Ehescheidung

8 wichtige Fragen zur Ehescheidung - beantwortet von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Eine Ehescheidung setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Die Scheidung kann nur vor einem Gericht ausgesprochen werden. Hierzu bedarf es des Antrages eines oder beider Ehegatten. Ein deutsches Gericht kann eventuell auch eine Ehescheidung nach ausländischen Gesetzen beschließen, wenn in Einzelfällen ausländisches Recht anwendbar ist. Wesentlich für die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts ist, dass einer der Ehepartner gegebenenfalls mit den Kindern seinen Wohnsitz in Deutschland im Bereich des jeweiligen Gerichtsstandes hat.

Das Gesetz geht bei der Frage, ob eine Ehe gescheitert ist von einem sog. Zerrüttungsprinzip aus. Zerrüttet ist eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehepartnern nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.


Was ist unter Nichtbestehen einer Lebensgemeinschaft zu verstehen?

Unter dem Nichtbestehen einer Lebensgemeinschaft versteht man „Trennung von Tisch und Bett“. Das bedeutet, dass die Ehepartner praktisch vollständig eigene Wege gehen. In Ausnahmefällen kann dies auch sogar innerhalb einer Wohnung geschehen, wenn keine wechselseitigen Versorgungsleistungen erbracht werden und man auch ansonsten nicht mehr zusammen lebt.


Wann kann davon ausgegangen werden, dass eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist? Setzt dies eine gewisse Dauer des Getrenntlebens voraus?


Die weitaus häufigste Form der Ehescheidung ist die, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. Dann muss das Gericht von einer Zerrüttung und von einer Ehescheidung ausgehen. In Ausnahmefällen reicht es allerdings auch aus, wenn einer der Ehepartner die Scheidung nach einer einjährigen Trennung beantragt und der andere sich dem möglicherweise widersetzt. Im Allgemeinen geht das Gericht auch hier von einer Zerrüttung aus, da eine Ehe nun mal voraussetzt, dass beide noch zusammen sein wollen. Zu einer früheren Zeit ist nur dann eine Ehescheidung möglich, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dies ist nur sehr selten, in absoluten Ausnahmefällen, der Fall.


Zu welchem Zeitpunkt sollte die Ehescheidung eingereicht werden?

Bei der Wahl des Zeitpunkts, zu dem ein Scheidungsantrag gestellt werden sollte, muss in jedem Falle berücksichtigt werden, dass wenn das Gericht über den Antrag entscheidet, das Trennungsjahr bereits abgelaufen sein muss. Derjenige, der Verfahrenskostenhilfe erlangen will, muss aber berücksichtigen, dass bereits dann, wenn das Gericht über den Antrag über Verfahrenskostenhilfe entscheidet, dieses Jahr abgelaufen sein muss.


Muss der andere Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sein?

Geschieden wird die Ehe, wenn das Gericht von der Zerrüttung der Ehe ausgeht. Dies ist immer dann der Fall, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und das Trennungsjahr abgelaufen ist. Wenn einer der Ehepartner sich widersetzt, muss das Gericht überprüfen, ob eine Zerrüttung vorliegt. Davon geht das Gericht allerdings in den weitaus meisten Fällen aus.

Muss man sich anwaltlich vertreten lassen? Können sich die Ehepartner gemeinsam vertreten lassen?


Derjenige, der einen Scheidungsantrag stellt, muss sich anwaltlich vertreten lassen. Wer keine weiteren Anträge in den hierdurch eingeleiteten Verfahren stellen will, da er etwa nur der Scheidung zustimmen will, benötigt keinen Anwalt. Der Volksmund, der sagt, “wir nehmen uns einen Anwalt“, hat allerdings unrecht: Ein Rechtsanwalt kann immer nur einen Mandanten vertreten. Wenn man sich also entscheidet, dass nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren auftreten soll, bedeutet dies, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt hat und der andere nicht. Diese Konstellation ändert aber nichts daran, dass ein solches Verfahren aus Kostengründen durchaus einmal sinnvoll sein kann.


Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?


Die Dauer eines Scheidungsverfahrens kann nicht sicher bestimmt werden. Im Mittelwert wird man jeweils von einer Verfahrensdauer von mindestens 3 Monaten auszugehen haben, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.


Kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?

Nach neuem Recht können die Parteien einen Vertrag über den Versorgungsausgleich schließen; hierbei diesen auch ausschließen. Das Gericht nimmt dann nur noch eine sog. Billigkeitskontrolle vor. Wenn ein Ehepartner eindeutig für die Zukunft benachteiligt wird, kann das Gericht beschließen, dass dieser Vertrag nicht akzeptiert wird. Dies geschieht aber nur in absoluten Ausnahmefällen. Wenn Ehepartner nicht länger als drei Jahre miteinander verheiratet sind, findet nach neuem Recht des Weiteren kein Versorgungsausgleich statt.


Kann eine deutsche Ehe auch im Ausland geschieden werden?


Es ist durchaus denkbar, dass die Ehe im Ausland geschieden wird, genauso wie eine im Ausland geschlossenen Ehe im Ausland geschieden werden kann. Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich gemäß der internationalen Bestimmungen danach, wo sich die Ehepartner aufhalten. Wichtig ist auch, wo einer der Ehepartner sich mit den gemeinsamen Kindern aufhält.


Herr Rechtsanwalt Bierbach, vielen herzlichen Dank für das Gespräch!

Das Gespräch führte cand. iur. David Jerman.



Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Familienrecht: Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen
Bei der Bewertung des Goodwill ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht-BGH vom 02.02.11-Az:XII ZR 185/08
Familienrecht: Der Goodwill einer freiberuflichen Praxis ist als immaterieller Vermögenswert grundsätzlich in den Zugewinnausgleich einzubeziehen
Bemessung des Goodwills: im Rahmen modifizierter Ertragswertmethode ist Unternehmerlohn abzusetzen, der sich an individuellen Verhältnissen orientiert-BGH vom 09.02.11-Az: XII ZR 40/09
Familienrecht: Zum Versorgungsausgleich bei in der Ehe mit dem Anfangsvermögen erworbenen Versorgungsanrechten
Auszugleichen sind auch Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden-BGH vom 30.03.11-Az:XII ZB 54/09
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Zugewinnausgleich: Hausratsgegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten
Stehen Hausha
Sittenwidrig: Keine Rückzahlung von sogenanntem „Brautgeld“
Ein von der Familie des Bräutigams an den Vater der Braut gezahltes sogenanntes „Brautgeld“ muss bei Scheitern der Ehe nicht zurückgezahlt werden - OLG Hamm, I-18 U 88/10 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
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Familienrecht: Mahar
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Letztes Update 04.03.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Ehescheidung | Seite einem Freund senden: Ehescheidung

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