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Wirtschaftsstrafrecht: Werbesendung mit unwahren Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen

Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadense

Der BGH hat mit dem Urteil vom 30.05.2008 (Az: 1 StR 166/07) folgendes entschieden:

Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussage und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung.

Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen - unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten - in vollem Umfang dem Verfall.


Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten G. wegen strafbarer Werbung in sechs Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Gegen die Angeklagten D. und S. hat es wegen strafbarer Werbung in 62 Fällen auf Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten erkannt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Im Übrigen hat es die Angeklagten freigesprochen. Den Verfall von Wertersatz hat es wie folgt angeordnet:

– in das Vermögen des Angeklagten G. in Höhe von 244.467,- €,

– in das Vermögen des Angeklagten D. in Höhe von 100.853,- €,

– in das Vermögen des Angeklagten S. in Höhe von 58.700,- €,

– in das Vermögen der Nebenbeteiligten I. in Höhe von 1.498.677,- €,

– in das Vermögen der Nebenbeteiligten P. in Höhe von 671.136,- €.

Das Landgericht hat es abgelehnt, Verfallsanordnungen gegen die Nebenbeteiligten O. und V. 3 C. zu treffen.

Die Staatsanwaltschaft greift das Urteil mit den zu Ungunsten der Angeklagten und sämtlicher Nebenbeteiligten eingelegten Revisionen an. Sie sind auf den Ausspruch über den Verfall beschränkt und werden auf Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde gestützt. Die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft haben nur hinsichtlich der Nebenbeteiligten I. , O. und 3 C V. Erfolg.

Den auf Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde gestützten Revisionen der drei Angeklagten bleibt ebenso der Erfolg versagt wie der auf die nicht näher ausgeführte Sachrüge gestützten Revision der Nebenbeteiligten P. .

Die Revision der Nebenbeteiligten I. , die die Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend macht, dringt demgegenüber mit der Sachbeschwerde durch.

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Nebenbeteiligten I. , O. und 3 C V. und die Revision der Nebenbeteiligten I. führen zur Teilaufhebung des Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache. Die Feststellungen sind indessen rechtsfehlerfrei getroffen und können daher bestehen bleiben. Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter kann ergänzende, hierzu nicht in Widerspruch stehende Feststellungen treffen.

Der Verurteilung der Angeklagten wegen strafbarer Werbung und den Verfallsanordnungen liegt zugrunde, dass die Angeklagten nach Auffassung des Landgerichts für im Versandhandel tätige Gesellschaften die Versendung standardisierter Werbesendungen (sog. Mailings), die unzutreffende Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen enthielten, zusammen mit Warenkatalogen veranlassten und organisierten und hierdurch den Warenabsatz steigerten.

Im Einzelnen ist – soweit im Rahmen der Revisionen von Bedeutung – folgendes festgestellt:

Zu den Taten:

Der Angeklagte G. war im Tatzeitraum vom 30. Dezember 2002 bis zum 25. Oktober 2004 Präsident des Verwaltungsrats der 1964 von seinem Vater gegründeten Nebenbeteiligten I. , einer Holdinggesellschaft, die ihren Domizilsitz in der Schweiz hat. Seit 1993 ist der Bruder des Angeklagten G. , Gi. , alleiniger Aktionär. Seit Beginn der 1980er Jahre hielt die I. alle Geschäftsanteile der in Sc. ansässigen "OM. ", die bis Mitte der 1990er Jahre als Versandhandelsunternehmen am Markt auftrat und – seit 1989 auch über eine Tochtergesellschaft – Werbesendungen mit Gewinnversprechen versandte.

Wegen Beanstandungen von Verbraucher- und Wettbewerbsschützern und scharfen Angriffen in den Medien erfolgten zwei Umstrukturierungen, zunächst 1997 und dann 1999. Ziel der zweiten Umstrukturierung war es, die Tätigkeit des in Sc. ansässigen Unternehmens auf diejenige eines reinen Logistikdienstleisters zu beschränken und die rechtliche Verantwortung für künftige Werbesendungen auf abhängige ausländische Domizilgesellschaften (sog. Marketinggesellschaften) zu verlagern. Dementsprechend wurden der Name des nebenbeteiligten Unternehmens in "O. " und der Unternehmensgegenstand in Erbringung sog. "Fullfillment- Dienstleistungen" geändert. Die Konzeption von Werbesendungen wurde nunmehr von einer anderen Gesellschaft durchgeführt, der Se. , deren Anteile treuhänderisch für die I. gehalten wurden. Die Se. übernahm die hierfür zuständigen Mitarbeiter der Marketingabteilung der O. und mietete Büroräume in deren Gebäude in Sc. an.

Im Interesse der bzw. für die I. wurden im Ausland Gesellschaften gegründet oder bereits bestehende Gesellschaften "aktiviert", die im Versandhandel mit fünf Kataloglinien nach außen auftraten und unter deren Firma die Werbesendungen mit beigefügten entsprechenden Warenkatalogen verschickt wurden. Die ausländischen Gesellschaften wurden zweimal – ab 2001 und ab 2004 – durch andere ersetzt, als es Empfängern von Werbesendungen jeweils gelang, Vollstreckungstitel gegen sie zu erstreiten und Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Im Jahr 2000 hatte der Gesetzgeber mit § 661a BGB einen Leistungsanspruch des Verbrauchers aus Gewinnzusagen geschaffen, so dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert hatten.

Im Zeitraum von 2001 bis 2003 traten folgende ausländische Gesellschaften auf: Unter Angabe der Firma der in Florenz gegründeten SVD wurden die Kataloglinien "Sch. & G. " und "P. B. " vertrieben. Absender der Kataloglinien "He. " und "Vi. " war die EMO mit Sitz in London. Werbesendungen der Kataloglinie "K. & L. " wurden unter Angabe der Firma VH mit Sitz in Paris verschickt. Im Zeitraum ab 2004 traten folgende ausländische Gesellschaften auf: Die Kataloglinie "Sch. & G. " wurde mit der Absenderangabe der Gesellschaft "D. M. C. mit - angeblichem - Sitz in Mailand vertrieben, die aber unter der angegebenen Firma nie errichtet worden war. Absender der Kataloglinien "He. " und "Vi. " war die niederländische B. . Der Versand der Werbesendungen der Kataloglinie "K. & L. " erfolgte unter der Absenderangabe der Nebenbeteiligten 3 C V. mit Sitz in Paris. Die ausländischen Gesellschaften hatten ganz überwiegend weder eigenes Personal noch eigene Räumlichkeiten. Die Konzeption der Werbesendungen für den Versandhandel wurde von der Se. entwickelt; die logistische Abwicklung erfolgte durch die O. . Allein die 3 C V. verfügte über Geschäftsräume im elsässischen L. und beschäftigte mehrere Mitarbeiter; die technische Abwicklung des Versandhandels erfolgte aber auch hier über die O. .

Über die ausländischen Gesellschaften veranlassten und organisierten die Angeklagten die Versendung von Werbesendungen für die fünf Kataloglinien an Verbraucher, darunter die der Verurteilung zugrunde liegenden 66 Werbesendungen, die vom 30. Dezember 2002 bis zum 25. Oktober 2004 in einer Auflage von minimal 60.470 und maximal 700.936 Stück ausgesandt wurden. Die Schriftstücke enthielten standardisierten Text, in den die von der Abteilung Adressmarketing der O. selektierten Adressdaten eingedruckt waren ihnen wurden die Warenkataloge der Kataloglinien beigefügt. Der Kundenstamm bestand vorwiegend aus älteren Personen mit geringem Bildungsniveau. [14]Die Werbesendungen enthielten – so das Landgericht – unzutreffende Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen, da die bezeichneten Gewinne und Geschenke nicht ausgekehrt wurden. Soweit behauptet wurde, es habe eine Vorabziehung eines Geldpreises stattgefunden, traf dies nicht zu oder es waren die gezogenen Gewinnnummern und -namen vernichtet worden. Soweit behauptet wurde, der Empfänger sei ein ausgesuchter "Gewinnberechtigter", der bei einer "Jackpotziehung" aufgrund seiner Gewinnnummer die Chance auf einen Gewinn habe, war dieselbe Gewinnnummer allen Empfängern zugeteilt worden, so dass der auf einen "Spieler" entfallende Gewinnanteil erwartungsgemäß unter der in den Teilnahmebedingungen jeweils festgelegten "Mindestgewinnsumme" von 1,50 € bis zu 5,- € lag. Soweit schließlich behauptet wurde, die Gewinnauskehrung würde im Rahmen einer Jahresendziehung erfolgen, fand hierbei keine Zufallsselektion statt, sondern wurden die Kunden mit den höchsten Umsätzen als "Gewinner" ausgewählt. Waren wertvolle Geschenke (Marken-Fernsehgeräte, -Videorekorder etc.) ausgelobt worden, so wurde der Warenlieferung nur "wertloser Plunder" mit einem Maximalwert von 3,- € beigelegt. War die Mitteilung enthalten, für den Empfänger sei ein – näher beschriebenes – Geschenk "reserviert" (sog. zweistufige Geschenkvergaben), erhielt der Besteller mit der ersten Warenlieferung überhaupt nichts. Ihm wurde hierbei lediglich mitgeteilt, er könne das Geschenk erhalten, wenn er nochmals eine Bestellung aufgebe. Der zweiten Warenlieferung wurde sodann ein solches beigegeben, welches allerdings bezogen auf die Anpreisung minderwertig war.

Die optische Gestaltung der Werbesendungen erfolgte in der Weise, dass der Empfänger nur die Anpreisung der Gewinne und Geschenke, nicht aber die Anpreisung einschränkende Aussagen wahrnehmen sollte. Die in Aussicht gestellte Chance, einen Gewinn zu erhalten, war nicht an den Erwerb der gleichzeitig angebotenen Waren gebunden. Die Übersendung der ausgelobten Geschenke wurde regelmäßig von einer Warenbestellung mit einem Mindestbestellwert von 15,- € abhängig gemacht. Nach den auf dem Bestellformular abgedruckten Bedingungen waren die Kunden berechtigt, die Waren binnen einer Frist von 30 Tagen zu testen ("Test-Anforderung") und bei Nichtgefallen zurückzusenden ("Kauf auf Probe"), wobei die Rückgabe mit (Versand-)Kosten verbunden war.

Exemplarisch kann auf folgende Werbesendung verwiesen werden, die unter dem "Betreff: Gewinnauszahlung 5.800 Euro!" folgendes persönliches Schreiben enthielt (UA S. 51):

„Sehr geehrter Herr …,

soeben komme ich aus der Buchhaltung, wo ich eigentlich Ihren Gewinnscheck aus der März-Vergabe abholen wollte, denn ich dachte, ich könnte Ihren Scheck gleich diesem Brief an Sie beilegen. Aber Sie wissen ja, wie Buchhalter so sind: immer muss alles 200%ig sein, bevor sie Bargeld oder Schecks aus der Hand geben. Und wehe, es fehlt eine Unterschrift oder ein Stempel! Also, Herr … Die Sache ist folgendermaßen: Herr H. , unser Chefbuchhalter, hat mir noch einmal bestätigt, dass es keinen Zweifel an Ihrem Bargeldgewinn gibt und dass mit der Auszahlung an Sie auch alles in Ordnung ist (die interne Aktennotiz habe ich Ihnen beigelegt). Es gibt also keinen Grund zur Beunruhigung. Allerdings hat er von der internen Firmenrevision natürlich seine Vorgaben, wie Auszahlungen ordnungsgemäß zu verbuchen sind, und da fehlt jetzt eben noch der unterschriebene Auszahlungs-Beleg von Ihnen, Herr …! Daher habe ich nun alle Unterlagen vorbereitet und möchte Sie bitten, den beigelegten Auszahlungs-Beleg schnell zu unterschreiben und um-

gehend zurückzuschicken. Dann kann die Auszahlung an Sie bereits in den nächsten Tagen über die Bühne gehen. … Herr H. und ich würden uns übrigens freuen, wenn Sie uns in diesem Zusammenhang auch wieder einmal mit einer kleinen Bestellung beauftragen würden. … Ich möchte Sie wirklich zu nichts überreden, aber wenn Sie sich ohnehin etwas aus unserem aktuellen Angebot aussuchen möchten, könnte ich Ihre Sendung gleich mit anderen Lieferungen rausschicken."

Dass der Empfänger noch nicht gewonnen hatte, sondern nur an einem Gewinnspiel teilnehmen werde, ergab sich hier aus optisch schwer zugänglichen "Vergabe-Bedingungen" auf der Rückseite des "Auszahlungs-Belegs". Ein solches Gewinnspiel fand jedoch, wie von den Angeklagten beabsichtigt, überhaupt nicht statt. Des Weiteren enthielt dieselbe Werbesendung auf einem gesonderten Blatt für den Fall eines Mindestbestellwerts von 15,- € folgendes Geschenkversprechen über eine Damenuhr (UA S. 52):

"Ein Hauch von Luxus – unser Dankeschön der Extraklasse für Sie … Für Sie GRATIS statt 29,95".

Tatsächlich erhielt der Kunde eine Uhr, die in Hongkong für einen Einkaufspreis von 1,80 US-$ beschafft worden war.

Der Angeklagte D. , der bis Ende 2003 Geschäftsführer der O. war, hatte im gesamten Tatzeitraum die Entscheidungsgewalt auch bei der Se. , und zwar sowohl in allen Konzeptionsgesprächen für die einzelnen Werbesendungen als auch in allen die ausländischen Gesellschaften betreffenden fachlichen Fragen. Die Geschäftsführerin der Se. führte seine Anweisungen aus. Dem als Rechtsanwalt tätigen Angeklagten S. wurden sämtliche Werbesendungen zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er wirkte an deren inhaltlicher Gestaltung mit; insoweit hatte er das "letzte Wort". Außerdem hatte er maßgeblichen Anteil an der Gründung und Steuerung der ausländischen Gesellschaften. Dass der Angeklagte G. an der Konzeption der einzelnen Werbesendungen beteiligt war, hat die Strafkammer nicht festgestellt. Im Interesse der I. steuerte er allerdings "die operative Tätigkeit der zur I. - Gruppe gehörenden Unternehmen … und (gab) die strategische Richtung" vor; er schuf "den unternehmerischen Rahmen für die Anfertigung und Versendung der auch von ihm gewollten Werbesendungen der hier relevanten Art" (UA S. 110). Der Angeklagte G. traf die Entscheidungen, die Kataloglinien unter der Absenderangabe der jeweiligen ausländischen Gesellschaft zu vertreiben, und erteilte die entsprechenden Weisungen zur "Installierung" und Nutzung der sechs Gesellschaften SVD, EMO, VH , DMC, B. und 3 C V. , unter deren Firmen die verfahrensgegenständlichen Werbesendungen verschickt wurden.

