weiterer Indizien für den Vorsatz.
21/11/2023 11:54
Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.
13/01/2021 17:26
Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht. Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige
08/09/2010 14:28
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
SubjectsInsolvenzrecht
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