Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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02.05.2018 10:45

Durch die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme durch den Arbeitgeber kann sich dieser gegenüber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
25.04.2017 10:41

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14.01.2016 12:01

Bei der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle sind gemäß § 174 Abs. 2 InsO der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
16.09.2015 17:36

Von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR ist der Frachtführer befreit, wenn die Beschädigung des Gutes auf einen Verlade- oder Verstaufehler des Absenders zurückzuführen ist.
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published on 24.07.2012 00:00

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published on 13.11.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 334/11 Verkündet am: 13. November 2012 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
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