Die Angeklagten wussten, dass die Gewinne und Geschenke nicht ausgekehrt würden. Dessen ungeachtet wollten sie durch die Werbesendungen den Eindruck der Großzügigkeit und Kundenfreundlichkeit sowie den Anschein eines besonders günstigen Warenangebots hervorrufen. Sie wollten insbesondere ältere Empfänger beirren, um den Warenabsatz im Versandhandel zu fördern. Die Angeklagten gingen aufgrund mehrjähriger Erfahrungen davon aus, dass der Warenabsatz durch die Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen gefördert werden konnte (UA S. 28) und – so die Notiz über eine Besprechung unter anderem der Angeklagten G. und D. – "dieses Geschäft im Wesentlichen ohne Gewinnspiele nicht läuft" (UA S. 122). Die Angeklagten G. und D. vertrauten allerdings auf die Versicherung des Angeklagten S. , die Werbesendungen, wenngleich sie gegebenenfalls wettbewerbswidrig seien, überschritten die Grenze der Strafbarkeit nicht.

Zum Verfall:

Die ausländischen Gesellschaften hatten zunächst von Mitarbeitern der Buchhaltungsabteilung der O. verwaltete Girokonten gehabt. Nach Einführung der Vorschrift des § 661a BGB im Jahr 2000 entschied der Angeklagte G. auf Rat des Angeklagten S. , die Umsatzerlöse im Interesse der I. über eine weitere Gesellschaft "abzusichern", um sie dem Zugriff etwaiger den Leistungsanspruch aus Gewinnzusagen einklagender Kunden zu entziehen. Dementsprechend gründete der Angeklagte S. die F. , deren Geschäfte im Auftrag des Angeklagten G. und in enger Absprache mit den Angeklagten D. und S. geführt wurden. Indem für die F. eingerichtete Konten auf den für die Warenbestellungen ausgegebenen Rechnungs- und Zahlungsformularen aufgedruckt wurden, wurde nunmehr der gesamte Zahlungsverkehr der ausländischen Gesellschaften über die F. abgewickelt.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 4. November 2004 gingen auf Konten der F. Zahlungen von Kunden der ausländischen Gesellschaften in Höhe von insgesamt ca. 149 Mio. € ein, wovon ca. 92 Mio. € ("abgerundet 60%") auf Konten der O. weitergeleitet wurden. Aufgrund sämtlicher im nämlichen Zeitraum zum Versand gegebener Werbesendungen bestellten Kunden bei den ausländischen Gesellschaften Waren für insgesamt ca. 177 Mio. €, wovon 68.006.573,36 € ("= 38%") auf die der Verurteilung zugrunde liegenden 66 Werbesendungen entfielen. Ausgehend von diesem Bestellvolumen für die abgeurteilten Taten hat die Strafkammer durch Abzug eines Sicherheitsabschlags für Forderungsausfälle und Retouren von 20% den entsprechenden Umsatzerlös mit 54.405.258,- € berechnet. Den Anteil, der hiervon an die O. weitergeleitet wurde, hat die Kammer auf 60%, somit 32.643.155,- €, geschätzt. Sie hat insoweit unter Zugrundelegung einer Quote von 5,34% – diese ist dem Jahresabschluss 2003 der O. als Verhältnis des Betriebsgewinns zur Gesamtleistung des Betriebes entnommen – einen Gewinn von 1.743.144,- € ermittelt. Über das Vermögen der O. ist mittlerweile das Insolvenzverfahren eröffnet.

In dem benannten Zeitraum leistete die O. an die I. insgesamt 2.300.763,01 € aus eigenen Mitteln. Darin enthalten war der Gewinn aus den abgeurteilten Taten, welchen die O. unverkürzt an die I. weiterleitete. Im Jahr 1999 hatte die I. als damals einzige Gesellschafterin der O. eine Gewinnausschüttung in Höhe von mindestens 16 Mio. DM an sich selbst beschlossen. Da die O. hierzu finanziell nicht imstande war, stundete ihr die I. den Ausschüttungsbetrag; im Gegenzug verpflichtete sich die O. , den Betrag mit jährlich 6% zu verzinsen. Von Seiten der der O. Kredit gewährenden Volksbank wurden diese als Darlehen bezeichneten vertraglichen Regelungen nicht anerkannt.

Der Angeklagte G. erhielt Ende Dezember 2003 von der I. einen Betrag von 1 Mio. SFr. (umgerechnet 643.335,05 €). Hiervon waren mindestens 244.467,- € Tatentgelt für die abgeurteilten Taten; dies entspricht dem Anteil von 38% des auf die abgeurteilten Taten entfallenden Bestellvolumens, bezogen auf das Bestellvolumen sämtlicher im nämlichen Zeitraum verschickter Werbesendungen.

Der Angeklagte D. erhielt in den Jahren 2003 und 2004 für seine Mitwirkung an der Verwaltung der ausländischen Gesellschaften und an der Konzeption der Werbesendungen insgesamt ein Entgelt von 265.402,82 €, wovon 38%, damit 100.853,- €, auf die abgeurteilten Taten entfielen. Dem Angeklagten S. wurden von den ausländischen Gesellschaften für die Mitwirkung an ihrer Verwaltung und für die rechtliche Prüfung der Werbesendungen tatbezogene Honorare von 58.700,- € gezahlt (38% von 154.473,74 €). Daneben wurden von Konten der F. insgesamt 28.484.315,86 € auf das Geschäftskonto der Rechtsanwaltssozietät Sch. & S. – der Angeklagte S. ist Sozius – transferiert. In der Folge wurden Rechnungen der Lieferanten der ausländischen Gesellschaften von diesem Konto bezahlt. "Auf diese Weise" wurden weitere 19.560.762,38 € auf Konten der O. weitergeleitet (UA S. 142).

Die Adressdaten sämtlicher Kunden der ausländischen Gesellschaften waren zentral auf dem Server der O. gespeichert und wurden von Mitarbeitern der Abteilung "Adressmarketing" verwaltet. Aus dem Bestand wurden dabei jeweils die Daten derjenigen Empfänger von Werbesendungen gelöscht, die für eine gewisse Zeit keine Bestellungen aufgegeben hatten (UA S. 105). Auf Anweisung der Angeklagten G. und D. wurden die Adressdaten über die zu diesem Zweck im Interesse der I. gegründete Nebenbeteiligte P. an externe Unternehmen "vermietet". In dem benannten Zeitraum erzielte die P. hieraus Einnahmen von mindestens 1.766.147,- €, wovon mindestens 38%, damit 671.136,- €, auf die abgeurteilten Taten entfielen.

Zur Höhe der von der 3 C V. erlangten "Vermögensvorteile" aus den abgeurteilten Taten hat die Strafkammer keine Feststellungen zu treffen vermocht.

Die Strafkammer hat die Feststellungen rechtlich wie folgt gewürdigt:

Zu den Taten:

Die Versendung der Werbesendungen zusammen mit den Warenkatalogen hat sie als strafbare Werbung nach § 4 Abs. 1 UWG aF und nach § 16 Abs. 1 UWG nF gewertet. Dass sich die unwahren und zur Irreführung geeigneten Angaben in den Werbesendungen nicht ausdrücklich auf die zugleich angebotenen Waren bezogen, sei unschädlich, weil insoweit der zumindest bestehende wirtschaftliche Zusammenhang ausreiche. Die Angeklagten hätten als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) gehandelt. Die Angeklagten D. und S. hätten durch ihren Einfluss auf die Konzeption jeder der Werbesendungen jeweils eine eigenständige Tat begangen. Die maßgeblichen Tatbeiträge des Angeklagten G. , dessen Beteiligung an der Konzeption der einzelnen Werbesendungen nicht festgestellt worden ist, hat die Kammer darin gesehen, dass er jeweils die Gründung bzw. Nutzung der sechs ausländischen Gesellschaften zum Zwecke des Versands der Kataloglinien einschließlich der Werbesendungen veranlasste. Sie hat ihn deshalb wegen sechs Taten verurteilt.

Weiterhin hat die Kammer angenommen, die Angeklagten G. und D. hätten in einem Verbotsirrtum (§ 17 StGB) gehandelt, weil sie auf die Angaben des Angeklagten S. zur Straflosigkeit der Werbesendungen vertraut hätten. Allerdings sei der Verbotsirrtum für beide vermeidbar gewesen, da sie es versäumt hätten, die Rechtsmeinung eines unparteiischen Rechtskundigen einzuholen.

Zum Verfall:

Die Kammer hat zunächst die ausländischen Gesellschaften als aus den Taten Bereicherte angesehen, die im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB unmittelbar eine erhöhte Chance dahin erlangt hätten, dass durch die Werbesendungen die Empfänger zur Aufgabe einer Bestellung veranlasst wurden. Von einer Verfallsanordnung gegen die 3 C V. hat sie gleichwohl nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB abgesehen, weil dieser "Wettbewerbsvorteil" letztlich an die I. verschoben und dort abgeschöpft wurde. Weitere "Vermögensvorteile" aus hiesiger Werbung hätten indessen nicht festgestellt werden können (UA S. 156).

Auch gegen die O. hat die Kammer den (Wertersatz-)Verfall nicht angeordnet. Zwar sei der von den ausländischen Gesellschaften erlangte Wettbewerbsvorteil an die O. im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB verlagert worden. Dessen – im Wege der Schätzung zu bemessender (§ 73b StGB) – wirtschaftlicher Wert entspreche dem Gewinn, den die O. aus der Abwicklung der Bestellungen erzielt habe, damit dem Betrag von 1.743.144,- €, so dass die Voraussetzungen des Wertersatzverfalls nach § 73a StGB insoweit vorlägen. Die Kammer hat von dessen Anordnung jedoch nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB abgesehen, weil dieser Gewinn in voller Höhe an die I. weiter verschoben wurde. Im Übrigen würde eine Verfallsanordnung die Insolvenzmasse schmälern, die ohnehin "voraussichtlich" nicht ausreichen werde, um alle Gläubiger zu befriedigen.

Die Anordnung des Wertersatzverfalls gegen die I. erfasst nach Auffassung der Kammer einen Teilbetrag von 1.498.677,- €. Dieser entspreche dem durch die O. erzielten und unverkürzt weitergeleiteten Gewinn, der um das anteilige Tatentgelt des Angeklagten G. zu reduzieren sei. Die im Jahr 1999 zwischen der I. und der O. abgeschlossene, als Darlehen bezeichnete Vereinbarung führe nicht zu einer unbemakelten Forderung, welche die Anwendung von § 73 Abs. 3 StGB ausschließe (UA S. 150). Zivilrechtliche Ansprüche von geschädigten Kunden im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB seien nicht ersichtlich (UA S. 151). In Höhe des an den Angeklagten G. gezahlten Tatentgelts hat die Kammer von der Verfallsanordnung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB abgesehen, weil "andernfalls mehr abgeschöpft würde, als … tatsächlich erlangt" worden sei (UA S. 153).

Gegen den Angeklagten G. hat die Kammer den Wertersatzverfall in Höhe des Tatentgelts von 244.467,- € angeordnet. Sie hat es abgelehnt, darüber hinaus die Einnahmen der I. als relevante Vermögensmehrung beim Angeklagten G. zu bewerten. Auch hinsichtlich der Angeklagten D. und S. hat die Kammer jeweils den Wert des Tatentgelts von

100.853,- € bzw. 58.700,- € für verfallen erklärt. Beim Angeklagten S. hat die Kammer den Betrag von 28.484.315,86 € nicht berücksichtigt, der dem Geschäftskonto der Rechtsanwaltssozietät Sch. & S. von Konten der F. zufloss.Die P. habe aus der "Vermietung" der durch strafbare Werbung erlangten (§ 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB) Adressdaten der ausländischen Gesellschaften Einnahmen von anteilig 671.136,- € erzielt, die als gezogene Nutzungen im Sinne von § 73 Abs. 2 Satz 1 StGB dem Wertersatzverfall (§ 73a StGB) unterlägen.

Bezüglich der Angeklagten D. und S. kann der Senat den Schuldspruch – wie geschehen – anhand der Urteilsgründe berichtigen. Im Hinblick auf die Anzahl der diesen Angeklagten zuzurechnenden Taten – 66 anstatt 62 Fälle – handelt es sich um ein offensichtliches Fassungsversehen im Urteilstenor (vgl. BGH, Beschl. vom 5. April 2000 – 3 StR 75/00; Beschl. vom 5. September 2001 – 1 StR 317/01).

Revisionen der Angeklagten:

Den Revisionen der drei Angeklagten bleibt der Erfolg versagt.

In sachlich-rechtlicher Hinsicht ohne Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ist die Verurteilung wegen strafbarer Werbung in sechs bzw. 66 Fällen.

Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die Versendung der Werbesendungen zusammen mit den Warenkatalogen die tatbestandlichen Voraussetzungen des – bis zum 7. Juli 2004 gültigen – § 4 Abs. 1 UWG aF und des – seither gültigen – § 16 Abs. 1 UWG nF erfüllt.

Dass es sich bei den Werbesendungen, die jeweils standardisierten Text enthielten und mit Hilfe von Adressdatenbanken in Auflagen von zumindest 60.470 Stück an die Empfänger verschickt wurden, um Mitteilungen handelte, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt waren, bedarf keiner näheren Begründung.

Die Angaben in den Werbesendungen waren nach einem objektiven Maßstab unwahr.

Ohne beschwerenden Rechtsfehler hat das Landgericht im Hinblick auf die Gewinnmitteilungen darauf abgestellt, dass eine Chance der Empfänger, bei einem Gewinnspiel einen Geld- oder sonstigen Preis zu erhalten, tatsächlich nicht bestand und daher nur vorgetäuscht war. Hinzu kommt, dass – über die Bewertung des Landgerichts hinaus – bei den einzelnen Gewinnmitteilungen unwahre Angaben schon deswegen gegeben sind, weil der Text nur so verstanden werden kann, dass der Empfänger bereits den Preis gewonnen hatte. Die Unwahrheit derartiger Angaben kann nicht ohne weiteres dadurch beseitigt werden, dass an anderer Stelle – etwa in optisch schwer zugänglichen "Vergabe- Bedingungen" auf der Rückseite eines sog. "Auszahlungs-Belegs" (UA S. 52) – Gegenteiliges behauptet wird. Weil die Angeklagten durch den verkürzten rechtlichen Ansatz des Landgerichts nicht beschwert sein können, kommt es in diesem Zusammenhang hierauf allerdings nicht an.

Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass auch die Geschenkversprechen unwahre Angaben enthielten. Denn die der Warenlieferung tatsächlich beigelegten Gegenstände entsprachen nicht den ausgelobten Geschenken (Marken-Fernsehgeräte, -Videorekorder etc.); vielmehr handelte es sich um "wertlosen Plunder". Für die sog. zweistufigen Geschenkvergaben ergibt sich die Unwahrheit insbesondere auch daraus, dass die Wendung, ein näher beschriebenes Geschenk sei "reserviert", in den Werbesendungen sinnentstellt verwendet wurde; hiermit sollte offensichtlich lediglich verbrämt werden, dass ein – noch dazu minderwertiges – Geschenk erst einer zweiten Warenlieferung beigegeben wurde.

