Privatinsolvenz in UK: Bankruptcy Restriction Orders

bei uns veröffentlicht am30.06.2009

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum englischen Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Stellt das Gericht nach billigem Ermessen fest, dass der Schuldner sich in der Insolvenz schuldhaft verhalten hat, erlässt es, um Schutz der Gemeinheit zu gewahren, einen Insolventenbeschränkungsbefehl (Bankruptcy Restriction Order - BRO) . Diese Zivilklage wird innerhalb eines Jahres nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter erhoben, wenn sich der Schuldner nach seinem Ermessen in einer unverantwortlichen Weise verhalten hat.

Folgende Verhaltensweisen können zu einem Insolventenbeschränkungsbefehl führen: 
  • Fehlende Mitwirkung des Schuldners mit dem Insolvenzverwalter bzw. Gericht.
  • Betrug
  • Fehlende Rechenschaft für abhanden gekommenes Eigentum.Teilnahme an Glücksspielen bzw. Führen eines extravaganten Lebensstils.
  • Schuldenmachen unmittelbar vor Insolvenzeröffnung.
  • Das Tätigen riskanter Geschäften unmittelbar vor Insolvenzeröffnung.
  • Fehlende Lieferung von schon bezahlten Waren bzw. Dienstleistungen.
  • Übermäßige Beiträge an Pensionskassen.
  • Veräußerungen unter Verkehrswert.
  • Fehlende Geschäftsbücher bzw. säumige Vorlage.
  • Vernachlässigung vom Geschäft.
  • Vorherige Insolvenz bei der der Schuldner innerhalb sechs Jahren vor Eröffnung des jetzigen Verfahrens noch nicht von Restschulden befreit war.

Liegt ein Insolventenbeschränkungsbefehl vor:
  • Ohne den Kreditgeber über den Insolventenbeschränkungsbefehl zu informieren, darf der Schuldner keine Kredite in Höhe von mehr als £500 aufnehmen.
  • Der Schuldner darf nur unter dem Namen an Rechtsgeschäfte teilnehmen, an den der Insolventenbeschränkungsbefehl erlassen wurde.
  • Der Schuldner darf weder als Geschäftsführer einer Firma tätig sein, noch eine Kapitalgesellschaft gründen.

Verstoß gegen eine dieser Auflagen wird als Straftat geahndet..

Dauer des Insolventenbeschränkungsbefehl hängt von der Schuldhaftigkeit des Verhaltens ab. Nach englischer Rechtssprechung kommen folgenden Zeiträume in Frage: :
  • 2-15 Jahre, wenn Insolvenz durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
  • 6-10 Jahre, wenn Insolvenz durch Fahrlässigkeit und Eigennutz verursacht wurde.
  • 11-15 Jahre, wenn Insolvenz durch betrug- bzw. verbrechenähnliche Handlungen verursacht wurde.

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