Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht
Hochschulrecht
Das Hochschulrecht wird maßgeblich von der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit bestimmt, die nur für Deutsche gilt, vgl. Art. 12 Abs. 1 GG. Der Schutz für Ausländer erfolgt lediglich über die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG; d.h. prinzipiell ist deren Rechtsstellung schwächer. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören primär Fragen der Hochschulzulassung (Studienplatzklage, Studienortwechsel, Studienplatztausch) wie auch die Anfechtung von Prüfungsergebnissen.

Artikel
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