Recht der GbR
VII. Recht der GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts -
Das Recht der GbR ist in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Teilweise wird sie auch BGB-Gesellschaft genannt und ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Vereinigung, mehrerer Personen, zur Erreichung eines beliebigen gemeinsamen Zweckes.
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Recht der GbR
Das Recht der GbR ist in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Teilweise wird sie auch BGB-Gesellschaft genannt und ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Vereinigung, mehrerer Personen, zur Erreichung eines beliebigen gemeinsamen Zweckes.
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11 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Insolvenzrecht: Unternehmenssanierung als Weg aus der Krise
19.10.2020
Das Corona-Virus bringt insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen bezüglich ihrer Stellung in der deutschen Wirtschaft in ernsthafte Gefahr. Ob diese durch die Auswirkungen der Pandemie nur an den Rand der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung oder gar darüber hinausgebracht werden – das Eintreten eines oder mehrerer Insolvenzgründe muss nicht das Ende bedeuten. In enger Zusammenarbeit und mit dem entsprechenden Glauben an Besserung ist die Sanierung insolventer Unternehmen ein möglicher Weg aus der Krise – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Corona-Hilfen: Übersicht über staatliche Akuthilfen während der Krise
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
03.04.2020
Im folgenden Beitrag finden Sie eine Übersicht über die staatlich gewährten Hilfeleistungen in der Corona-Krise. Es können sowohl finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und Krediten beantragt werden, als auch Maßnahmen wie Kurzarbeit und Steuerstundung deutlich unkomplizierter ergriffen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht Berlin
Gesellschaftsrecht: Rechtsform – „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Namenszusatz
20.09.2019
Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Gesetzesänderung in der Corona-Krise: Übergangsregelungen im Insolvenzrecht
27.03.2020
Die unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Krise bringen schon jetzt viele deutsche Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie u.a. im Insolvenzrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) sollen negative wirtschaftliche Auswirkungen und Haftungsgefahren für Unternehmen bzw. die dahinterstehenden natürlichen Personen für die Dauer der Krise reduziert werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Insolvenzrecht: Strafrechtliche Konsequenzen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
16.09.2020
Durch die Corona-Pandemie droht vielen Unternehmen in Deutschland die Insolvenz. Um dem wirtschaftlichen „Aus“ dieser Unternehmen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung jüngst eine Verlängerung der Insolvenzantragspflichtaussetzung für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für überschuldete Unternehmen verantwortlichen Organe und Gesellschafter sorglos ihre Geschäfte fortführen können. Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen strafrechtliche wie auch haftungsrechtliche Konsequenzen, die bekannt sein sollten.