Aus der Unwahrheit der für die Werbeaussage zentralen Angaben ergab sich hier, dass diese aufgrund ihres – insoweit maßgeblichen  – Gesamteindrucks zur Irreführung geeignet waren. Darauf, ob die Empfänger tatsächlich einem Irrtum unterlegen waren, kommt es hingegen nicht an. Hinzu kommt, dass der Kundenstamm, an den sich die Werbesendungen richtete, vorwiegend aus älteren Personen mit geringem Bildungsniveau bestand, die für die bezeichneten, Großzügigkeit und Kundenfreundlichkeit vortäuschenden Werbeaussagen besonders empfänglich waren. Die Werbesendungen waren darauf angelegt, diesen Personen den Eindruck zu vermitteln, der jeweilige Empfänger sei gegenüber anderen Warenbestellern privilegiert.

Die Annahme des Landgerichts, dass sich die Angaben nicht auf persönliche Verhältnisse, Eigenschaften oder Motive des Werbenden, sondern auf geschäftliche Verhältnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 UWG aF bezogen, entspricht gefestigter Rechtsprechung. Daher wirkt sich hier nicht aus, dass der Gesetzgeber dieses Tatbestandsmerkmal in § 16 Abs. 1 UWG nF nicht übernommen hat.

Entgegen der in den Revisionen der Angeklagten G. und S. geäußerten Auffassung fehlt es ebenso wenig an einem Zusammenhang zwischen den unwahren und zur Irreführung geeigneten Angaben in den Werbesendungen und den (Waren-)Angeboten.

Das Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen Werbung und beworbener Ware oder Leistung ist zwar im Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich niedergelegt, ergibt sich aber aus der Voraussetzung in § 4 Abs. 1 UWG aF und § 16 Abs. 1 UWG nF, dass der Täter in der Absicht handelt, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Ein solcher Zusammenhang ist unzweifelhaft gegeben, wenn im Sinne eines rechtlichen Zusammenhangs der in der Werbeaussage versprochene Vorteil vom beabsichtigten Erwerbsgeschäft abhängig gemacht wird, so dass eine Kopplung der – vermeintlichen – Vorteilserlangung an die Bestellung der beworbenen Ware bzw. an die Inanspruchnahme der beworbenen Leistung vorliegt. In dieser Fallkonstellation versteht sich von selbst, dass das Angebot des Werbenden neben der Ware oder Leistung auch den weiteren Vorteil umfasst. Der Kunde, der eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Preis kauft, erwirbt dann nicht nur diese Ware, sondern etwa auch eine Gewinnchance. Ob die Anwendung von § 4 Abs. 1 UWG aF und § 16 UWG nF insoweit auf diese Fallkonstellation beschränkt ist, hat der Bundesgerichtshof zuletzt in der sog. "Kaffeefahrtenentscheidung" ausdrücklich offen gelassen; freilich hat er zugleich Gründe dafür erörtert, dass auch ein sog. wirtschaftlicher Zusammenhang ausreichen könnte. Denn der Unternehmer setzt die Anpreisung der weiteren geldwerten Vorteile als Werbemaßnahme zur Förderung seines Absatzes ein, aus deren Erlös wiederum die Kosten der Werbung zu finanzieren sind.

Für Fälle der vorliegenden Art entscheidet der Senat die Rechtsfrage nunmehr dahin, dass ein rechtlicher Zusammenhang nicht zwingend erforderlich ist, es also keiner strikt auf das beabsichtigte Erwerbsgeschäft bezogenen sachlichen Verknüpfung des angepriesenen Vorteils bedarf. Eine solche Einschränkung des Tatbestands der strafbaren Werbung läge bereits nach dem Gesetzeswortlaut fern, der lediglich an den beabsichtigten Anschein der Günstigkeit des Angebots anknüpft. Der Gesetzeswortlaut legt vielmehr nahe, dass jeder – vermeintliche – Vorteil genügt, der das Angebot in einem besonders günstigen Licht erscheinen lassen soll. Von Bedeutung ist in Fällen der vorliegenden Art insoweit nur, ob der angepriesene geldwerte Vorteil mit der Ware oder Leistung als einheitliches Angebot zu qualifizieren ist. Aber auch nach dem Gesetzeszweck ist eine weitergehende Einschränkung des Anwendungsbereichs nicht gerechtfertigt. Denn Schutzzweck des § 4 Abs. 1 UWG aF und des § 16 Abs. 1 UWG nF ist in erster Linie der Verbraucherschutz. Der Verbraucher soll vor zweckverfehltem und – im Vorfeld der Betrugsstrafbarkeit nach § 263 StGB – vermögensschädigendem Mitteleinsatz bewahrt werden; nur wenn er seine Entscheidung auf zutreffender Tatsachengrundlage treffen kann, wird er auch seiner marktregulierenden Funktion gerecht. Vor dem Hintergrund dieses Schutzzwecks ist nicht ersichtlich, warum gerade die Fälle aus dem Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen werden sollten, in denen mit bewusst undurchsichtig gehaltenen Paketen aus Waren bzw. Leistungen und sonstigen tatsächlich nicht vorhandenen Vorteilen geworben wird. Unter Schutzzweckgesichtspunkten scheint in diesen Fällen vielmehr die Gefahr für die Dispositionsfreiheit der Verbraucher hoch.

Für die Frage, ob ein einheitliches Angebot gegeben ist, ist maßgeblich der – vom Täter intendierte – Gesamteindruck der Werbeaussage auf die Adressaten. Dieser Maßstab ist im Übrigen auch für den die Irreführung regelnden zivilrechtlichen Tatbestand des § 5 Abs. 1 UWG anerkannt. Dabei kommt es im Sinne eines wirtschaftlichen Zusammenhangs entscheidend darauf an, dass nach den Vorstellungen des Täters ("Absicht") die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von dem angepriesenen geldwerten Vorteil beeinflusst wird. Es liegt nahe, dass ein Interessent einen Gewinnvorteil oder ein Geschenkversprechen mit dem Warenangebot zusammen sehen und insgesamt von einem günstigen Angebot ausgehen wird.

Gemessen an den dargelegten Anforderungen hat das Landgericht den Zusammenhang zwischen Werbesendungen und zugleich angebotener Ware rechtsfehlerfrei bejaht.

Soweit die Übersendung der ausgelobten Geschenke von einer Warenbestellung mit einem Mindestbestellwert abhängig gemacht wurde, liegt bereits ein rechtlicher Zusammenhang vor. Darauf, dass entsprechend dem Bestellformular ("Test-Anforderung") die Kunden berechtigt waren, die Waren binnen einer näher bestimmten Frist zurückzusenden, kommt es nicht an. Denn auch mit der Vereinbarung eines Kaufs auf Probe – hier entgegen der Auslegungsregel des § 454 Abs. 1 Satz 2 BGB unter der auflösenden Bedingung der fristgerechten Missbilligung – ist ein Kaufvertrag abgeschlossen. Damit standen mit der Warenbestellung Leistung und Gegenleistung bereits in einem synallagmatischen Austauschverhältnis, an dem nach den vertraglichen Absprachen auch das Geschenkversprechen teilnahm. Die Möglichkeit der Kunden, nachträglich von ihrem Gestaltungsrecht Gebrauch zu machen, ändert hieran nichts, zumal dies wiederum mit Kosten verbunden gewesen wäre. Gleiches gilt erst recht für das bei Fernabsatzverträgen wie hier bestehende Widerrufs- und/oder Rückgaberecht.

Im Übrigen hat das Landgericht zu Recht das Vorliegen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs angenommen. Nach dem Gesamteindruck der Werbesendungen zielte die Absicht der Angeklagten darauf ab, dass die Empfänger die Gewinnmitteilungen in Verbindung mit den Warenkatalogen sehen und insgesamt von einem günstigen Angebot ausgehen. Die angepriesenen Gewinne waren somit Teil des einheitlichen Gesamtangebots. Die enge Verbindung von Werbesendungen und Katalogangebot zeigt sich auch darin, dass beides zusammen verschickt wurde. Die personalisierten Werbesendungen waren darauf ausgerichtet, dass sich der Empfänger gegenüber anderen Warenbestellern privilegiert fühlen sollte. Ihre Gestaltung erfolgte deshalb in der Weise, dass für den Empfänger der Eindruck entstehen sollte, schon begünstigt worden zu sein; vor diesem Hintergrund erschien auch die Ware günstiger, weil der Kunde für sein Geld vermeintlich mehr erhielt als nur diese. Dieser Zusammenhang wird etwa besonders deutlich, wenn nach der Ankündigung einer "Gewinnauszahlung 5.800,- €" der Empfänger darum gebeten wird, anlässlich der Rücksendung des unterschriebenen "Auszahlungsbelegs" das Versandhandelsunternehmen "in diesem Zusammenhang auch wieder einmal mit einer kleinen Bestellung (zu) beauftragen" (UA S. 51). In diesem Sinne suggerierte die Werbung Kundenfreundlichkeit und Großzügigkeit. Allein zu diesem Zweck setzten die Angeklagten die aufwendig gestalteten und sehr kostenintensiven Werbesendungen ein. Auch die Angeklagten gingen davon aus, der Warenabsatz werde durch die Gewinnmitteilungen gefördert und gerade der von den Angeklagten betriebene Versandhandel mit den betreffenden Kataloglinien sei von derartigen Werbemaßnahmen abhängig. Besonders prägnant brachten dies die Angeklagten G. und D. zum Ausdruck, indem sie – einer Notiz über eine Besprechung zufolge – "verdeutlicht(en), dass dieses Geschäft im Wesentlichen ohne Gewinnspiele nicht läuft" (UA S. 122). Die durch das Gesamtangebot bewirkte Umsatzsteigerung war Beweggrund ihres Tuns (UA S. 127).

Ein von sämtlichen Angeklagten mit ihren Revisionen geltend gemachter unvermeidbarer Verbotsirrtum (§ 17 Satz 1 StGB) liegt nicht vor. Der Senat kann dem Landgericht auch nicht darin folgen, dass die Angeklagten G. und D. überhaupt in einem, wenngleich vermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 Satz 2 StGB) gehandelt hätten; freilich sind diese Angeklagten hierdurch nicht beschwert. Die rechtsirrigen Vorstellungen der drei Angeklagten erweisen sich im Kern lediglich als Fehleinschätzung, sich den für wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen vorgesehenen Rechtsfolgen entziehen zu können.

Ein Verbotsirrtum im Sinne von § 17 StGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Täter keine Kenntnis von der Strafbarkeit seines Verhaltens und der Anwendbarkeit eines Strafgesetzes hat. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 17 Satz 1 StGB. Für die Unrechtseinsicht ist bereits ausreichend das Bewusstsein eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung. In einem Verbotsirrtum handelt ein Täter also nur dann, wenn ihm die Einsicht fehlt, dass sein Tun gegen die durch verbindliches Recht erkennbare Wertordnung verstößt. Ob der Täter glaubt, straf-, öffentlich- oder zivilrechtliche Normen zu verletzen, hat hingegen grundsätzlich keine Bedeutung.

Die Angeklagten rechneten – auch nach eigenen Angaben des Angeklagten S. (vgl. UA S. 98) – damit, dass die Werbemaßnahmen wettbewerbsrechtlich unzulässig waren, also gegen verbindliches Recht verstießen. Gerade die Umstrukturierungen des Versandhandelsunternehmens dienten dazu, sich der aus den Wettbewerbsverstößen gezogenen Vorteile zu versichern und sich den Folgen zu entziehen. Dies gilt gleichermaßen für Beanstandungen von Wettbewerbs- und Verbraucherschützern wie für zivilrechtliche Ansprüche von Verbrauchern. Dass "bestehende Kataloglinien ausländischen Gesellschaften ohne Gegenleistung (!) überlassen" wurden, war "eine konsequente Fortsetzung der vom Angeklagten G. praktizierten Strategie …, den in Deutschland betriebenen Versandhandel mit wettbewerbswidriger Werbung zu fördern" (UA S. 116). Weil sich die Angeklagten nach alledem der Normwidrigkeit ihres Verhaltens in Bezug auf die durch § 4 Abs. 1 UWG aF und § 16 Abs. 1 UWG nF geschützten Rechtsgüter bewusst waren, ist es von vornherein ohne Belang, dass sie davon ausgingen, dies habe keine strafrechtlichen Konsequenzen, sondern könne "nur" zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, denen sie erfolgreich entgehen könnten.

Die Bewertung des Landgerichts, die Angeklagten hätten als Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB gehandelt, ist nicht zu beanstanden. Zutreffend hat es auch die Anzahl der Taten für jeden Angeklagten nach der Art seiner Tatbeiträge beurteilt.

Der Angeklagte G. war dementsprechend nur wegen sechs tatmehrheitlich begangenen Taten zu verurteilen, weil er an der Konzeption der einzelnen 66 Werbesendungen nicht beteiligt war, seine Beiträge vielmehr im Vorfeld der Einzeltaten beging, indem er jeweils die Gründung bzw. Nutzung der sechs ausländischen Gesellschaften veranlasste. Die Einzeltaten sind dem Angeklagten G. zwar als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen. Gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO sieht der Senat jedoch aufgrund des Gebots der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel davon ab, diese entsprechend zu ergänzen.

In sachlich-rechtlicher Hinsicht ohne Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ist auch der Ausspruch über den (Wertersatz-)Verfall.

Das Landgericht hat angenommen, dass die drei Angeklagten folgende Beträge "für" die Taten erlangten (§ 73 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB): der Angeklagte G. 244.467,- €, der Angeklagte D. 100.853,- € und der Angeklagte S. 58.700,- €. Gegen die Bewertung der jeweiligen Vermögensmehrung als Tatentgelt und deren Bemessung gemäß § 73b StGB – anhand eines Anteils von 38% des auf die abgeurteilten Taten entfallenden Bestellvolumens bezogen auf das Bestellvolumen sämtlicher im nämlichen Zeitraum verschickter Werbesendungen – ist revisionsrechtlich nichts zu erinnern.

Anlass zu näheren Ausführungen bestehen nur hinsichtlich des Angeklagten G. :

Entgegen der Auffassung dieses Beschwerführers genügen die Schilderung der Überweisung von 1 Mio. SFr. aus dem Vermögen der I. an ihn, die von seinem Bruder Gi. Ende Dezember 2003 veranlasst wurde (UA S. 137, 146), und die Bezeichnung eines Anteils als Tatentgelt (UA S. 153, 155), um dem Senat die Prüfung des Merkmals "für die Tat" in § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB zu ermöglichen. Die Sachdarstellung erschöpft sich insoweit nicht bloß in der Wiedergabe des Gesetzeswortlauts oder in der Umschreibung mit einem gleichbedeutenden Wort oder einer allgemeinen Redewendung. Aus der – "nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme" (UA S. 154) vorgenommenen – Bewertung als (Tat-)Entgelt ergibt sich hinreichend, dass es sich bei dem überwiesenen Gesamtbetrag um eine Gegenleistung für die im Urteil im Einzelnen festgestellte Tätigkeit zugunsten der I. handelte, was sich nach der Interessenlage auch geradezu aufdrängt. Ein Anteil dieser Gegenleistung entfällt dabei eo ipso auf das Versandhandelsgeschäft, das die der Verurteilung zugrunde liegenden Werbesendungen betraf, und ist damit Tatentgelt. Wie hoch das Landgericht diesen Anteil – hier 38% – bemisst, ist hingegen eine Frage des § 73b StGB. Darauf, ob der Bruder des Angeklagten G. an den strafbaren Handlungen beteiligt war oder davon Kenntnis hatte, kommt es nach alledem nicht an.

