Privatinsolvenz in UK: Kriterien der Insolvenzverwalter in England
Damit ein deutscher Schuldner in den Genuss des englischen Insolvenzrechtes kommt, müsste er „... den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen...“ (COMI) dort begründet haben.
Ob COMI in England/Wales liegt, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht, auf der Grundlage folgender Faktoren:
Besteht kein Bedenken um das COMI wird das High Court in London bzw. ein County Court einen Insolvenzverwalter bestellen und das Insolvenzverfahren eröffnen.
Ob COMI in England/Wales liegt, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht, auf der Grundlage folgender Faktoren:
- Ort der Hauptberufsausübung. Wenn der Schuldner nicht berufstätig ist, Ort des Hauptwohnsitzes.
- Belege zum Wohnsitz in England, wie Mietvertrag, Telefonrechnungen die nachweisen, dass man von England aus telefonierte, Kreditkartenbelege über Ausgaben in England, Bankbelege über Bargeldabhebung in England, sowie andere Belege des Haushalts in England.
- Wenn der Schuldner berufstätig ist, die Nationalversicherungsnummer (National Insurance Number – NIN) und Steuernummer, Belege über Einkommen, Arbeitsvertrag.
- Ob der Schuldner noch in Deutschland angemeldet oder berufstätig ist.
- Nachweise, dass der Schuldner den Gläubigern seinen Umzug nach England angezeigt hat, wann Anzeige stattgefunden hat.
- Englischkenntnisse des Schuldners, besonders wenn Englisch für die Ausübung des Berufs wichtig ist.
- Wenn der Schuldner verheiratet ist, ob Ehegatte bzw. Kinder mit ihm zusammenleben.
Besteht kein Bedenken um das COMI wird das High Court in London bzw. ein County Court einen Insolvenzverwalter bestellen und das Insolvenzverfahren eröffnen.
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