Internationales Privatrecht - IPR -

Rechtsberatung für internationales Privatrecht - IPR - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Eine fortschreitende Globalisierung und Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Wir verbringen unseren Urlaub im Ausland, wir bestellen Waren bei ausländischen Produzenten und überweisen den Kaufpreis ins Ausland. Sieben Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben in Deutschland. Sie mieten Wohnungen, schließen Verträge des täglichen Lebens und betreiben hier ihre Geschäfte. Mehr als 50.000 Deutsche heiraten jedes Jahr eine ausländische Partnerin oder einen ausländischen Partner. Die Handelsbeziehungen deutscher Firmen erstrecken sich über den gesamten Globus. In allen diesen Sachverhalten kollidieren oftmals zwei sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen.  Das internationale Privatrecht (oder besser: Kollisionsrecht) hilft dann bei der Frage, welches Recht anzuwenden ist.  
 
Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln. Das IPR beantwortet hauptsächlich folgende Fragen:
 
Welches nationale Recht ist anwendbar?
Welches Gericht ist zuständig?
Unter welchen Bedingungen kann ein Entscheid, der in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden?

Besonders für den Praktiker sind die beiden letzten Fragen von entscheidender Bedeutung. So verwundert es nicht, dass die bisherigen europäischen Harmonisierungsvorschriften aus dem Bereich des internationalen Zivilprozessrecht kommen. Auf die Frage nach dem zuständigen Gericht und die Vollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland geben uns diese Regelungen bereits weitreichende Antworten (s. dazu den Beitrag: „die neue EG-Verordnung zum Europäischen Vollstreckungstitel“).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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Pressesprecher: Rechtsanwalt Şükrü Uslucan, LL.M.

 

Verkehrsunfall im EU-Ausland: Gerichtliche Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen in Deutschland bei Auslandsunfall innerhalb der EU
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Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
BGH vom 02.03.10 - Az: VI ZR 23/09 - Rechtsanwalt für Urheberrecht - Internetrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Keine Anwendung von § 119 I Nr. 1b GVG bei allgemeinem Gerichtsstand eines in der Schweiz eingetragenen Vereins im Inland
Rechtsanwalt für Internationales Recht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
IPR: Zweifel an der Wirksamkeit der Klagezustellung rechtfertigen nicht die Abweisung der Klage
wegen fehlender Rechtshängigkeit, sofern die Heilung des etwaigen Zustellungsmangels noch möglich ist-BGH vom 07.12.10-Az:VI ZR 48/10
Europarecht: Gerichtsstand für Direktklage bei Verkehrsunfall innerhalb der EU
Geschädigte kann vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen Versicherer erheben-EuGH vom 13.12.07-Az:C-463/06
Europarecht: Zum Begriff „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“
Klage ist dort zu erheben, wo Herausgeber der ehrverletzenden Veröffentlichung niedergelassen oder dort, wo die Veröffentlichung verbreitet worden ist-EuGH vom 07.03.95-Az:C-68-93
Aktuelle Gesetzgebung: Rechtssicherheit für EU-Bürger – Rom I-Verordnung verabschiedet
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Rechtsberatung zum Internationalen Privatrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen – Neuste Entwicklungen im Europäischen Zivilprozessrecht
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Rechtsberatung zum Internationalen Wdeutirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
IPR: Verjährung im internationalen Kaufrecht am Beispiel Polen/Deutschland
Wer nach Verjährungsvorschriften in den Vorschriften der CISG sucht, wird nicht findig. Die Regelungen über die
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BGH: Trabrennbahn-Urteil: schweizer AG ist als in Deutschland rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln
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Letztes Update 30.01.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Internationales Privatrecht - IPR - | Seite einem Freund senden: Internationales Privatrecht - IPR -

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