Die Revision des Angeklagten G. stellt indessen an die gebotene Sachdarstellung im Urteil überzogene Anforderungen. Insbesondere ist nicht deswegen ein Rechtsfehler gegeben, weil nicht ("nicht einmal") festgestellt ist, "ob und ggf. inwieweit Gi. in die verfahrensgegenständlichen Taten involviert war und von den Einzelheiten hinsichtlich dieser Taten Kenntnis hatte". Auch ist es unschädlich, dass sich das Urteil nicht dazu verhält, ob der Bruder des Angeklagten die Überweisung mit der "Zweckbestimmung" versah, dass "es sich um eine Zahlung 'als Tatentgelt für die verurteilten Taten' handle" (S. 68 des Schriftsatzes vom 7. September 2007).

Da der Angeklagte G. den für verfallen erklärten Betrag somit als Tatentgelt erhielt, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, ob die Überweisung aus Geldern erfolgte, die von der F. über die O. an die I. weitergeleitet wurden, inwieweit also die Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 StGB für die I. vorliegen. Für den Verfall des für die Tat Erlangten gilt der Vorrang von Ansprüchen Verletzter nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB regelmäßig – wie auch hier – nicht.

Die Verfahrensrügen der Angeklagten dringen nicht durch, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 8. August 2007 zutreffend dargelegt hat.

Ergänzend bemerkt der Senat, dass die vom Angeklagten G. im Zusammenhang mit einem Verbotsirrtum erhobenen Verfahrensrügen nach dem oben unter II 1 b Gesagten ohnehin von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgehen. Insbesondere kommt es für die Inbegriffsrüge nach § 261 StPO (S. 440 ff. [Punkt D II] des Schriftsatzes vom 6. November 2006) nicht darauf an, ob für die in der Hauptverhandlung verlesene Mustereinstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Offenburg die irrige Annahme tragend war, entsprechend dem in den Spielregeln niedergelegten Verfahren seien Gewinne auch ausgezahlt worden.

Revision der Nebenbeteiligten I. :

Die Revision der Nebenbeteiligten I. hat mit der Sachbeschwerde Erfolg. Die Verfahrensrügen sind dagegen aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen unbegründet.

Zwar hat das Landgericht ohne Rechtsfehler angenommen, die I. habe nach § 73 Abs. 3 StGB durch die Taten 1.743.144,- € erlangt (nachfolgend 1). Die Beschwerdeführerin beanstandet jedoch zu Recht, dass sich das Urteil nicht hinreichend dazu verhält, inwieweit dem Wertersatzverfall, den das Landgericht nur für einen Teilbetrag von 1.498.677,- € angeordnet hat, Ansprüche von Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen (nachfolgend 2).

Die I. erlangte als Drittbegünstigte einen Gesamtbetrag von 1.743.144,- € als weitergeleiteten Gewinn "aus" den Taten. Ob das Landgericht gehalten war, den Wertersatzverfall darüber hinaus auf einen – anteilig verschobenen – (Brutto-)Erlös zu erstrecken, ist im hiesigen Zusammenhang ohne Bedeutung, weil die Beschwerdeführerin insoweit nicht beschwert ist. Gleiches gilt, soweit das Landgericht gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB den der I. zugeflossenen Gewinn um das an den Angeklagten G. gezahlte Tatentgelt reduziert hat.

Dadurch, dass an Verbraucher Werbesendungen zusammen mit Warenkatalogen verschickt wurden, waren zunächst die ausländischen Gesellschaften begünstigt. Auf hypothetische Kausalverläufe dahin gehend, inwieweit Empfänger Waren auch dann bestellt hätten, wenn ihnen die Kataloge ohne (strafbare) Werbesendungen zugegangen wären, kommt es dabei nicht an. Der Wert des Erlangten floss – jeweils anteilig – anschließend der O. und schließlich der I. zu.

§ 73 Abs. 3 StGB ist schon deswegen auf das von den ausländischen Gesellschaften, der O. und der I. Erlangte anwendbar, weil die Angeklagten als Verantwortliche der zur I. -Gruppe gehörenden Gesellschaften auch in deren Interesse handelten und diese vorgefasster Absicht entsprechend aus den Taten – jedenfalls vorübergehend – bereichert wurden. Werden nämlich Organe, Vertreter oder Beauftragte (§ 14 StGB) oder sonstige Angehörige einer Organisation gerade mit dem Ziel tätig, dass bei dieser infolge der Tat eine Vermögensmehrung eintritt, ist die Organisation im Erfolgsfall Drittbegünstigte.

Dass die Vermögensmehrung bei der O. und der I. nicht unmittelbar durch die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten erfolgte, sondern erst aufgrund weiterer dazwischen geschalteter Rechtsgeschäfte, hindert die Anwendung des § 73 Abs. 3 StGB nicht. Ausreichend, aber auch erforderlich ist insoweit ein zwischen den Taten und dem Zufluss beim Drittbegünstigten bestehender Bereicherungszusammenhang (vgl. BGH aaO 244). Dieser ist durch das Zurechnungsverhältnis der Angeklagten zur O. und zur I. gegeben; gerade für Straftaten im Interesse von Unternehmen ist es nicht untypisch, dass dadurch erst komplexe Geldkreisläufe in Gang gesetzt werden (vgl. BGH aaO 246). Deshalb wäre es rechtlich auch ohne Bedeutung, wenn – was nahe liegt – die Zahlungen an die O. zur Erfüllung von zwischen dieser und den ausländischen Gesellschaften geschlossenen Dienstleistungsverträgen erfolgt wären.

Nach alledem kommt es auch nicht darauf an, ob hinsichtlich der O. und der I. nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Kriterien

– wie das Landgericht angenommen hat – jeweils auch ein sog. Verschiebungsfall (vgl. BGH aaO 246) gegeben ist.

Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht davon ausgegangen, die O. habe den von ihr erzielten Gewinn, den es rechtsfehlerfrei mit 1.743.144,- € berechnet hat, unverkürzt an die I. weitergeleitet.

Als Ausgangspunkt hat das Landgericht zutreffend die auf die abgeurteilten Taten entfallenden Bruttoeinnahmen der O. (32.643.155,- €) geschätzt (§ 73b StGB). Insoweit hat es das Bestellvolumen aus den abgeurteilten Taten (68.006.573,- €) um Forderungsausfälle und Retouren (20%) bereinigt; anschließend hat es den Anteil (60%) errechnet, der von den eingegangenen Kundengeldern auf verschiedene Weise auf Konten der O. transferiert wurde (UA S. 143). Dagegen ist revisionsrechtlich nichts zu erinnern.

Das Landgericht hat die Überzeugung gewonnen, dass – nur – "der von der O. aus dem 'Fullfillment' der verfahrensgegenständlichen Mailings resultierende Gewinn in voller Höhe an die I. weiterverschoben wurde" (UA S. 149 f.).

Die Würdigung der Beweise ist Sache des Tatrichters. Ein Urteil ist nur dann aufzuheben, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung des Zweifelssatzes beruht . Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung aber auch dann, wenn sich die Schlussfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, dass sie sich als eine bloße Vermutung erweist.

Ein Fehler bei der Beweiswürdigung liegt hier nicht vor. Insbesondere beruht die Überzeugung des Landgerichts auf einer ausreichend tragfähigen Tatsachengrundlage. Als Indizien dafür, dass der Gewinn der I. vorgefasster Absicht entsprechend zufloss, hat das Landgericht auf folgende Umstände heranziehen dürfen, die im Urteil näher ausgeführt sind: Die I. hielt ursprünglich sämtliche Geschäftsanteile der O. . Sie zog als Gesellschafterin "den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Versandhandelsgeschäft und der O. " (UA S. 115). Der Angeklagte G. , der "an oberster Stelle" stand (UA S. 116), handelte bei seinen für das Versandhandelgeschäft der zur I. - Gruppe gehörenden Unternehmen und für die unlauteren Werbemaßnahmen grundlegenden Entscheidungen dementsprechend "nach Sachlage im Interesse der I. " (UA S. 110). Rechtsfehlerfrei ist im Urteil auch dargelegt, dass der unverkürzten Weiterleitung des Gewinns nicht die als Darlehen bezeichnete Vereinbarung entgegensteht. Denn gerade aufgrund der im Jahr 1999 beschlossenen Gewinnausschüttung in Höhe von mindestens 16 Mio. DM, die der Vereinbarung zugrunde lag, für die der O. aber liquide Mittel fehlten (UA S. 151), liegt es nahe, dass Gewinne nicht dauerhaft bei der O. verbleiben, sondern der "Muttergesellschaft" zufließen sollten. Das hat auch das Landgericht im Blick gehabt, zumal auch die der O. Kredit gewährende Volksbank diese vertraglichen Regelungen nicht anerkannte.

Infolgedessen ist für die Annahme, in dem Gesamtbetrag von ca. 2,3 Mio. €, den die O. aus eigenen Mitteln an die I. leistete, sei ihr Gewinn aus den der Verurteilung zugrunde liegenden Werbesendungen allenfalls quotenmäßig – nämlich im Verhältnis zum sonstigen Gewinn – enthalten, entgegen der in den Revisionen der Beschwerdeführerin und des Beschwerdeführers G. geäußerten Auffassung kein Raum.

Den an die I. weitergeleiteten Gewinn hat das Landgericht rechtsfehlerfrei auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2003 auf insgesamt 1.743.144,- € geschätzt (§ 73b StGB).

Das Urteil weist aber einen die Beschwerdeführerin belastenden Rechtsfehler auf, weil es sich nicht hinreichend dazu verhält, inwieweit dem Wertersatzverfall zivilrechtliche Ansprüche von Verletzten im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegenstehen.

Der Ausschluss des Verfalls nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt auch gegenüber einem Drittbegünstigten. Der Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB steht nach ständiger Rechtsprechung nicht entgegen, dass eine – noch – unbekannte Vielzahl von Personen geschädigt wurde oder dass Ansprüche tatsächlich nicht geltend gemacht werden; für den Ausschluss kommt es auf die rechtliche Existenz der Ansprüche an. Das bisherige Unterbleiben und die fehlende Erwartung der Geltendmachung solcher Ansprüche ermöglichen also die Verfallsanordnung nicht. Vielmehr bleibt sie nur möglich, wenn die Verletzten auf die Geltendmachung wirksam verzichtet haben oder die Ansprüche verjährt sind.

Zutreffend hat die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass aufgrund der der Verurteilung zugrunde liegenden Werbesendungen Schadensersatzansprüche von Kunden auch ihr gegenüber aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UWG nF bzw. § 4 Abs. 1 UWG aF nahe liegen. Für den alten wie für den neuen Straftatbestand der strafbaren Werbung ist die Eigenschaft als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anerkannt. Zwar wird der Schutzgesetzcharakter der Bestimmungen des UWG zu den zivilrechtlichen Rechtsfolgen allgemein verneint, weil sie sowohl hinsichtlich der Klagebefugnis als auch hinsichtlich der Anspruchsgrundlagen abschließend sind. Anderes gilt jedoch für die Strafbestimmungen, da diese keine – abschließende – Regelung der zivilrechtlichen Rechtsfolgen enthalten (BTDrucks. aaO). Anspruchsgegner eines solchen Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UWG nF bzw. § 4 Abs. 1 UWG aF wäre auch die I. , in deren Interesse die Angeklagten letztlich tätig waren und die den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Versandhandelsgeschäft zog. Die zivilrechtliche Zurechnung des Verhaltens – jedenfalls des Angeklagten G. – folgt dabei den Grundsätzen der Organhaftung analog § 31 BGB.

Die durch die abgeurteilten Taten irre geführten Kunden könnten mit diesem Anspruch Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung der Ware verlangen. Grundsätzlich richtet sich der Schadensersatzanspruch auf das negative Interesse. Der Verletzte ist also so zu stellen, wie er ohne das haftungsbegründende Ereignis stünde (§ 249 Abs. 1 BGB), auch dann, wenn der Schaden im Abschluss eines Vertrages – etwa durch arglistiges Verleiten hierzu – besteht. Liegt ein wirksamer Vertrag vor, kann der Verletzte Befreiung von der Verbindlichkeit und damit auch dessen Rückabwicklung verlangen; dies gilt unabhängig davon, ob er die Unwirksamkeit durch Ausübung eines Gestaltungsrechts – wie hier gegebenenfalls durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB – herbeiführen könnte.

Der Senat kann anhand der Urteilsfeststellungen nicht beurteilen, inwieweit Ansprüche der Kunden verjährt sein könnten. Die Verjährung des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UWG nF bzw. § 4 Abs. 1 UWG aF richtet sich nach § 195 BGB, nicht nach § 11 UWG nF bzw. § 21 UWG aF. Die Verjährungsfrist beträgt damit drei Jahre und beginnt grundsätzlich gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Maßgeblich für den Verjährungsbeginn ist hier also nicht nur der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung durch die Kunden, vielmehr auch ihre Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Unwahrheit der Angaben in den Werbesendungen sowie von den Umständen, welche den Anspruch gerade gegen die I. begründen. Deswegen ist es alles andere als sicher, dass hinsichtlich der Schadensersatzansprüche von Kunden bereits Verjährung eingetreten ist; erst recht gilt dies für den revisionsrechtlich maßgeblichen Zeitpunkt der tatrichterlichen Urteilsverkündung. Der Senat hält es nicht für ausgeschlossen, dass in einer neuen Hauptverhandlung entsprechende Feststellungen – auch unter Anwendung des § 73b StGB – getroffen werden können.

Revision der Nebenbeteiligten P. :

Die Revision der Nebenbeteiligten P. bleibt erfolglos. Die Wirtschaftsstrafkammer hat ohne sachlichen Rechtsfehler gegen die P. den Wertersatzverfall in Höhe von 671.136,- € angeordnet, weil diese aus der "Vermietung" der Adressdaten der ausländischen Gesellschaften, die durch die strafbaren Werbemaßnahmen gewonnen wurden, entsprechende – anteilige – Einnahmen erzielte.

Aus der Tat erlangt im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Begünstigten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen. Die strafbare Werbung hatte zur Folge, dass Verbraucher, die für derartige Werbemaßnahmen empfänglich waren, Bestellungen aufgaben. Das Wissen um diese Kundendaten war damit anteilig aus den abgeurteilten Taten erlangt, worauf der Adressdatenbestand beruhte. Denn durch die Verwaltung der Adressdaten wurde sichergestellt, dass die Daten – nur – derjenigen Empfänger gelöscht wurden, die für eine gewisse Zeit keine Bestellungen aufgaben.

