Ordnungswidrigkeitenrecht: Überholen: Verkehrsordnungswidrigkeit „Elefantenrennen“

published on 01/03/2009 17:50
Ordnungswidrigkeitenrecht: Überholen: Verkehrsordnungswidrigkeit „Elefantenrennen“
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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ein bußgeldrechtlicher Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz liegt nur vor, wenn der nachfolgende Verkehr konkret nicht nur kurzfristig behindert wird.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG Hamm) im Fall eines Lkw-Fahrers, der wegen eines „Elefantenrennens“ von der Autobahnpolizei mit einem Bußgeld belegt worden war. Die Richter forderten dabei in ihrer Entscheidung, dass für die Verhängung eines Bußgelds eine konkrete Behinderung des nachfolgenden Verkehrs vorliegen müsse. Als Faustregel für Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen sei dabei eine Dauer von maximal 45 Sekunden anzunehmen (OLG Hamm, 4 Ss OWi 629/08).


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Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt
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