Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei PrivatfahrtRechtsberatung zum Arbeitsrecht - Streifler & Kollegen Berlin MitteDer Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung des Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei der Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz fällt unter eine tarifvertragliche Verfallfrist für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. Im Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte der Arbeitgeber versäumt, innerhalb von zwei Monaten Klage zu erheben (2. Stufe der Verfallfrist), nachdem es der Arbeitnehmer abgelehnt hatte, für den Schaden einzustehen (1. Stufe). Der Arbeitgeber blieb daher auf dem Schaden sitzen, den der Arbeitnehmer am Fahrzeug verursacht hatte. Begründung des LAG: Weil der Arbeitnehmer zuvor auswärts mit diesem Fahrzeug vom Arbeitgeber eingesetzt gewesen war, bestünde trotz des privaten Abstechers noch ein arbeitsrechtlicher Zusammenhang. Der Tarifvertrag und die darin enthaltene Verfallfrist seien deshalb zu beachten (LAG Berlin-Brandenburg, 6 Sa 1998/06).
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