Steuertermine im Monat Mai 2011
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.5.2011.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.5.2011.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.5.2011.
Grundsteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.5.2011.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8.2011 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2011 und am 15.8.2011 zu zahlen sind. Auf Antrag (war bis zum 30.9.2010 zu stellen) kann die Grundsteuer auch am 1.7.2011 in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am 13.5.2011 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.5.2011 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer - mittels Barzahlung - bis zum 10.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 7.5.2011.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.5.2011.
Grundsteuerzahler: Zahlung - mittels Barzahlung - bis zum 16.5.2011 und - mittels Zahlung per Scheck - bis zum 13.5.2011.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15.8.2011 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15.2.2011 und am 15.8.2011 zu zahlen sind. Auf Antrag (war bis zum 30.9.2010 zu stellen) kann die Grundsteuer auch am 1.7.2011 in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am 13.5.2011 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.5.2011 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
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