Privatinsolvenz in UK: Die Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse ist das Gesamtvermögen des Schuldners, dass von dem Insolvenzverwalter abzuwickeln ist.
Mit einigen Ausnahmen, schließt die Insolvenzmasse das ganze Vermögen des Schuldners ein, ob im direkten Besitz des Schuldners, oder im Besitz von Dritten.
Eigentumspositionen, die der Antragsteller für eine andere Person treuhänderisch besitzt, fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Der Schuldner rechnet damit, dass nichts von der Insolvenzmasse übrig bleibt (sonst hätte das Gericht den Insolvenzbeschluss nicht erlassen). Die Schulden, die nicht durch die Insolvenzmasse beglichen werden, sind Restschulden.
Mit einigen Ausnahmen, schließt die Insolvenzmasse das ganze Vermögen des Schuldners ein, ob im direkten Besitz des Schuldners, oder im Besitz von Dritten.
Eigentumspositionen, die der Antragsteller für eine andere Person treuhänderisch besitzt, fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Der Schuldner rechnet damit, dass nichts von der Insolvenzmasse übrig bleibt (sonst hätte das Gericht den Insolvenzbeschluss nicht erlassen). Die Schulden, die nicht durch die Insolvenzmasse beglichen werden, sind Restschulden.
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