Privatinsolvenz in UK: gesetzliche Grundlagen der Privatinsolvenz in England & Wales

bei uns veröffentlicht am30.06.2009

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum englischem Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte
Aufgrund der Landesgeschichte werden in Großbritannien in England/Wales, Schottland und Nordirland unterschiedliche Rechtsnormen angewandt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Rechtslage in England und Wales.
Die maßgeblichen insolvenzrechtlichen Bestimmungen finden sich vorwiegend in einem Gesetz (Insolvency Act von 1986) und einer Verordnung (Insolvency Rules von 1986). Daneben gibt es Novellierungen und gesetzliche Ergänzungen, unter anderem der „Enter-prise Act“ von 2002.

Die weitreichendste Veränderung nach dem Enterprise Act 2002 betrifft die discharge Periode, wie in dem einführenden Artikel zur Insolvenz UK dargestellt. U.a. umfasst der Anwendungsbereich der automatic discharge jetzt auch wiederholte Bankrotteure.


Die Beantwortung der Frage nach der Anwendbarkeit des englischen Insolvenzrechtes und die Frage der Anerkennung der discharge richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren vom 29. Mai 2000.
Auf der Grundlage von Art 220 EGV, 4. Spiegelstrich aF, wurde seit 1970 ein Europäisches Insolvenzübereinkommen verhandelt. Die Verordnung gilt für alle nach dem 31. 5. 2002 eröffneten Verfahren. Die Verordnung gilt auch in Großbritannien und Irland, sowie seit 1. 5. 2004 in den zehn neu beigetretenen Ländern Mittel-Osteuropas. Mit Dänemark soll eine i-dentische Regelung noch vereinbart werden.

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