Abgas-Skandal: Nun auch Fahrzeuge von "Mercedes Benz" betroffen?

Infolge des Vorwurfs muss nun auch "Daimler" einige seiner Fahrzeuge zurückrufen. Dieser Rückruf umfasst in Deutschland rund 60.000 Fahrzeuge, deren Herstellung wohl aber spätestens Mitte 2014 eingestellt worden sein soll.
Daimler betont darüber hinaus, dass schon im Zuge einer Rückrufaktion im vergangenen Jahr angekündigt worden war, dass noch weitere Fahrzeuge mit der in Frage stehenden Motorsteuerungstechnologie ausgestattet seien und dass es sich dementsprechend auch bei dem diesjährigen Rückruf nicht um einen neuen Sachverhalt handele.
Sollte sich diese behauptete Tatsache als "wahr" herausstellen, würde das bedeuten, dass mögliche Verjährungsfristen deliktischer Ansprüche gegen den Hersteller (insbesondere aus § 826 BGB) schon mit Ablauf des Jahres 2019 begonnen haben könnten. Hierüber hätte im Zweifel jedoch ein Gericht zu entscheiden.
Betroffene Fahrzeugfahrer könnten sich aber spätestens jetzt wohl nicht mehr auf ihre Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen berufen. Dies bedeutet wiederum, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Konzern "Daimler", der unter anderem Fahrzeuge mit der Marke "Mercedes Benz" herstellt, nun noch für entweder zwei oder höchstens drei Jahre lang möglich sein könnte (vgl. §§ 195, 199 BGB).
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Höhe eines mögichen Schadensersatzanspruches finden sie hier.
Haben Sie Fragen zum Thema Schadensersatzrecht? Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Dirk Streifler auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
Quelle: Nachrichtenagentur dpa

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
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