Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 823 Schadensersatzpflicht
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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7 Anwälte | {{shorttitle}}
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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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28.01.2024 20:19
Die Verkehrssicherungspflicht im Baurecht ist eine zentrale Verpflichtung, um Gefahren auf Baustellen zu verhindern und wird durch das BGB und das BauGB geregelt. Bauherren und Baufirmen müssen sicherstellen, dass sie geeignete Maßnahmen zur Gefahrenprävention ergreifen und die relevanten Sicherheitsvorschriften und Bauvorschriften einhalten, da Verletzungen dieser Pflicht zu Haftungsansprüchen und rechtlichen Konsequenzen führen können.
SubjectsVerkehrssicherungspflicht

10.12.2023 16:22
Schadensersatzrecht & Deliktsrecht: Haftung und Entschädigung bei Rechtsverletzungen
Das Schadensersatzrecht und Deliktsrecht sind bedeutende Bereiche des deutschen Rechtssystems, die die Haftung und Entschädigung bei rechtswidrigem Verhalten reg
06.10.2023 14:06
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Schade
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -
23.06.2023 15:16
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Sc
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt w
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3643 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 04.10.2024 13:24
Landgericht Berlin
Urteil vom 8. Juli 2021
Az.: 26 O 262/19
In dem Rechtsstreit
M____ ______, ______ ______ __, _____ Berlin
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Streifler & Kollegen, Oranienbu
published on 06.12.2023 15:20
Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zur
published on 26.11.2023 15:41
Die Kartellbetroffenheit bezieht sich auf die "persönliche Betroffenheit", wobei es ausreicht, dass der Anspruchssteller als direkter Abnehmer Waren von den am wettbewerbswidrigen Verhalten Beteiligten bezogen hat. Ein rein informeller Austausch
published on 21.11.2023 11:44
Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
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