Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 814 Kenntnis der Nichtschuld

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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28.09.2017 17:22

Die Übertragung von Geldern auf einen Treuhänder zum Zweck der Befriedigung von Gläubigern stellt auch bei einer wegen Vertretungsmangels unwirksamen Treuhandvereinbarung keine unentgeltliche Leistung dar.
06.12.2016 11:14

Wird in einem Hinterhof ein Hotel eröffnet, durch das es zu einer erheblichen Lärmbelästigung kommt, kann dies eine Mietminderung von 20 Prozent der Miete rechtfertigen.
03.03.2016 10:04

Wer eine Wohnung modernisiert muss darauf hinweisen, dass er deshalb gleichzeitig oder später die Miete erhöhen möchte.
01.10.2015 11:58

Es ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Mietsache, ob ein Restaurant durch Gäste einer Veranstaltungshalle frequentiert wird.
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(1) Für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Mieterstrom im Sinn von § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden. (2) Ein Vertrag über die Belieferung von
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(1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat de
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published on 17.02.2021 14:05

Ein Mieter macht Schadens- und Erstattungsansprüche in Höhe von 27.069,54 Euro geltend: Im Zuge von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten sollen sowohl Schäden an seinem Inventar als auch an den von ihm bewohnten Wohnungen und K
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Ein Mieter macht Schadens- und Erstattungsansprüche in Höhe von 27.069,54 Euro geltend: Im Zuge von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten sollen sowohl Schäden an seinem Inventar als auch an den von ihm bewohnten Wohnungen und Kellern entstanden sein. Weiterhin begehrt der Kläger, klageerweiternd, Schadensersatz aufgrund seines Verdienstausfalls: Er habe durch Überstunden einen zusätzlichen Verdienst zwischen 3.000,00 – 4.000,00 brutto monatlich erzielt, was ihm aufgrund der Umsetzung und der damit verbundenen Umstände, nicht mehr möglich war.

Das Gericht wies die Klage größtenteils ab und sprach dem Kläger Schadensersatz- und Erstattungsansprüche in Höhe von lediglich 6.634,02 Euro zu.

Alle Ansprüche in Zusammenhang mit dem Umzug in die Umsetzwohnung und den Rückumzug des Klägers sind gem. § 548 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 BGB verjährt. In Hinblick auf geltend gemachte Kellerschäden aufgrund von Rattenbefall, trifft den Kläger ein Mitverschulden an der Schadensbegehung. Er habe in Kenntnis aller Umstände einer möglichen Beschädigung seiner Gegenstände nichts zur Sicherung unternommen.

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published on 30.06.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 169/10 vom 30. Juni 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4 Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung s
published on 25.06.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 210/12 vom 25. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger und Dr. Matthias sowie die Richterin Dr. Me
published on 28.11.2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 145/07 Verkündet am: 28. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
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