Transport- und Speditionsrecht

Transportrecht

erstmalig veröffentlicht: 20.09.2007, letzte Fassung: 20.09.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

RA KrahlAls Kanzlei für den Mittelstand mit hoher Sprachkompetenz haben wir unserem Dezernat Transport- und Speditionsrecht besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Sie sind als Spediteur oder Frachtunternehmen in der Luft, zur See, auf dem Fluss, auf der Straße oder auf der Schiene grenzüberschreitend unterwegs? Sie erhalten die Ihnen zustehende Fracht nicht oder werden wegen Beschädigung oder Verlust von Gütern in Anspruch genommen?

Sie haben ein ausländisches Subunternehmen beauftragt und wissen nicht, wie und wo Sie Ihre vertraglichen Ansprüche durchsetzen können? Sie werden gerichtlich in Anspruch genommen und Ihre Transportversicherung verweigert den Versicherungsschutz?

Sie fragen sich, wie Sie die behördlichen Sicherheitsvorgaben erfüllen können, welche Vorkehrungen Sie bei gefährlichen Gütern ergreifen müssen und was Sie gegen Bußgeldbescheide (z.B. wegen Überschreitung von Lenk- und Ruhezeiten) unternehmen können?

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Lassen Sie sich Zeit, um sich auf unserer Kanzlei-Website ein Bild von unserem Leistungsspektrum zu machen. Wir decken neben dem Transport- und Speditionsrecht insbesondere auch das Versicherungsrecht, das Gesellschaftsrecht, das (Straßen-) Verkehrsrecht, das Arbeitsrecht und natürlich das allgemeine Vertragsrecht ab. Unsere Anwälte beherrschen so viele Sprachen, dass es keine Rolle spielt, ob Sie Güter nach Südamerika, in den englischsprachigen Raum, in die slavischen Länder, in die Türkei oder nach China transportieren.


Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.


BGH: Zur Verjährungsfrist für Ansprüche aus Frachtverträgen
Transportrecht: Logistische Mehrwertdienste – eine Haftungsfalle für Luftfrachtführer und Luftfrachtspediteure
Haftung des Frachtführers: Warendiebstahl eines Mitarbeiters aus dem Umschlaglager
Speditionsrecht: Zur Notwendigkeit der Preisdeklarierung
Transportrecht: Primärkonservierung eines Transportgutes stellt keine Verpackung dar
Transportrecht: Beweislast für beschädigte Fracht mit unbeschädigter Frachtverpackung liegt beim Absender



Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Anwälte

1 Anwälte, die zum Transport- und Speditionsrecht beraten.

Rechtsanwalt

Andreas Krahl, LL.M. (Wales) in Kooperation


Transport- und Speditionsrecht, Versicherungsrecht
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