Privatinsolvenz in UK: Steuerpflicht bei Insolvenzeröffnung
Bis ein Jahr nach Insolvenzeröffnung wird dem Schuldner ein „Null“ Steuersatz (NT) angesetzt, mit der Bedeutung, dass der Insolvenzverwalter für Steuerzahlungen für das laufende Jahr bis Insolvenzeröffnung verantwortlich wird. Der Schuldner zahlt zunächst keine Steuer für den Rest des Steuerjahres. Dies bedeutet aber nicht, das der Schuldner nicht Steuerpflichtig ist. Alle Gewinne, auch Sanierungsgewinne, die während dieser Null-Satz-Zeit erzielt sind, werden vom Finanzamt neu dem Schuldner in Rechnung gestellt. Eventuell werden diese Steuerverpflichtungen durch einen IPA oder IPO bedient.
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