BVerfG: Online-Durchsuchungen unter Auflagen zulässig, NRW-Gesetz jedoch nichtig

published on 12/03/2008 16:56
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Das Bundesverfassungsgericht hält in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet ist jedoch nichtig.

Demnach sei das Ausspähen von Computern nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe. Dazu gehörten „Leib, Leben und Freiheit der Person“. Gleiches gilt, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Weiterhin sei die vorherige richterliche Anordnung notwendig.

Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) waren somit erfolgreich.

Dieses Gesetz verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei folglich nichtig. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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28/05/2020 11:06

Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 06.07.2010 die Entscheidung des EuGH im sog. „Mangold“-Fall bestätigt und die, ihr zugrundeliegende, Verfassungsbeschwerde verworfen. Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das BVerfG setzt einen hinreichend qualifizierten Kompetenzverstoß der europäischen Organe voraus. Dieser ist gegeben, wenn das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist. Weiterhin muss der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Union im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die rechtsstaatliche Gesetzgebung erheblich ins Gewicht fallen. Das BVerfG ist demnach nur berechtigt schwerwiegende Verstöße zu überprüfen. Es wird angehalten vor der Annahme eines Ultra-vires Akts den EuGH anzurufen. Das Schaffen eines Verbots der Altersdiskriminierung durch den EuGH stellt weiterhin keinen ausbrechenden Rechtsakt dar. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung lediglich eine neue Fallgruppe geschaffen, wie Rechtsnormen behandelt werden, welche richtlinienwidrig erlassen wurden. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verfassungsrecht
18/04/2021 20:02

Der Mietendeckel wurde gekippt. Darüber entschied das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021. Letztlich entschied er aber nicht über den Inhalt der von der rot-grünen Landesregierung getroffenen Regelungen, sondern stellte klar, dass das Land Berlin in der Sache nicht zuständig sei. In Ermangelung der Gesetzgebungskompetenz Berlins sei der Mietendeckel verfassungswidrig – Streifler & Kollegen, Anwalt für Zivilrecht.
24/09/2020 16:50

Ein Schaufensterbild, das mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ inklusive dem Bild eines Hundes aufgestellt wird, ist wegen Volksverhetzung strafbar. Ein solches Bild setzt die Asylanten als Bevölkerungsgruppe mit Hunden als Tiere, die wegen Ihrer Unreinlichkeit Läden nicht betreten dürfen, auf dieselbe Stufe. Das Wort „Hunde“ mit „Asylanten“ zu ersetzen sei nach Ansicht des AG Wunsiedel eine böswillige Herabwürdigung – Streifler & Kollegen, Anwalt für Strafrecht
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