Die Einnahmen aus der "Vermietung" der Adressdaten stellen Nutzungen im Sinne von § 73 Abs. 2 Satz 1 StGB dar. Zudem ist die P. Drittbegünstigte nach § 73 Abs. 3 StGB, da die "Vermietung" in ihrem Interesse auf Anweisung der für sie handelnden Angeklagten G. und D. erfolgte. Der P. ist kein (Mit-)Verschulden an den Werbemaßnahmen selbst zuzurechnen, so dass Ansprüche im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht ersichtlich sind. Dass die Kammer die Einnahmen, die anteilig auf die der Verurteilung zugrunde liegenden Werbesendungen entfielen, gemäß § 73b StGB unter Zugrundelegung einer Quote von 38% errechnet hat, ist nicht zu beanstanden.

Revisionen der Staatsanwaltschaft:

Die – auf den Ausspruch über den Verfall beschränkten – Revisionen der Staatsanwaltschaft haben den aus dem Urteilstenor ersichtlichen Teilerfolg. Während die gegen die Nebenbeteiligten O. , I. und 3 C V. gerichteten Revisionen jeweils mit der Sachbeschwerde durchdringen, sind die Revisionen unbegründet, soweit die drei Angeklagten und die Nebenbeteiligte P. betroffen sind.

Zur Nebenbeteiligten O. :

Was eine Verfallsanordnung gegen die O. anbelangt, kann der Senat dem Landgericht im Hinblick auf den Umfang des Erlangten schon nicht darin folgen, dass Gegenstand des Wertersatzverfalls nur der (Netto-)Gewinn, nicht der (Brutto-)Umsatzerlös ist. Vor allem aber hat das Landgericht von einer Verfallsanordnung aufgrund einer rechtsfehlerhaften Anwendung des § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB abgesehen.

Das von der O. Erlangte umfasst nicht nur den von ihr erzielten Nettogewinn, sondern die anteilig an sie weitergeleiteten Bruttoeinnahmen, die das Landgericht mit 32.643.155,- € berechnet hat.

Die ausländischen Gesellschaften erhielten als Drittbegünstigte "aus" den Taten (§ 73 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB), also dadurch, dass an Verbraucher Werbesendungen zusammen mit Warenkatalogen verschickt wurden, unmittelbar Warenbestellungen; deren Wert floss anteilig der O. zu.

Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist insoweit ein "Wettbewerbsvorteil", der zunächst nur in einer Chance auf Warenbestellungen bestanden habe, kein tauglicher Anknüpfungspunkt für den Verfall. Eine solche Chance ist für den Begünstigten überhaupt nur in dem Umfang werthaltig, in dem Empfänger auch tatsächlich Waren bestellen. Einen hiervon zu trennenden Marktwert hat eine solche Chance nicht. Darüber hinaus verwirklicht sich erst in den Vertragsschlüssen selbst die abstrakte Gefahr für die Dispositionsfreiheit der Verbraucher und die Marktaussichten von Mitbewerbern, deren Schutz die strafbare Werbung nach § 4 Abs. 1 UWG aF und § 16 Abs. 1 UWG nF bezweckt. Der 5. Strafsenat hat dementsprechend in einem Fall der Bestechungim geschäftlichen Verkehr als im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB unmittelbar erlangtes "etwas" die Auftragserteilung selbst, also den Vertragsschluss, angesehen, dagegen nicht schon die in der Manipulation des Vergabeverfahrens bestehende Chance auf Auftragserteilung.

Der Umfang des Erlangten ist zwingend nach Maßgabe des Bruttoprinzips zu bemessen. Hiernach sind Vermögenswerte, die der Täter oder Teilnehmer in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar erlangt hat, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Das gilt auch für den Drittbegünstigten im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB, zumal dann, wenn er Nutznießer der Tat ist. Bei der Umstellung auf das Bruttoprinzip durch das Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 28. Februar 1992 (BGBl I 372) hat der Gesetzgeber unter anderem auf den Rechtsgedanken des § 817 Satz 2 BGB abgestellt, wonach das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein müsse. Dass das Bruttoprinzip sachgerecht ist, ergibt sich aus dem Präventionszweck des Verfalls: Müsste der von der Verfallsanordnung Betroffene lediglich die Abschöpfung des Nettogewinns befürchten, so würde sich die Tatbegehung für ihn unter finanziellen Gesichtspunkten als weitgehend risikolos erweisen. Den Drittbegünstigten soll das Bruttoprinzip veranlassen, zur Verhinderung solcher Taten wirksame Kontrollmechanismen zu errichten oder aufrechtzuerhalten.

Aus den Taten erlangt wurden hier nicht nur die Warenbestellungen, also die Vertragsschlüsse, die durch das Verschicken der Werbesendungen zusammen mit den Warenkatalogen kausal hervorgerufen wurden, sondern auch die von den Kunden in Erfüllung der Kaufverträge geleisteten Zahlungen. Insoweit besteht nach Auffassung des Senats hier kein sachlicher Grund, zwischen schuldrechtlichem Verpflichtungsgeschäft und "dinglichem" Erfüllungsgeschäft zu differenzieren.

Der 5. Strafsenat hat freilich in einer anderen Fallgestaltung – einem Fall der Bestechung im geschäftlichen Verkehr – die Notwendigkeit einer derartigen Differenzierung befürwortet Unmittelbar aus einer solchen Tat erlange "ein Werkunternehmer im Rahmen korruptiver Manipulation bei der Auftragsvergabe lediglich die Auftragserteilung – also den Vertragsschluss – selbst, nicht hingegen den vereinbarten Werklohn" (BGH aaO 310). Anders als etwa bei Betäubungsmittelgeschäften oder Embargoverstößen sei bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr strafrechtlich bemakelt lediglich die Art und Weise, wie der Auftrag erlangt sei, nicht dass er ausgeführt werde. Der wirtschaftliche Wert des Auftrags bemesse sich dort vorrangig nach dem zu erwartenden Gewinn (BGH aaO 310 f.). Erst wenn dieser ermittelt worden sei, folge aus dem Bruttoprinzip, dass für den Vertragsschluss getätigte Aufwendungen – wie insbesondere die Bestechungssumme – nicht weiter in Abzug gebracht werden könnten.

Die Rechtsprechung des 5. Strafsenats steht hier weder der Beurteilung entgegen, dass (auch) die Kaufpreiszahlungen (unmittelbar) aus den abgeurteilten Taten erlangt sind, noch widerspricht sie der Bemessung des anteilig an die O. weitergeleiteten Taterlöses nach dem Bruttoprinzip:

Eine Divergenz liegt schon deshalb nicht vor, weil die Durchführung der Kaufverträge hier strafrechtlich bemakelt ist. Wenn es nämlich – wie bereits oben unter III 1 a ee (1) ausgeführt – Schutzzweck von § 16 Abs. 1 UWG nF bzw. § 4 UWG aF ist, den Verbraucher vor zweckverfehltem und vermögensschädigendem Mitteleinsatz zu bewahren, dann kann der Mitteleinsatz selbst nicht als in diesem Sinne strafrechtlich neutral beurteilt werden. Ohne das Verschicken der irreführenden Werbesendungen zusammen mit den Warenkatalogen wäre es nicht zu Bestellungen und entsprechenden Kaufpreiszahlungen der Kunden gekommen. Anderes gilt für den vom 5. Strafsenat entschiedenen Fall. Das Werk wäre nämlich auch ohne korruptive Manipulation der Auftragsvergabe hergestellt worden, so dass ein Werklohn in jedem Fall hätte entrichtet werden müssen. Der Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 2 StGB schützt dementsprechend – unmittelbar nur – den freien Wettbewerb. Dies könnte es rechtfertigen, lediglich einen "Mehrerlös", insbesondere soweit er über den regulär erzielbaren Werklohn hinausgeht, als das aus der Straftat Erlangte zu bewerten.

Hinzu kommt, dass auch nach der Entscheidung des 5. Strafsenats das in Straftaten Investierte nicht verfallsmindernd berücksichtigt werden darf. Der Gesetzgeber wollte gerade dessen unwiederbringlichen Verlust anordnen. Die vom Landgericht vorgenommene Berechnung des Gewinns der O. – anhand des Verhältnisses des im Jahresabschluss 2003 ausgewiesenen Betriebsgewinns zur Gesamtleistung des Betriebes (siehe oben unter I 1 b) – dürfte jedoch dazu führen, dass die Aufwendungen für strafbare Werbung unzulässigerweise den Verfallsbetrag schmälern würden.

Wäre das vom 5. Strafsenat genannte Kriterium der strafrechtlichen Bemakelung gar dahin zu verstehen, dass die Ausführung eines Vertrags für sich gesehen strafbar sein müsse, könnte der Senat dieser Einschränkung nicht folgen. Das hätte nämlich zur Folge, dass bei "Alltagsgeschäften", etwa bei durch Betrug zustande gekommenen Verträgen über Dienstleistungen, über den Kauf von Autos oder über Geldanlagen, die Rückgewinnungshilfe (vgl. § 111i in Verbindung mit § 111b Abs. 5 StPO) sachwidrig begrenzt wäre. Da in solchen Fällen das Erfüllungsgeschäft als solches regelmäßig nicht verboten ist, wäre eine über den Gewinn hinausgehende Rückgewinnungshilfe von vornherein ausgeschlossen. Der Senat ist demgegenüber der Auffassung, dass auch in diesen Fällen das Erlangte in vollem Umfang dem Verfall unterliegt. Dies hat der Gesetzgeber jedenfalls mit dem Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl I 2350) klargestellt. Ziel des Gesetzes war nach der Begründung des Regierungsentwurfs (BTDrucks. 16/700 S. 8) zu verhindern, dass "Verbrechen sich lohnt". Die Rückgewinnungshilfe sollte insbesondere auch bei den durch Betrug verursachten Massenschäden – also auch in Fällen, in denen die Ausführung eines Vertrags für sich gesehen nicht strafbar ist – verbessert werden. Rückgewinnungshilfe setzt aber voraus, dass der Verfall, auch soweit das Erlangte über den Gewinn hinausgeht, nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB überhaupt angeordnet werden könnte. Wenn der Gesetzgeber danach für derartige Fallgestaltungen die Rückgewinnungshilfe nicht nur ermöglichen, sondern sogar noch verbessern wollte, dann hat er damit zugleich entschieden, dass dem Verfall das aus Erfüllungsgeschäften, die als solche nicht verboten sind, Erlangte – nach dem Bruttoprinzip – in voller Höhe unterliegt.

Aber auch unabhängig hiervon stößt die Rechtsprechung des 5. Strafsenats, wenngleich es im vorliegenden Zusammenhang nicht darauf ankommt, beim Senat schon im rechtlichen Ausgangspunkt auf Bedenken. Sie bleibt nämlich eine Erklärung dafür schuldig, aus welchen Gründen die Ermittlung des Werts des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts durch Saldierung – also gleichsam nach dem Nettoprinzip – erfolgt, während sich nur der Wert des "dinglichen" Erfüllungsgeschäfts nach dem Bruttoprinzip richten soll. Nach dem Bruttoprinzip wäre es vielmehr nahe liegend, auch beim schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft den Anspruch auf Leistung (auf den vereinbarten Werklohn) so zu bewerten, dass die Verpflichtung zur Gegenleistung (zum Bau einer Restmüllverbrennungsanlage) unberücksichtigt bliebe. Des Weiteren ist das vom 5. Strafsenat vertretene enge Verständnis des Unmittelbarkeitskriteriums nicht ohne weiteres vereinbar mit der gesetzlichen Systematik von § 73 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB, aus der dieses Kriterium hergeleitet wird. § 73 Abs. 2 StGB erfasst als mittelbare Vermögenszuwächse ausschließlich Nutzungen und Surrogate; die Bestimmung ist § 818 Abs. 1 BGB nachgebildet. Dieser knüpft gerade an die Herausgabe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, also insbesondere die – nach gesetzlicher Wertung somit keineswegs mittelbare – "dingliche" (Rück-)Übertragung bei unwirksamem schuldrechtlichem Verpflichtungsgeschäft an. Es geht daher zu weit, wenn sich aus § 73 Abs. 2 StGB ergeben soll, vom Anwendungsbereich des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sei nur ein vertraglicher Anspruch, nicht aber das zu seiner Erfüllung Geleistete erfasst.

Die Beschwerdeführerin beanstandet weiterhin zu Recht, dass das Landgericht § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB mit der Begründung angewendet hat, dass die O. den Gewinn an die I. weiterleitete und über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, so dass eine Verfallsanordnung die Insolvenzmasse schmälern würde und diese – nach Einschätzung des Landgerichts – "voraussichtlich" nicht ausreichen wird, um alle Gläubiger zu befriedigen.

Im Hinblick auf § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB ist der Abfluss des Taterlöses für sich gesehen regelmäßig unbeachtlich. Da die zur I. - Gruppe gehörenden Gesellschaften von den Angeklagten vertreten wurden und durch deren Taten erst komplexe Geldkreisläufe in diesem zusammenwirkenden Firmengeflecht in Gang gesetzt wurden, unterliegt bei jeder dieser Gesellschaften grundsätzlich das von ihr Erlangte bzw. das an sie Weitergeleitete dem (Wertersatz-)Verfall.

Die Unbeachtlichkeit des Abflusses des Taterlöses ergibt sich dabei aus dem Präventionszweck des Verfalls, der auf die Verhinderung gewinnorientierter Straftaten gerichtet ist. Eine Auslegung der Vorschriften über den Verfall, nach der die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos bleibt, genügt diesem Zweck nicht. Dass der spätere Abfluss allein den Umfang der rechtlich gebotenen Erlösabschöpfung nicht berührt, korrespondiert dabei mit dem gesetzgeberischen Anliegen, das mit der Einführung des Bruttoprinzips verbunden war dieses Anliegen darf mit Hilfe der Härteklausel des § 73c StGB nicht unterlaufen werden.

In der Höhe ist der Gesamtbetrag dessen, was tatsächlich abgeschöpft werden kann, hier lediglich durch das von den Erstbegünstigten Erlangte, also dem Vermögenszufluss bei den ausländischen Gesellschaften begrenzt. Dieser Betrag entspricht dem auf die abgeurteilten Taten entfallenden Bestellvolumen abzüglich der Forderungsausfälle und Retouren (54.405.258,- €). Nahe liegt, dass in Fällen der Drittbegünstigung nach § 73 Abs. 3 StGB, in denen das Erlangte weitergeleitet wurde, ohne dass dadurch erneut eine Straftat begangen wurde, – anders als in Fällen einer Handelskette beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 51, 65, 71 f.) – von Gesamtschuldnerschaft auszugehen ist, soweit die Verfallsanordnungen in der Summe über das vom Erstbegünstigten Erlangte hinausgehen. Dies bedarf hier jedoch keiner vertieften Erörterung.

Eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB scheidet von vornherein aus, soweit und solange der Angeklagte oder Drittbegünstigte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurückbleibt. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das vorhandene Vermögen einen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu der rechtswidrigen Tat hat (BGH aaO 69 m.w.N.). Weist das Vermögen einen solchen Bezug nicht auf, namentlich weil der Taterlös weitergeleitet wurde, bietet § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB in besonders gelagerten Einzelfällen einen hinreichenden Schutz (BGH aaO 70). Im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter für den Rechtsbegriff der unbilligen Härte hat, kann dabei insbesondere ins Gewicht fallen, dass ein Drittbegünstigter – anders als hier die O. über die für sie verantwortlich Handelnden – gutgläubig ist.

Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hindert die Anordnung des Verfalls grundsätzlich nicht. § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO betrifft lediglich die Frage, wie ein angeordneter Wertersatzverfall rangmäßig im Insolvenzverfahren zu behandeln ist. Für die Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB maßgeblich ist daher nicht schon die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern erst die Feststellung, dass die Insolvenzmasse nicht zur Befriedigung vorrangiger Forderungen ausreicht, somit kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Eine derartige – sichere – Feststellung fehlt im angefochtenen Urteil. Inwieweit im Einzelfallauch nachrangige Forderungen, etwa nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO solche auf Rückgewähr kapitalersetzender Darlehen eines Gesellschafters, im Rahmen des Ermessens Berücksichtigung finden könnten, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

Der 5. Strafsenat hat zwar die Angemessenheit des Absehens vom Verfall nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB unter anderem damit begründet, dass kein bleibender "Gewinn" erzielt wurde und sich die Verfallsbeteiligte in der Insolvenz befand. Eine Divergenz zu dieser Entscheidung im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG besteht jedoch auch insoweit nicht, weil dort die Anwendung der Vorschrift – anders als hier – insbesondere auch auf die Feststellung im tatrichterlichen Urteil gestützt worden ist, dass sich die Verfallsbeteiligte erheblichen Regressansprüchen konkret ausgesetzt sah.

Zur Nebenbeteiligten I. :

Soweit gegen die I. der Verfall von Wertersatz in Höhe von 1.498.677,- € angeordnet worden ist, enthält das Urteil ebenfalls einen diese begünstigenden Rechtsfehler. Die Beschwerdeführerin beanstandet zwar zu Unrecht, dass die Wirtschaftsstrafkammer den Gewinn von 1.743.177,- €, nicht die Einnahmen von ca. 2,3 Mio. € als das Erlangte angesehen hat. Denn anders als bei der O. entspricht allein dies – wie oben unter IV 1 b bb ausgeführt – den Urteilsfeststellungen, denen zufolge die I. den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Versandhandelsgeschäft und der O. ziehen sollte, so dass ihr lediglich der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben zufloss. Die Kammer hat jedoch rechtsfehlerhaft den weitergeleiteten Gewinn gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB um das an den Angeklagten G. gezahlte Tatentgelt von 244.467,- € reduziert. Gemäß dem oben unter 1 b aa und bb Dargelegten ist im Hinblick auf diese Vorschrift der – teilweise – Abfluss des Taterlöses für sich gesehen regelmäßig unbeachtlich.

Zur Nebenbeteiligten 3 C V. :

Soweit von einer Verfallsanordnung gegen die 3 C V. abgesehen worden ist, ist das Urteil rechtsfehlerhaft, da das Landgericht in zweifacher Hinsicht einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angelegt hat. Auf die von der Beschwerdeführerin insoweit erhobene Aufklärungsrüge, das Landgericht habe näher bestimmten Urkundsbeweis erheben und infolgedessen ergänzende Feststellungen zu Vereinbarungen und Geldflüssen zwischen der F. und der 3 C V. treffen müssen, kommt es daher nicht an.

Im Urteil ist ausgeführt, dass zur Höhe der von der 3 C V. aus verfahrensgegenständlicher Werbung erlangten Vermögensvorteile keine Feststellungen hätten getroffen werden können (UA S. 138). Des Weiteren sei der "Wettbewerbsvorteil" letztlich an die I. verschoben und dort abgeschöpft worden, so dass § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB anzuwenden sei; "weitere" Vermögensvorteile seien indessen nicht feststellbar (UA S. 156).

Im Ansatz zutreffend ist – nach dem oben unter IV 1 a Gesagten – die Annahme, zunächst hätten die ausländischen Gesellschaften, damit auch die 3 C V. als Drittbegünstigte, durch die mit den Warenkatalogen verschickten Werbesendungen etwas erlangt. Die – wenngleich knapp gehaltenen – Ausführungen zeigen jedoch zweierlei:

Zum einen hat das Landgericht zu Unrecht angenommen, die Anordnung des Wertersatzverfalls setze voraus, dass der Nettogewinn ermittelt werde. Darauf deutet zunächst die Verwendung des Bergriffs "Vermögensvorteil" im Urteil hin, der dem Wortlaut des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aF entsprach, bevor der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 28. Februar 1992 (BGBl I 372) das Bruttoprinzip ("etwas") einführte. Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, aus welchen Gründen sich die auf die Vertragsschlüsse mit der 3 C V. entfallenden Bruttoeinnahmen – selbst unter Anwendung des § 73b StGB – nicht berechnen ließen. Das Landgericht hat neun unter der Firma 3 C V. verschickte strafbare Werbesendungen mit Aussendedatum und Auflagenstärke festgestellt (UA S. 25). Es spricht nichts dafür, dass der Umsatzerlös der 3 C V. nicht hätte – entsprechend der auch ansonsten verwendeten Berechnungsmethode (vgl. UA S. 142) – geschätzt werden können, zumal, wie sich aus der Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft ergibt (S. 49 ff.), im Rahmen der Anordnung eines dinglichen Arrests gemäß § 111b Abs. 2, § 111d StPO das auf diese neun Werbesendungen entfallende Bestellvolumen (8.888.981,81 €) ermittelt worden war. Auch dass die Zahlungen der Kunden auf Konten der F. "umgeleitet" wurden, um die Einnahmen dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen (UA S. 134), bedeutet nicht ohne weiteres, dass keine Vermögensmehrung bei der 3 C V. eintrat. Vielmehr könnten dieser – was angesichts der Feststellungen nahe liegt – Zahlungsansprüche in Bezug auf die erfolgten Bestellungen zugestanden haben.

Zum anderen beruhen die Erwägungen wiederum auf einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab, was die Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB anbelangt. Wie bereits oben unter 1 b aa und bb ausgeführt, steht die Weiterleitung des Gewinns an die I. der Verfallsanordnung für sich gesehen regelmäßig nicht entgegen.

Zum Angeklagten G. :

Die gegen den Angeklagten G. gerichtete Revision ist unbegründet. Dass die Kammer nur einen Anteil von 38% der von der I. überwiesenen 1 Mio. SFr. als Tatentgelt bewertet hat, ist sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden (hierzu oben unter III 2). Überdies ist im Urteil rechtsfehlerfrei dargelegt, dass die persönliche Vermögensbilanz dieses Angeklagten nicht bereits durch den Zufluss der 1.743.144,- € bei der I. "verbessert" wurde und er selbst hierdurch noch nichts erlangt hat (nachfolgend a); die hierauf bezogene Verfahrensrüge dringt nicht durch (nachfolgend b).

Die Verfallsanordnung setzt voraus, dass der von ihr Betroffene den Vermögenswert tatsächlich erlangt hat. Erforderlich ist insoweit die tatsächliche Verfügungsgewalt oder – bei Mittätern zumindest – wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt. In Vertretungsfällen gemäß § 73 Abs. 3 StGB, in denen – wie hier – der Täter als Organ, Vertreter oder Beauftragter (§ 14 StGB) oder als sonstiger Angehöriger einer juristischen Person für diese handelt und die Vermögensmehrung bei der juristischen Person eintritt, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der Täter (Mit-)Verfügungsgewalt an dem Erlangten hat. Regelmäßig ist vielmehr davon auszugehen, dass die juristische Person über eine eigene Vermögensmasse verfügt, die vom Privatvermögen des Täters zu trennen ist. Die dem Vermögen einer juristischen Person zugeflossenen Vermögenswerte sind daher auch dann nicht ohne weiteres durch den Täter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn dieser eine – legale – Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen hat. Für eine Verfallsanordnung gegen den Täter bedarf es in derartigen Fällen einer über die faktische Verfügungsgewalt hinausgehenden Feststellung, dass dieser selbst etwas erlangt hat, was zu einer Änderung seiner Vermögensbilanz geführt hat. Eine solche Feststellung rechtfertigende Umstände können etwa darin liegen, dass der Täter die juristische Person nur als einen formalen Mantel seiner Tat nutzt, eine Trennung zwischen der eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft aber nicht vornimmt, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird.

Dass es sich bei dem Vermögen der Aktiengesellschaft I. und dem Privatvermögen des Angeklagten G. um in diesem Sinne nur vorgeblich getrennte Vermögensmassen handelte, hat das Landgericht nicht festgestellt und dementsprechend ein Erlangen im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB beim Angeklagten G. rechtsfehlerfrei verneint (vgl. UA S. 155). Eine nur vorgegebene Vermögenstrennung liegt in Anbetracht der Urteilsfeststellungen auch nicht nahe, wie die Überweisung der 1 Mio. SFr., in denen das Entgelt für die abgeurteilten Taten enthalten war, zeigt. Ein von der Beschwerdeführerin geltend gemachter Mangel in der Sachdarstellung liegt nicht vor.

Die Verfahrensrüge, mit der die Beschwerdeführerin die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit nach § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 2 StPO beanstandet, ist unbegründet. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte die Verlesung einiger Urkunden beantragt, wobei die Beweisbehauptungen darauf zielten, dass nicht der Bruder des Angeklagten G. , sondern er selbst (nahezu) alleiniger Aktionär und "Inhaber" der I. sei.

Aus dem Ablehnungsbeschluss geht hervor, dass die Kammer die unter Beweis gestellten Indiztatsachen aus rechtlichen Gründen für bedeutungslos gehalten hat. In dem Beschluss ist in Bezug auf den Verfall lediglich ausgeführt, dass die Gesellschaftsverhältnisse der I. für die Abschöpfung etwaiger von dieser gezogener Gewinne keine Rolle spielten, weil der Verfall gegen die I. auch angeordnet werden könne, wenn nicht der oder ein Gesellschafter, sondern ein Organ die Tathandlungen begangen habe. Zwar ist die Begründung des Ablehnungsbeschlusses insoweit unzulänglich, da die Kammer das Beweisziel im Hinblick auf die Verfallsanordnung gegen den Angeklagten G. nicht vollständig erfasst zu haben scheint. Der Senat kann jedoch das Beruhen des Urteils auf diesem Mangel ausschließen, weil insoweit die Gründe der Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen klar zutage traten. Auch wenn die Beweisbehauptungen erwiesen worden wären und der Angeklagte G. nahezu alleiniger Aktionär der I. bzw. in diesem Sinne deren "Inhaber" gewesen wäre, wäre nämlich der von der Beschwerdeführerin begehrte Schluss auf nur vorgeblich getrennte Vermögenssphären nicht nahe liegend. Dies hat auch die Kammer erkennbar so gesehen.

Zum Angeklagten S. :

Der Senat teilt die Meinung der Beschwerdeführerin nicht, der Angeklagte S. habe über das Tatentgelt von 58.700,- € hinaus als Taterlös ("aus" den Taten) weitere Beträge nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, weil sich den Feststellungen zufolge auf dem Geschäftskonto der Rechtsanwaltssozietät Sch. & S. vorübergehend insgesamt 28.484.315,86 € befanden, die von Konten der F. dorthin transferiert wurden.

Ein Rechtsfehler in sachlich-rechtlicher Hinsicht, auch in Form eines Erörterungsmangels, liegt nicht vor. Feststellungen, welche die Beurteilung rechtfertigen, durch den Geldzufluss auf dem Kanzleikonto habe sich die private Vermögensbilanz des Angeklagten S. geändert, hat die Kammer nicht getroffen. Dass solche Feststellungen möglich gewesen wären, liegt auch nicht nahe. Vielmehr dürfte es sich bei dem in Rede stehenden Gesamtbetrag entweder um Vermögen der Rechtsanwaltssozietät Sch. & S. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts  oder – was nahe liegt – um treuhänderisch gebundenes Vermögen der O. handeln, zumal davon 19.560.762,38 € an die O. weitergeleitet wurden (UA S. 143).

Zum Angeklagten D. und zur Nebenbeteiligten P. :

Die Nachprüfung des Urteils hat im Ausspruch über den Verfall keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten D. und der P. ergeben.

Soweit in der neuen Hauptverhandlung die Anordnung des Wertersatzverfalls gegen die Nebenbeteiligte 3 C V. in Betracht kommt, weist der Senat darauf hin, dass ein Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG nF die Verfallsanordnung nicht nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindern würde. Dieser Anspruch kann nur in Bezug auf die jeweiligen Vertragsverhältnisse zwischen den Kunden und den Warenlieferanten – hier der 3 C V. – geltend gemacht werden. Er ist kein dem Verletzten aus der Tat erwachsener Anspruch im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; insbesondere kommt nämlich nach § 10 UWG nF der abgeschöpfte Gewinn dem Bundeshaushalt, nicht den Geschädigten zugute. Einer analogen Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB bedarf es nicht, weil der Gefahr der doppelten Inanspruchnahme sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren – namentlich mit § 10 Abs. 2 UWG nF einerseits und § 73c Abs. 1 StGB andererseits – wirksam begegnet werden kann. Im Übrigen unterliegt der Gewinnabschöpfungsanspruch auch anderen Verjährungsregeln.

Sollte der neue Tatrichter zu dem Ergebnis gelangen, dass Verfallsanordnungen gegen die Nebenbeteiligten I. , O. und 3 C V. allein wegen entgegenstehender Ansprüche Dritter nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ausgeschlossen sind, weist der Senat darauf hin, dass die seit dem 1. Januar 2007 geltenden Absätze 2 bis 8 von § 111i StPO auf Altfälle nicht anwendbar sind.

