Privatinsolvenz in UK: Die Insolvenzmasse

bei uns veröffentlicht am30.06.2009

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Insolvenz in UK - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Die Insolvenzmasse ist das Gesamtvermögen des Schuldners, dass von dem Insolvenzverwalter abzuwickeln ist.

Mit einigen Ausnahmen, schließt die Insolvenzmasse das ganze Vermögen des Schuldners ein, ob im direkten Besitz des Schuldners, oder im Besitz von Dritten.

Eigentumspositionen, die der Antragsteller für eine andere Person treuhänderisch besitzt, fallen nicht in die Insolvenzmasse.

Der Schuldner rechnet damit, dass nichts von der Insolvenzmasse übrig bleibt (sonst hätte das Gericht den Insolvenzbeschluss nicht erlassen). Die Schulden, die nicht durch die Insolvenzmasse beglichen werden, sind Restschulden.

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