Privatinsolvenz in UK: Adressatenkreis / persönlicher Anwendungsbereich bei der Insolvenz in England
Insolvenzfähig sind in England und Wales sowohl natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie die Kaufmannseigenschaft besitzen, als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Nicht von einer Schuldbefreiung betroffen werden Mitschuldner, Bürgen oder sonstige Sicherungsgeber des Schuldners.
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