Privatinsolvenz in UK: Definition Center of Main Interests – COMI
Dies ist der Ort, an dem der Schuldner üblicherweise, mithin für Dritte erkennbar, der Ver-waltung seiner Interessen nachgeht. Eine darüber hinausgehende ausdrückliche Definition des Begriffs des hauptsächlichen Interessenmittelpunktes enthält die EuInsVO nicht.
Örtlich liegt der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen also dort, wo er seinen Ar-beitsplatz oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt oder seinen Wohnsitz hat.
Demgegenüber sind Aufenthaltsort der Gläubiger und das Land in dem die Schulden ent-standen sind, unwichtig.
Es gibt keine abschließende Definition von "COMI" in der Verordnung. Was eigentlich im Text festgehalten ist, sind beispielhafte Vermutungen, z.B. dass der Satzungssitz einer Ge-sellschaft das COMI ist. Eine solche Vermutung kann durch gegenteilige Tatsachen wider-legt werden.
Beantragt man die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahren in England, werden faktisch auch die Fragen um die Belegenheit der COMI zunächst nach dem englischem Recht ent-schieden.
Stellt man in England einen Antrag auf Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahren, so vermu-tet das Gericht, dass der Antrag rechtsmäßig gestellt ist, solange der Antrag die notwendi-gen Angaben enthält und die Angaben eine scheinbare Richtigkeit aufweisen. Gegenteiliges muss von dem Zwangsverwalter vorgetragen und ggf. bewiesen werden.
Zu beachten ist auch, dass der Official Receiver nicht jeden Fall einzeln untersuchen muss, sondern nach Ermessen sich mit den schweren Fällen auseinandersetzen kann. Es besteht daher die reelle Gefahr, dass einige deutsche Insolvenztouristen unbemerkt discharge er-halten, ohne tatsächlich ihren Wohnsitz verlegt zu haben.
Örtlich liegt der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen also dort, wo er seinen Ar-beitsplatz oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt oder seinen Wohnsitz hat.
Demgegenüber sind Aufenthaltsort der Gläubiger und das Land in dem die Schulden ent-standen sind, unwichtig.
Es gibt keine abschließende Definition von "COMI" in der Verordnung. Was eigentlich im Text festgehalten ist, sind beispielhafte Vermutungen, z.B. dass der Satzungssitz einer Ge-sellschaft das COMI ist. Eine solche Vermutung kann durch gegenteilige Tatsachen wider-legt werden.
Beantragt man die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahren in England, werden faktisch auch die Fragen um die Belegenheit der COMI zunächst nach dem englischem Recht ent-schieden.
Stellt man in England einen Antrag auf Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahren, so vermu-tet das Gericht, dass der Antrag rechtsmäßig gestellt ist, solange der Antrag die notwendi-gen Angaben enthält und die Angaben eine scheinbare Richtigkeit aufweisen. Gegenteiliges muss von dem Zwangsverwalter vorgetragen und ggf. bewiesen werden.
Zu beachten ist auch, dass der Official Receiver nicht jeden Fall einzeln untersuchen muss, sondern nach Ermessen sich mit den schweren Fällen auseinandersetzen kann. Es besteht daher die reelle Gefahr, dass einige deutsche Insolvenztouristen unbemerkt discharge er-halten, ohne tatsächlich ihren Wohnsitz verlegt zu haben.
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Insolvenzrecht beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Insolvenzrecht