Privatinsolvenz in UK: Bankruptcy Restriction Orders

published on 30/06/2009 19:43
Privatinsolvenz in UK: Bankruptcy Restriction Orders
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Rechtsberatung zum englischen Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Stellt das Gericht nach billigem Ermessen fest, dass der Schuldner sich in der Insolvenz schuldhaft verhalten hat, erlässt es, um Schutz der Gemeinheit zu gewahren, einen Insolventenbeschränkungsbefehl (Bankruptcy Restriction Order - BRO) . Diese Zivilklage wird innerhalb eines Jahres nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter erhoben, wenn sich der Schuldner nach seinem Ermessen in einer unverantwortlichen Weise verhalten hat.

Folgende Verhaltensweisen können zu einem Insolventenbeschränkungsbefehl führen: 
  • Fehlende Mitwirkung des Schuldners mit dem Insolvenzverwalter bzw. Gericht.
  • Betrug
  • Fehlende Rechenschaft für abhanden gekommenes Eigentum.Teilnahme an Glücksspielen bzw. Führen eines extravaganten Lebensstils.
  • Schuldenmachen unmittelbar vor Insolvenzeröffnung.
  • Das Tätigen riskanter Geschäften unmittelbar vor Insolvenzeröffnung.
  • Fehlende Lieferung von schon bezahlten Waren bzw. Dienstleistungen.
  • Übermäßige Beiträge an Pensionskassen.
  • Veräußerungen unter Verkehrswert.
  • Fehlende Geschäftsbücher bzw. säumige Vorlage.
  • Vernachlässigung vom Geschäft.
  • Vorherige Insolvenz bei der der Schuldner innerhalb sechs Jahren vor Eröffnung des jetzigen Verfahrens noch nicht von Restschulden befreit war.

Liegt ein Insolventenbeschränkungsbefehl vor:
  • Ohne den Kreditgeber über den Insolventenbeschränkungsbefehl zu informieren, darf der Schuldner keine Kredite in Höhe von mehr als £500 aufnehmen.
  • Der Schuldner darf nur unter dem Namen an Rechtsgeschäfte teilnehmen, an den der Insolventenbeschränkungsbefehl erlassen wurde.
  • Der Schuldner darf weder als Geschäftsführer einer Firma tätig sein, noch eine Kapitalgesellschaft gründen.

Verstoß gegen eine dieser Auflagen wird als Straftat geahndet..

Dauer des Insolventenbeschränkungsbefehl hängt von der Schuldhaftigkeit des Verhaltens ab. Nach englischer Rechtssprechung kommen folgenden Zeiträume in Frage: :
  • 2-15 Jahre, wenn Insolvenz durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
  • 6-10 Jahre, wenn Insolvenz durch Fahrlässigkeit und Eigennutz verursacht wurde.
  • 11-15 Jahre, wenn Insolvenz durch betrug- bzw. verbrechenähnliche Handlungen verursacht wurde.

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Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung hat sich geändert. Das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) erhöhte die Anforderungen an den Vorsatz des Schuldners für eine Gläubigerbenachteiligung. Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist nur noch ein Indiz, abhängig von Tiefe und Dauer der Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht allein nicht mehr aus, es bedarf weiterer Indizien. Das Urteil vom 10. Februar 2022 erhöhte die Beweislast zu Gunsten der Anfechtungsgegner. Die Urteile vom 3. März 2022 betonen die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und weiterer Indizien für den Vorsatz. 
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