9.2 Verbotene Vereinbarungen

Rechtsanwalt für Kartellstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht.

Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts! Schicken Sie uns bitte eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Schön wäre es auch, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll des Tathergangs anfertigen könnten. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an. Anschließend setzten wir uns zusammen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Sie sind Opfer einer Straftat? Bitte senden Sie uns eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und erarbeiten Anregungen und Hilfestellungen für die entsprechende Ermittlungsbehörde. Gegebenenfalls helfen wir auch, Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahrzunehmen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Dirk Streifler und Rechtsanwalt Henning Schaum.


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notwendige Verteidigung Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Strafverteidiger / Strafverteidigerin
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Letztes Update 23.06.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: 9.2 Verbotene Vereinbarungen | Seite einem Freund senden: 9.2 Verbotene Vereinbarungen

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