Bankrecht: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln von Kreditinstituten

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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2004 entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen ein Entgelt für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot gefordert wird, gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Letztes Update 31.05.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Bankrecht: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln von Kreditinstituten | Seite einem Freund senden: Bankrecht: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln von Kreditinstituten

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