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wenn Geschäftsführer Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 119/10
 
Familienrecht: Verschweigen der tatsächlichen Abstammung des Kindes gegenüber Ehemann (04.05.2012)
verwirklicht grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB-BGH vom 15.02.12-Az:XII ZR 137/09
 
Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters (04.05.2012)
Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
 
Familienrecht: Zur Herabsetzung eines vor Unterhaltsrechtsreform durch Vergleich titulierten nachehelichen Unterhalts (04.05.2012)
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Berechtigten-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 179/09
 
Bankrecht: BGH zu Pharming-Angriffen im Online-Banking (03.05.2012)
zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht eines Bankkunden im Online-Banking-BGH vom 24.04.12-Az:XI ZR 96/11
 
KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer (02.05.2012)
GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
 
Verkehrsrecht: Einziehung einer an Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten (01.05.2012)
dies ist grundsätzlich gemäß § 5 I 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist-BGH vom 31.01.12-Az:VI ZR 143/11
 
GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG (01.05.2012)
liegt auch vor, wenn Gremium gewisse Geschäftsführungsaufgaben ausübt, die Überwachungsfunktion aber den Schwerpunkt der Aufgaben bildet-FG Hessen, 4 K 829/07
 
Arbeitsrecht: Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam (01.05.2012)
wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt-BAG vom 17.01.12-Az:1 ABR 45/10
 
Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" (30.04.2012)
verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
 
Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus (30.04.2012)
dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
 
Europarecht: Kein Auskunftsanspruch des nichtberücksichtigten Bewerbers (30.04.2012)
dies ergibt sich aus Art. 8 I der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 I der Richtlinie 2000/78/EG-EuGH vom 19.04.12-Az:C-415/10
 
Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (26.04.2012)
Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10
 
Kaufrecht: Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers ist kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (26.04.2012)
dass er über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei-BGH vom 16.03.12-Az:V ZR 18/11
 
Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz (25.04.2012)
Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10
 
WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung (25.04.2012)
muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
 
GmbH - Steuerrecht: Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile (24.04.2012)
Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums-BFH Urteil vom 24.01.12-Az:IX R 51/10
 
GmbH-Steuerrecht: Erwerb einer wesentlichen Beteiligung (24.04.2012)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil-Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts-BFH vom 05.10.11-Az:IX R 57/10
 
Steuerrecht: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (24.04.2012)
Zur Auslegung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs.1 S.4 EStG-BFH vom 24.02.12-Az:IX B 146/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag (23.04.2012)
Zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
 
Weihnachtsgratifikation: Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses (23.04.2012)
stellt keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 207 BGB dar-BAG vom 18.01.12-Az:10 AZR 667/10
 
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer (23.04.2012)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
 
Steuertermine im Monat Mai 2012 (20.04.2012)
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verlustverrechnung: Bei unterjährigem Beteiligungsverkauf zulässig (20.04.2012)
grundsätzliches Verlustabzugsverbot, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen-BFH vom 30.11.11-Az:I R 14/11
 
Vorsteuer: Zur Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDs (20.04.2012)
Papierrechnungen können als Wiedergabe auf einem Datenträger aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: OHG-Gesellschafter sind mitversichert (20.04.2012)
die Rechtsprechung des BGH für den Bereich der Kaskoversicherung ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar-OLG Hamm vom 11.11.11-Az:I-20 U 3/11
 
Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail (20.04.2012)
steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
 
Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig (19.04.2012)
und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale-BFH vom 09.02.2012-Az: VI R 44/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software (19.04.2012)
wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt.
 
Verkehrsrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr (19.04.2012)
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind-OLG Bamberg, 5 U 149/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters (19.04.2012)
Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nicht jede Verweisung ist zulässig (19.04.2012)
keine Vergleichbarkeit der Berufe des Malers und des Schulhausmeisters-OLG Karlsruhe vom 30.12.11-Az:12 U 140/11
 
Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel (19.04.2012)
dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10
 
Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR (19.04.2012)
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
 
Aktuelle Gesetzgebung: Sorgerecht unverheirateter Eltern soll vereinfacht werden (19.04.2012)
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
 
Eigentumswohnung: Abweichende Bauausführung kann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen (19.04.2012)
Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
 
Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen (19.04.2012)
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.
 
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen (19.04.2012)
Einzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung-LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11
 
Arbeitszeitkonto: Kürzung von Zeitguthaben nur bei Vereinbarung (19.04.2012)
Verrechnung mit Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet-BAG vom 21.03.12-Az:5 AZR 676/11
 
Steuerstrafrecht: Steuerhehlerei vor Beendigung der Steuerhinterziehung (17.04.2012)
Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung begangen werden-BGH vom 09.02.12-Az:1 StR 438/11
 
Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss (17.04.2012)
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
 
Privatinsolvenz: Keine Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht (17.04.2012)
ist allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint-BGH vom 19.01.12-Az:IX ZB 21/11
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (16.04.2012)
Außen-GbR kann nicht nur Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein-OLG Celle vom 27.03.12-Az:9 W 37/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden (16.04.2012)
Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
 
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß (16.04.2012)
Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds (13.04.2012)
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
 
Arbeitsrecht: Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (13.04.2012)
Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer nur dann vorwerfbar, wenn dieser seine ihr zugrunde liegende Handlungsweise steuern konnte-BAG vom 03.11.11-Az:2 AZR 748/10
 
Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG (13.04.2012)
wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
 
Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars (12.04.2012)
liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11
 
Verkehrsrecht: Haftungspflicht eines Linksabbiegers aufgrund Missachtung der Wartepflicht im Straßenverkehr (12.04.2012)
haftet regelmäßig in vollem Umfang allein oder zumindest zum größten Teil-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 133/11
 
Zwangsvollstreckung: Recht auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung bei Preisgabe von Informationen in Kontoauszügen (12.04.2012)
eine Verletzung des Rechts muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 49/10
 
Zwangsversteigerung: Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten (12.04.2012)
keine Verpflichtung des Gläubigers zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen-BGH vom 03.02.12-Az:V ZR 133/11
 
Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel (11.04.2012)
auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
 
GmbH-Steuerrecht: Prüfungspflicht eines Steuerberaters zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei beschränktem Dauermandat (11.04.2012)
Steuerberater muss die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen mit der Auftraggeberin erörtern BGH vom 23.02.12-Az:IX ZR 92/08
 
GbR: Setzt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-GbR keine qualifizierte Mehrheit voraus (11.04.2012)
ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von der gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 272/09
 
Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers (11.04.2012)
Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
 
Baurecht: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels (10.04.2012)
durch den Bauunternehmer bei Nichtvornahme der zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung-BGH vom 08.03.12-Az:VII ZR 116/10
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter (10.04.2012)
Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung-BGH vom 29.02.12-Az:VIII ZR 346/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung (10.04.2012)
in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 197/11
 
WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer (10.04.2012)
den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
 
Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen (09.04.2012)
wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
 
Gesellschaftsrecht: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei mindestens fünf Arbeitnehmern der Gesellschaft (09.04.2012)
bei vor dem 10.08.94 eingetragenen AG, die keine Familiengesellschaft ist-BGH vom 07.02.12-Az:II ZB 14/11
 
Handelsvertreterrecht: Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (09.04.2012)
wenn der Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers besonders bewirbt-BGH vom 01.03.12-Az:III ZR 213/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank (09.04.2012)
bei Vorliegen von Prospekthaftungsansprüchen-BGH vom 06.03.2012-Az:VI ZR 70/10
 
Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO (03.04.2012)
Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Rahmen von Schönheitsreparaturen (03.04.2012)
benachteiligt Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht-BGH vom 22.02.12-Az:VIII ZR 205/11
 
Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (29.03.2012)
aussetzungsfähige Freiheitsstrafe - von im Höchstmaß zwei Jahren - nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe-BGH vom 07.02.12-Az:1 StR 525/11
 
Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge bei Pfändung (29.03.2012)
bei Ansprüchen auf Auszahlung der positiven Salden und des dem Schuldner eingeräumten Kredits-BGH vom 23.02.12-Az:VII ZB 59/09
 
Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts (29.03.2012)
mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
 
Baurecht: Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens (29.03.2012)
Kein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 95/11
 
Umsatzsteuer: Mehrere Rechnungen mit Steuerausweis über dieselbe Leistung (23.03.2012)
Aussteller der Rechnung schuldet dann die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer.
 
Personengesellschaft: Zur steuerlichen Gewinnzurechnung bei Auseinandersetzung (23.03.2012)
gemeinschaftlich erzielter Gewinn ist auch dann zurechenbar, wenn Anspruch der sogenannten Durchsetzungssperre unterliegt-BFH vom 15.11.11-Az:VIII R 12/09
 
Steuerrecht: Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (23.03.2012)
nur dann steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden-BFH vom 08.12.11-Az:VI R 18/11
 
Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt (23.03.2012)
Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
 
Bewirtung: Konkreter Anlass ist anzugeben (23.03.2012)
Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung-FG Berlin-Brandenburg vom 11.05.11-Az:12 K 12209/10
 
Pendlerpauschale: Längerer Weg kann ohne Zeitersparnis günstiger sein (23.03.2012)
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste-BFH vom 16.11.11-Az:VI R 46/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (23.03.2012)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (23.03.2012)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
 
Hauptverhandlung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt bei Fernbleiben (23.03.2012)
Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-OLG Bamberg vom 28.11.11-Az:3 Ss OWi 1514/11
 
Schadensgutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt (23.03.2012)
In den meisten Fällen stecken nämlich hinter den äußerlich erkennbaren minimalen Schäden tiefer gehende Schäden-AG Kiel vom 30.11.11-Az:113 C 145/11
 
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw (23.03.2012)
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug-BGH23.11.2004 (Az: VI ZR 357/0
 
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise (23.03.2012)
auch wenn das Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde-AG Bonn, 106 C 322/10
 
Mitverschulden: Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden (23.03.2012)
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen-BGH, VI ZR 10/11
 
Vereinsrecht: Welche Rechte haben Ehrenmitglieder? (23.03.2012)
Zur Frage, ob Ehrenmitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht.
 
Mängelrüge: Hier dürfen Sie keinen Fehler machen... (23.03.2012)
Will ein Käufer Schadensersatz mit der Begründung, die gekaufte Sache sei mangelhaft, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 
Verfassungsrecht: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (22.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter (22.03.2012)
Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11
 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (22.03.2012)
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten- BGH-Urteil vom 06.10.2011-Az: I ZR 6/10
 
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich (22.03.2012)
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
 
Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. (22.03.2012)
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11
 
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung (22.03.2012)
Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden- LAG Niedersachsen-Urteil vom 23.09.2011-Az: 16 Sa 1466/10
 
Haftungsrecht: Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein (21.03.2012)
Zur Verkehrsicherungspflicht auf dem Parkplatz einer Bank-OLG Koblenz vom 10.01.12-Az:5 U 1418/11
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Verweisung bei befristeter Beschäftigungsmaßnahme (21.03.2012)
Versicherer darf Leistungen nicht wegen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in einer Beschäftigungsmaßnahme einstellen-OLG Nürnberg vom 23.01.12-Az: 8 U 607/11
 
Arbeitsrecht: Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds (21.03.2012)
Nach § 46 Abs. 2 S. 1 BPersVG hat die Versäumnis von Arbeitszeit keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge- BAG-Urteil vom 16.11.2011-Az: 7 AZR 458/10
 
WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar (21.03.2012)
Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
 
WEG: Richtige Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Wohnungseigentümern (21.03.2012)
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen-BGH,V ZR 251/10
 
Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung (21.03.2012)
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
 
Modernisierungsankündigung: Geringe formelle Anforderungen (21.03.2012)
Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben-BGH vom 28.09.11-Az:VIII ZR 242/10
 
Markenrecht: Gefälschte „Converse-Schuhe" und Parallelimporte - Händler trifft generell Beweislast für Vorliegen und Inverkehrbringen einer Originalmarke (21.03.2012)
PM BGH Nr. 37/2012 vom 15.3.2012
 
Erbrecht: Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung (21.03.2012)
Zur Formulierung eines privatschriftlichen Testaments-OLG Hamm vom 09.12.11-Az:I-15 W 701/10
 
Handelsvertreterrecht: Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters (21.03.2012)
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
 
Energierecht: Keine stillschweigende Zustimmung des Kunden nach vorbehaltloser Zahlung von erhöhtem Gaspreis bei unwirksamer Preisanpassung (21.03.2012)
Gaslieferungsvertrag - Preisanpassungen - BGH-Urteil vom 22.02.2012 -Az: VIII ZR 34/11
 
Widerrufsrecht: Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) (21.03.2012)
Der Beginn der Widerrufsfrist erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist-OLG Frankfurt-Beschluss vom 30.01.2012 -Az: 19 W 4/12
 
Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben (21.03.2012)
Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
 
Sorgerecht: Kein Entzug ohne konkrete Anhaltspunkte für eine akute Kindesgefährdung (21.03.2012)
nicht ausreichend ist, dass es der Mutter nicht gelang, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen-OLG Frankfurt a.M., 2 UF 481/11
 
Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren (21.03.2012)
Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09
 
Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung unter Bedingung des verspäteten Befreiungsantrags (21.03.2012)
ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig-OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10443/11.OVG
 
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel (21.03.2012)
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
 
Handelsvertreterrecht: Kündigung eines Handelsvertretervertrags per e-Mail (21.03.2012)
Wirksamkeit einer Kündigung per E-Mail bei vereinbarter Schriftform-OLG München vom 26.01.12-Az: 23 U 3798/11
 
VOB/B: Auf fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung muss rechtzeitig hingewiesen werden (21.03.2012)
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
 
Arbeitsunfähigkeit: Bei jeder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (21.03.2012)
Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon vor Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen-LAG Köln vom 14.09.11-Az:3 Sa 597/11
 
Erfolgsabhängiges Gehalt: Kein Schadensersatz des Arbeitgebers bei Gehaltseinbußen (21.03.2012)
keine Pflicht des Arbeitgebers, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich unverändert bleibt-BAG, 8 AZR 98/11
 
Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH (21.03.2012)
Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
 
Mehrarbeit: Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wenn Vergütungserwartung besteht (21.03.2012)
dies liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht-BAG, 5 AZR 765/10
 
Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen (21.03.2012)
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11
 
Arbeitsrecht: Variable Vergütung (21.03.2012)
Festlegung eines Bonuspools-BAG vom 12.10.2011-Az: 10 AZR 746/10
 
AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion (21.03.2012)
Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11
 
AGG: Altersdiskriminierung bei Zahlung eines Alterszuschlags (21.03.2012)
keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer- BAG-Urteil vom 12.04.2011-Az: 1 AZR 743/09.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys (21.03.2012)
Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys- LAG Hessen-Urteil vom 25.07.2011-Az: 17 Sa 153/11
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Freistellungserklärung (21.03.2012)
Freistellung eines Arbeitnehmers- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 22.12.2011-Az: 5 Sa 297/11
 
Arbeitsrecht: Betriebsratsunterrichtung auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses (21.03.2012)
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 10.01.2012-Az:2 Sa 305/11
 
Zwangsvollstreckung: Zur Mitpfändung von Schuldneransprüchen auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften (19.03.2012)
Ansprüche aus § 109 SGB VI sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 117/09
 
Grundstücksrecht: Verletzung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (19.03.2012)
durch Beschädigung einer unterirdischen Ferngasleitung mit einem Bagger-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 29/11
 
Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer (19.03.2012)
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
 
Insolvenzrecht: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (15.03.2012)
Durch das ESUG sollen die Rahmenbedingungen für die Unternehmenssanierung verbessert werden.
 
