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Patrick Jacobshagen

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Artikel zu Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht: Der Erwerb von Investmentfondsanteilen ist kein Börsentermingeschäft
13.01.2011
Zur Bankenhaftung beim Erwerb von Anteilen an einer Wertpapier-Investmentgesellschaft - BGH vom 13.07.2004 - Az: XI ZR 132/03 - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht: BGH entscheidet über Frankfurter Raser-Fall

11.04.2021
Es gibt keine allgemeine Regel, wonach die Eigengefährdung des Täters einem Tötungsvorsatz entgegensteht. Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat. So hat der Tatrichter einzelfallbezogen zu klären, ob und in welchem Umfang aus Sicht des Täters aufgrund seines Verhaltens eine Gefahr (auch) für seine eigene körperliche Integrität drohte. Diesem Erfordernis wurde das Landgericht im strittigen Fall nicht gerecht: Allgemeine Erfahrungssätze, wie etwa „wer den Sicherheitsgurt nicht anlege, nehme für den Kollisionsfall zwangsläufig auch seinen eigenen Tod in Kauf“ (so das LG Frankfurt) genügen dem Erfordernis eines gewissen Begründungs- und Beweisaufwandes allerdings nicht – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
Strafrecht – BGH bestätigt Mordurteil im Hamburger Raser-Fall

10.04.2021
Steht die Vorstellung des Rasers, durch einen Verkehrsunfall selbst erhebliche Verletzungen oder sogar den Tod zu erleiden, einem bedingten Tötungsvorsatz entgegen? Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass dem ein natürlicher und starker Selbsterhaltungstrieb entgegenstehe. Die Anforderungen an die Feststellungen der Billigung des eigenen Todes (so wie auch des Todes von anderen Personen) seien außerordentlich hoch. Dennoch könne ein solcher Selbsterhaltungstrieb durch eine gewisse Motivation durchbrochen werden. Solch eine Motivation sei dadurch gekennzeichnet, dass sie von „außerordentlichen Gründen gespeist und von außerordentlicher Kraft angetrieben werden“ muss. Kann das Tatgericht kein genaues Motiv feststellen, müsse dies nicht gegen die Annahme des Eventualvorsatzes sprechen: Wenn aus gewissen Beweisanzeichen gefolgert werden kann, dass die Todesfolgen gebilligt worden sind, so könne hieraus wiederum geschlossen werden, dass hinreichend starke Motive existent seien - Dirk Streifler, Streifler & Kollegen
StPO: Missachtung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchung kann Beweisverwertungsverbot zur Folge haben
25.01.2012
Die Rechtswidrigkeit der Wohnungsdurchsuchung rechtfertigt vorliegend die Annahme eines Verwertungsverbots hinsichtlich der bei der Durchsuchung sichergestellten Betäubungsmittel-BGH vom 18.04.07-Az:5 StR 546/06
Verkehrsstrafrecht: Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben
02.07.2010
Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB