Insolvenzrecht: Unternehmenssanierung als Weg aus der Krise

erstmalig veröffentlicht: 19.10.2020, letzte Fassung: 19.10.2022
Zusammenfassung des Autors

Das Corona-Virus bringt insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen bezüglich ihrer Stellung in der deutschen Wirtschaft in ernsthafte Gefahr. Ob diese durch die Auswirkungen der Pandemie nur an den Rand der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung oder gar darüber hinausgebracht werden – das Eintreten eines oder mehrerer Insolvenzgründe muss nicht das Ende bedeuten. In enger Zusammenarbeit und mit dem entsprechenden Glauben an Besserung ist die Sanierung insolventer Unternehmen ein möglicher Weg aus der Krise  – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

 

I. Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens

Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung eines Unternehmens ist dessen Sanierungsfähigkeit. Diese liegt vor, wenn ein Unternehmen zwar an einem oder beiden Insolvenzgründen „leidet“ (Überschuldung und/ oder Zahlungsunfähigkeit), eine Fortführung des Unternehmens jedoch nicht ausgeschlossen ist. Mithin muss eine entsprechende Ausstattung an Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens noch vorhanden sein. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und bspw. durch ein Sanierungsgutachten zu ermitteln.

 

II. Verschiedene innerbetriebliche Sanierungskonzepte

Jede Sanierung ist einzigartig und individuell auf die vorhandenen Ressourcen und weiteren Voraussetzungen des Unternehmens abzustimmen. Dennoch lassen sich die verschiedenen Sanierungsansätze in der Theorie grob in vier Kategorien unterteilen.

1. Finanzielle Sanierung – Bares generieren

Hierbei wird sich auf die finanzielle Situation des Unternehmens konzentriert. Es geht insbesondere um die Absicherung und Erschließung der unterschiedlichen Quellen an Kapital sowie um die Zuführung neuen Kapitals – ggf. auch durch Fremdfinanzierung (z.B. Kredite).

2. Portfoliosanierung – Was können wir am besten?

Hierbei geht es insbesondere um eine Optimierung der Geschäftsstrategie. Entscheidende Fragen sind also zum Beispiel: Welche Produkte/ Dienstleistungen/ Marken etc. hat das Unternehmen zu bieten und wie kann durch eine Konzentration auf die einzelnen Marktziele eine Wertsteigerung erreicht werden?

3. Organisatorische Sanierung – Effiziente Systeme schaffen

Mit diesem Ansatz wird der Blick auf den Aufbau, die Organisation und die Systemplanung innerhalb des Unternehmens geworfen. Die entscheidende Frage ist auch hier: Wie können die Abläufe etc. optimiert werden, dass eine möglichst effiziente Struktur erreicht wird?

4. Behavioristische Sanierung – Das Klima entscheidet mit

Dieser Ansatz beschäftigt sich insbesondere mit dem Verhalten der am Unternehmen beteiligten Angestellten sowie Führungskräften. Sowohl die Führungskultur als auch die alltäglichen Verhaltensmuster und Routinen der Beteiligten haben große Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens am Markt. Über eine Verbesserung der Unternehmenskultur, mögliche Anreiz- oder Sanktionssysteme oder auch eine bloße Veränderung des Umgangs untereinander kann das Unternehmen ebenfalls von innen heraus gestärkt und damit erfolgreicher gemacht werden.

 

III.  Externe Sanierungsmaßnahmen

Parallel zu den innerbetrieblichen Maßnahmen können in Fällen schwerwiegender Insolvenz – z.B. sehr weitreichender Überschuldung – auch unternehmensexterne Maßnahmen ergriffen werden. Hierbei setzt sich (möglichst) der Sanierungsberater mit den Gläubigern des Unternehmens (bspw. Kreditinstitute, Lieferanten oder andere Kapitalgeber) auseinander und versucht im besten Fall einen Schuldenerlass – ggf. aber auch nur eine Stundung der Forderungen oder eine Umschuldung – zu erwirken.

Es muss sich also zunächst ein (rechtlicher) Überblick über die jeweiligen Vertragskonditionen verschafft werden. In enger Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und den jeweiligen Gläubigern kann so gegebenenfalls eine Lösung gefunden werden, die für alle Beteiligten ein „Gewinn“ darstellt.

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Anwälte der Kanzlei die zu Sanierung von Unternehmen beraten

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