Führungszeugnis

Was wird ins Führungszeugnis eingetragen? - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Rechtsanwalt Dirk Streifler Wirtschaftsrecht Berlin MitteEingetragen werden in der Regel rechtskräftige Verurteilungen bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten.

Allerdings werden auch geringere Strafen aufgenommen, wenn Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes erfolgte oder bereits eine Vorstrafe existiert.

Ein Verurteilter darf sich dann als "unbestraft" oder nicht vorbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde.

Die Löschung der Einträge erfolgt bei Geldstrafen, Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr regelmäßig drei Jahre nach der Verurteilung aus dem Führungszeugnis.
Auch für die meisten Jugendstrafen gilt diese kurze Eintragungsfrist.

Längere Freiheitsstrafen werden regelmäßig nicht vor Ablauf von fünf Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht.
Dabei wird die Dauer der Freiheitsstrafe der Frist hinzugerechnet.

Für Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr sieht das Gesetz eine Eintragungsdauer von zehn Jahren vor.

In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Eintragungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
 
Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts! Schicken Sie uns bitte eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Schön wäre es auch, wenn Sie ein Gedächtnisprotokoll des Tathergangs anfertigen könnten. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an. Anschließend setzten wir uns zusammen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Sie sind Opfer einer Straftat? Bitte senden Sie uns eine Vollmacht zu und teilen Sie uns die zuständige Ermittlungsbehörde und deren Aktenzeichen mit. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und erarbeiten Anregungen und Hilfestellungen für die entsprechende Ermittlungsbehörde. Gegebenenfalls helfen wir auch, Ihre Rechte als Nebenkläger oder im Rahmen des Adhäsionsverfahrens wahrzunehmen.
 
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Letztes Update 25.05.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Führungszeugnis | Seite einem Freund senden: Führungszeugnis

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