Architektenrecht: Honorarvereinbarung muss nicht mit Auftragserteilung zusammenfallen
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Eine wirksame Honorarvereinbarung eines Architekten muss nicht zwingend gleichzeitig mit der Auftragserteilung erfolgen.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock reicht vielmehr eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Auftragserteilung aus. Die Honorarabrede kann also bereits im Vorfeld der Auftragserteilung getroffen werden. Sie muss allerdings spätestens bei Erteilung des Auftrags vorliegen (OLG Rostock, 2 U 2/07).
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Letztes Update 07.02.2008 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 |

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