Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Urteilsbesprechung zu BVERFG 2 BvR 133/10

Urteilsbesprechungen zu BVERFG 2 BvR 133/10

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Referenzen - Veröffentlichungen

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren BVERFG 2 BvR 133/10.

Arbeitsrecht: Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

09.09.2016

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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Arbeitsrecht: Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

09.09.2016

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2017 - 4 Bf 160/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014, soweit die Klage abgewiesen worden ist, teilweise geändert. Die Nebenbestimmung Nr. 15 in dem Bescheid vom

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 30. Juni 2016 - 2 K 2366/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen K

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 02. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe A.