Internationales Recht
Rechtsberatung zu Europarecht, internationalem Privatrecht und Polnischem Recht - Rechtsanwälte BSP Berlin Mitte
Eine fortschreitende Globalisierung und Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Wir verbringen unseren Urlaub im Ausland, wir bestellen Waren bei ausländischen Produzenten und überweisen den Kaufpreis ins Ausland. Sieben Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben in Deutschland. Sie mieten Wohnungen, schließen Verträge des täglichen Lebens und betreiben hier ihre Geschäfte. Mehr als 50.000 Deutsche heiraten jedes Jahr eine ausländische Partnerin oder einen ausländischen Partner. Die Handelsbeziehungen deutscher Firmen erstrecken sich über den gesamten Globus. In allen diesen Sachverhalten kollidieren oftmals zwei sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Das internationale Privatrecht (oder besser: Kollisionsrecht) hilft dann bei der Frage, welches Recht anzuwenden ist.
Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln. Das IPR beantwortet hauptsächlich folgende Fragen:
Welches nationale Recht ist anwendbar?
Welches Gericht ist zuständig?
Unter welchen Bedingungen kann ein Entscheid, der in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden?
Besonders für den Praktiker sind die beiden letzten Fragen von entscheidender Bedeutung. So verwundert es nicht, dass die bisherigen europäischen Harmonisierungsvorschriften aus dem Bereich des internationalen Zivilprozessrecht kommen. Auf die Frage nach dem zuständigen Gericht und die Vollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland geben uns diese Regelungen bereits weitreichende Antworten (s. dazu den Beitrag: „die neue EG-Verordnung zum Europäischen Vollstreckungstitel“).
Wir beraten Sie in allen Fragen zum Internationales Privatrecht (IPR).
Sie erreichen uns:
Bierbach, Streifler & Partner
Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
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Autor:in
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch
Artikel
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Urteile
316 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 28. Sept. 2016 - 3 W 76/16
28.09.2016
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss 3 W 76/16, 28. September 2016
Tenor
*1.* Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
*2.* Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens zu tragen.
*3.* Der Gegenstandswert wird für das Rechtsbehelfsverfahren auf 20.000 € festgesetzt.
Gründe
*I.*
1
Die...
Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Juni 2014 - 3 W 24/13
02.06.2014
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Tenor
*1. Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 11.07.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts Parchim - Grundbuchamt - vom 16.06.2011 aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Parchim zurückverwiesen.*
*2. Das Amtsgericht Parchim wird angewiese
Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Juli 2015 - 12 Wx 16/15
09.07.2015
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Tenor
Die Grundbuchbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamtes - Amtgericht - Bernburg vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt.