Privatinsolvenz in UK: Deed of arrangement

bei uns veröffentlicht am30.06.2009

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechsberatung zur Insolvenz in England und Wales - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Deed of arrangement bezeichnet eine Form der Schuldbefreiung und meint einen Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger zu schließen oder das Eigentum des Schuldners auf einen trustee zugunsten der Gläubiger zu übertragen (deed of arrangement), um eine Insolvenz zu vermeiden. Rechtsgrundlage ist der Deeds of Arrangement Act von 1914. Ein solcher Vergleich hat Vertragscharakter und ist vollstreckbar. Der Schuldner soll insbesondere sein Eigentum auf einen trustee übertragen und erhält im Gegenzug bezüglich der anderen Schulden eine Befreiung ein. Der entscheidende Nachteil liegt darin, dass die anderen Verfahren für den Schuldner wesentlich bequemer sind. Die praktische Relevanz ist daher äußerst gering.

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