Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.
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3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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15 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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07.11.2020 10:18
Im alltäglichen Leben werden unzählige Verträge jeden Tag geschlossen – an der Supermarktkasse, an Ticketautomaten der öffentlichen Verkehrsmittel oder beim Essen im Restaurant. Voraussetzung für gesetzlich fixierte Rechtsfolgen unterschiedlicher Vertragstypen ist grundsätzlich immer, dass die Parteien sich (objektiv betrachtet) zum Zeitpunkt der Abrede tatsächlich rechtlich binden wollten (Rechtsbindungswille). Bloße Gefälligkeiten des alltäglichen Lebens können daher keine Verträge im rechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht den gesetzlichen Vorschriften des BGB unterliegen.
30.10.2017 10:10
Wer zum Todeszeitpunkt gemeinsam mit dem Erblasser lebte, ist zur Auskunft über erbschaftlichen Geschäfte und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände verpflichtet – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Subjectsallgemeines
Aktiengesellschaft: Satzung kann Pflicht zum Abführen der Tantieme des Aufsichtsratsmitglieds regeln
06.05.2016 12:58
Hat die Gewerkschaft die Kandidatur zum Aufsichtsratsmitglied eingeleitet, kann sie die Verpflichtung regeln, die Tantiemen an eine gewerkschaftsnahe Organisation abzuführen.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
05.11.2015 13:46
Hat die Gewerkschaft die Kandidatur eines ihrer Mitglieder zum Aufsichtsrat unterstützt, kann sie eine Verpflichtung regeln, dass bezogenen Tantiemen an eine gewerkschaftsnahe Organisation abzuführen sind.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Ein Investitionsvorrangbescheid ist auch zu erteilen, wenn der Verfügungsberechtigte durch einen Fachbetrieb oder eigene Fachkräfte Instandsetzungs-, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Wohngrundstücken vornehmen will.
(2) Wohng
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110 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 29.05.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 285/12 Verkündet am: 29. Mai 2013 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 18.06.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 86/11 Verkündet am: 18. Juni 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja
published on 19.01.2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 163/06 Verkündet am: 19. Januar 2007 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 17.12.2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 16/09 Verkündet am: 17. Dezember 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
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