Familienrecht: Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag (09.03.2012)
Berufung auf Störung der Geschäftsgrundlage nach Änderung der Rechtslage möglich-BGH 25.01.12-Az:XII ZR 139/09
 
Markenrecht: Verwendung eines Echtheitszertifikat in einem nicht dafür vorgesehenen Zusammenhang (08.03.2012)
Wiederverkäufer muss angemessene Lizenzgebühr zahlen-BGH vom 06.10.11-Az:I ZR 6/10
 
Strafprozessrecht: Zur Bestimmtheit des Anklagevorwurfs bei Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten (06.03.2012)
Für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs wird nicht mehr an Substanz verlangt als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich-BGH vom 24.01.12-Az:1StR 412/11
 
Architektenrecht: Zur Reichweite der vom Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen (06.03.2012)
hierzu gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 128/11
 
Patentrecht: Zur Reichweite einer durch Veröffentlichung geäußerte Vermutung einer Eigenschaft (06.03.2012)
Bei Verwendung von Glasfasern, die kein kanzerogenes Potenzial zeigen dürfen-BGH vom 20.12.11-Az:X ZR 53/11
 
Europarecht: Vorlagefrage zum EuGH zur Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (06.03.2012)
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn sich ein Verbraucher aufgrund von Website-Informationen zum Gewerbetreibenden begibt-BGH vom 01.02.12-Az:XII ZR 10/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf bezahlten Jahrsurlaub (02.03.2012)
Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit- EuGH-Urteil vom 24.01.2012 - Az: C-282/10
 
Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (02.03.2012)
Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
 
AG: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG (02.03.2012)
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Aktionärin Anfechtungsklage hätte erheben können- KG vom 16.12.2011-Az: 25 W 92/11
 
AG: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (02.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
Arbeitsrecht: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte (02.03.2012)
TVBeschäftigte Ausland - LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2011-Az: 6 Sa 1422/11
 
Arbeitsrecht: Befristung ohne Sachgrund (02.03.2012)
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 04.11.2011-Az: 13 Sa 1549/11
 
Arbeitsrecht: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung (02.03.2012)
Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.12.2011- Az: 15 Sa1264/11
 
GbR: Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (02.03.2012)
Haftung grundsätzlich nur für Altverbindlichkeiten-BGH vom 17.01.12-Az: II ZR 197/10
 
Arbeitsrecht: Annahmeverzug (02.03.2012)
böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
 
Arbeitsrecht: Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung (02.03.2012)
Entgeltansprüche nach Wegfall der Tarifgebundenheit - BAG-Urteil vom 24.08.2011 - Az: 4 AZR 717/10
 
Arbeitsrecht: Stufenzuordnung (02.03.2012)
tarifliches Schlechterstellungsverbot - BAG-Urteil vom 08.12.2011-Az: 6 AZR 291/10
 
Domainrecht: Kein Erwerb von absolutem Recht an Domainnamen durch Registrierung eines Domainnamens (02.03.2012)
kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB- BGH-Urteil vom 18.01.2012 - Az: I ZR 187/10
 
ZPO: Notwendige Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwaltes (02.03.2012)
Rechtsanwalt am dritten Ort- BGH-Beschluss vom 20.12.2011-Az: XI ZB 13/11
 
Widerrufsrecht: Postfachadresse als Widerrufsadresse (02.03.2012)
Fernabsatzvertrag -BGH-Urteil vom 25.01.2012- Az: VIII ZR 95/11
 
Internetrecht: Muster-Impressum (02.03.2012)
Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an
 
Medienrecht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente verfassungswidrig (01.03.2012)
hier im Hinblick auf ihr junges Alter - BVerfG vom 25.01.12 - Az: 1 BvR 2503/09
 
Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast trägt der unterhaltsberechtigten Ehegatte (01.03.2012)
im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit-BGH vom 18.01.12-Az:XII ZR 178/09
 
VOB/B: Vergütungsanspruch beim Bauvertrag für entfallene Leistungspositionen (01.03.2012)
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
 
Arzthaftungsrecht: Kausalität einer Pflichtverletzung bei Unterlassung (01.03.2012)
ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
 
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig (27.02.2012)
dies betrifft die Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten-BVerfG vom 24.02.12-Az:1 BvR 1299/05
 
Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung (25.02.2012)
für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11
 
AGB: Unwirksame Vertragsklausel bei Mietwagen wegen überhöhter Schadensersatzpauschale (24.02.2012)
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
 
Mieterinsolvenz: Verspätete Rückgabe in der Insolvenz hat unterschiedliche Folgen (24.02.2012)
Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
 
Erbrecht: Ergänzende Testamentsauslegung für eine bestimmte Ersatzerbenregelung (24.02.2012)
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
 
Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Dürfen Bauherren belastet werden? (23.02.2012)
Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen nicht der Grunderwerbsteuer.
 
Bauordnungsrecht: Genehmigungspflicht einer Dachterrasse (23.02.2012)
Hauseigentümer sollten sich beim Errichten einer frei liegenden Dachterrasse zuvor über die Genehmigungsfähigkeit beraten lassen-VG Gelsenkirchen, 5 K 5517/09
 
Architektenrecht: Genehmigungsrisiko kann zum Honorarrisiko werden (23.02.2012)
Erkennt ein Architekt, dass die Planung oder Teile der Planung nicht genehmigungsfähig sind, muss er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen-OLG München, 9 U 1576/11
 
Kündigungsrecht: Falsche Dokumentation der Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers (23.02.2012)
berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dies vorsätzlich geschah-LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.11–Az:2 Sa 2015/11
 
Verfassungsrecht: § 2 Abs.4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig (22.02.2012)
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
 
Strafverfahren gegen ehemalige kino.to-User (17.02.2012)
die Staatsanwaltschaft Dresden soll auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sog. Premium-Kunden gefunden haben, die für werbefreien Zugang per PayPal zahlten
 
Verfassungsrecht: W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (14.02.2012)
Professorengehälter zu niedrig - BVerfG vom 14. Februar 2011 - Az: 2 BvL 4/10
 
Insolvenzsteuerrecht: Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (14.02.2012)
Zur Frage, ob Sanierungsgewinne weiterhin steuerbefreit sind oder ob sie nach Streichung des § 3 Nr.66 EStG a.F. der Einkommenssteuer unterfallen
 
Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag (14.02.2012)
einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
 
Markenrecht: Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist freihaltebedürftig (14.02.2012)
unter anderem für Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 70/10
 
Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft (14.02.2012)
Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
 
Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung (14.02.2012)
Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
 
Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks (14.02.2012)
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11
 
Persönlichkeitsrecht: Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre (14.02.2012)
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden-BGH vom 20.12.11-Az:VI ZR 261/10
 
Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F. (13.02.2012)
diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
 
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf Doppelausgebot ist zulässig (13.02.2012)
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
 
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein (13.02.2012)
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
 
Versicherungsrecht: Fristlose Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages (13.02.2012)
§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 105/11
 
Invaliditätsleistung: Mehrfache Beeinträchtigung desselben Körperteils (13.02.2012)
Gliedtaxe für Verlust der Funktionsfähigkeit eines rumpfnäheren Gliedes schließt Verlust eines rumpfferneren Gliedes mit ein-BGH vom 14.12.11-Az:IV ZR 34/11
 
Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls (11.02.2012)
Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10
 
Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung nach dem Musterprotokoll (11.02.2012)
Verfahren mit dem standardisierten gesetzlichen Musterprotokoll ist nicht zu empfehlen
 
Arbeitsrecht: Korrigierende Rückgruppierung (10.02.2012)
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist als Wissenserklärung anzusehen- BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 737/09
 
Arbeitsrecht: Anrechnung einer Erschwerniszulage (10.02.2012)
Tarifvertrag zur Einführung des ERA- BAG vom 21.09.2011- Az: 5 AZR 267/10
 
Dienstrecht: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst (10.02.2012)
Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule-BAG vom 17.08.2011-Az: 10 AZR 322/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (10.02.2012)
Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten- BAG vom 15.11.2011-Az: 9 AZR 387/10
 
Urlaubsrecht: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess (10.02.2012)
Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs kann sich der Arbeitnehmer auf einen Feststellungsantrag beschränken-LAG Berlin-Brandenburg vom 30.09.2011-Az: 6 Sa 1629/11
 
Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts (10.02.2012)
Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
 
UWG: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (10.02.2012)
Ergibt sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots,liegt keine unzulässige Irreführung vor- BGH vom 06.10.2011-Az: I ZR 42/10
 
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (10.02.2012)
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadensersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Gesellschaftsrecht: Einziehung von Geschäftsanteilen (20.01.2012)
Erforderlichkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
ZPO: Zur Rechtskraftwirkung eines Nichtigkeitsurteils gegen Alleingesellschafter (18.01.2012)
Kapitalgesellschaft muss sich dies nicht entgegenhalten lassen-BGH vom 29.11.11-Az:X ZR 23/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
AG: Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. (13.01.2012)
Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 I AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs vollwertig, fällig und liquide ist-BGH vom 06.12.2011-Az: II ZR 149/10
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Ausgleichsanspruch für vom Handelsvertreter geworbene Neukunden-BGH vom 26.10.11-Az:VIII ZR 222/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, ist fraglich, ob diese Leistungen zu versteuern sind
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung -
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Anteilswertermittlung für Abfindung nach Gewinnabführungsvertrag nur auf Vertretbarkeit überprüfbar (16.11.2011)
Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht-OLG Stuttgart-Beschluss vom 14.09.11-Az:20 W 6/08
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Recht der GbR: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Gesellschaftsrecht: Unternehmensbewertung im Spruchverfahren (28.10.2011)
bestimmte konkret vorgenommene Berechnung muss auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führen-KG vom 19.05.11-Az:2 W 154/08
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zur Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Google Plus „+1-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Twitter „Re-Tweet-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts (08.07.2011)
Beweislast für eine doppelte Haushaltsführung eines am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung lebenden Steuerpflichtigen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Daten auf angekauften Banken-CDs dürfen verwertet werden (08.07.2011)
Nach e
 
Steuerrecht: Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen (08.07.2011)
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Riester-Verträge: Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Zulagen retten (08.07.2011)
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG (07.07.2011)
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Feststellung der Berufsunfähigkeit im selbstständigen Beweisverfahren (07.07.2011)
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zur Feststellung der Berufsunfähigkeit für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet, weil allein aufgrund des Vortrags des
 
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners (07.07.2011)
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur a
 
WAYS TO OBTAIN A GREEN CARD TO THE UNITED STATES (06.07.2011)
Who is a Permanent Resident?
 
Vorruhestandsbezug – Benachteiligung wegen des Geschlechts (02.07.2011)
BAG hat mit dem Urteil vom 15.02.2011 (Az: 9 AZR 750/09) -Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten (02.07.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 4 AZR 214/09)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung (02.07.2011)
Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder
 
Bankrecht: Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos ist unwirksam (01.07.2011)
Die
 
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (01.07.2011)
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturk
 
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche Mietzahlung berechtigt zur Kündigung (01.07.2011)
Zahlt
 
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen (01.07.2011)
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Am
 
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch kann bei Alkoholsucht ausgeschlossen sein (01.07.2011)
Alkoholabhängige Eltern können in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Kindern haben-OLG Karlsruhe vom 28.07.10-Az:16 UF 65/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kinder sollen besser vor Vernachlässigung geschützt werden (01.07.2011)
Der Bun
 
Baumangel: Merkantiler Minderwert auch bei ordnungsgemäßen Nachbesserungsarbeiten (01.07.2011)
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsrecht: Schadensersatz: Ungesicherte Wasserversorgung als Grundstücksmangel (01.07.2011)
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwass
 
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung (01.07.2011)
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Abmahnung erforderlich bei Missbrauch von Bonuspunkten (01.07.2011)
Der Missb
 
Some frequently asked question concerning Florida Consumer Law (01.07.2011)
LANDLORD TENANT LAW
 
Altersteilzeit im Blockmodell Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase (26.06.2011)
Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase-Anwalt für Arbeitsrecht-BAG-Urteil vom 21.01.2011 (Az: 9 AZR 870/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen „wie im Dritten Reich“ (26.06.2011)
LAG Hessen- Urteil vom 14.09.2010 (Az: 3 Sa 243/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung (26.06.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2 Sa 2022/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel (21.06.2011)
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklause
 
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung (19.06.2011)
Durch § 174 BGB soll der Erklärungsempfänger vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das
 
Verwirkter Widerspruch bei Betriebsübergang (19.06.2011)
Das Recht
 
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (19.06.2011)
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG-Beschluss vom 01.02.2011 (Az: 1 ABR 79/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber Kunden bei Wertpapier-Eigengeschäften der Bank (17.06.2011)
OLG Karlsruhe-Urteil vom 30.03.2011 (Az: 17 U 133/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen (17.06.2011)
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (17.06.2011)
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratun
 
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen (17.06.2011)
Die Verjährungshemmung nach §
 
Handelsvertreterrecht: Unternehmerpflicht zur Verfügungstellung von Unterlagen im Rahmen des Handelsvertretervertrages (10.06.2011)
muss nur diese zur Verfügung stellen, auf die der Handelsvertreter zur Vermittlung oder Abschluss der Verträge angewiesen ist-BGH vom 04.05.11-Az: VIII ZR 11/10
 
Recht der KG: Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft (10.06.2011)
zur Frage, wann eine Annahmeerklärung im Namen der Mitgesellschafter angenommen wurde-BGH vom 01.03.11-Az:II ZR 16/10
 
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG (10.06.2011)
BGH -Beschluss vom 11.04.2011 (Az: II ZB 9-10, II ZB 9/10)- Rechtsanwlt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR (10.06.2011)
GbR und ihre Gesellschafter müssen u.a. in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sein-BGH vom 28.04.11-Az:V ZB 194/10
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären (10.06.2011)
gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG - BVerfG vom 26.04.11 - Az: 1 BvR 2658/10 - Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 I BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden (10.06.2011)
LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 11.03.2011 (Az: 7 Sa 109/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung (10.06.2011)
Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist,
 
Zur Haftung der KfW und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Telekom (06.06.2011)
BGH-Urteil vom 31.5.2011 (Az: II ZR 141/09) - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
 
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers (05.06.2011)
Hat der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Entgelterhöhung Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt, ist er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast verpfli
 
Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (05.06.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe (05.06.2011)
Nicht jede Freiheitsst
 
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft (02.06.2011)
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (kurz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten - Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Anspruch auf kostenlose Überlassung nur bei bestimmten Hilfsmitteln (02.06.2011)
Handelsvertreter hat nur in ganz bestimmten Fällen gegen den Unternehmer Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln-BGH, VIII ZR 10/10
 
Erststudium nach dem Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten (02.06.2011)
Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer abgeschlossen
 
Verkehrsrecht: Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage (02.06.2011)
Für die Berechnung der Höhe der nach einem
 
Bankrecht: Unwirksame Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis (02.06.2011)
Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, nach der für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgeb&u
 
Schadensersatz: Wer ohne zu bezahlen tankt, muss Detektivkosten erstatten (02.06.2011)
Ein
 
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden (02.06.2011)
Es lieg
 
Schadensersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen (02.06.2011)
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bl
 
Schönheitsreparaturen: Klauseln mit einfarbigen Vorgaben („weiß“) sind unwirksam (02.06.2011)
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung in „wei&szl
 
Erbrecht: Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis des Erblassers (02.06.2011)
Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann sei
 
Erbrecht: Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aus allen Berufungsgründen (02.06.2011)
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrückl
 
Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes ins Ausland (02.06.2011)
Das Familiengericht darf das alleinige Sorgerecht
 
Vertragsrecht: Nutzen von Planungsunterlagen begründet noch keinen Vertrag (02.06.2011)
Wurden zwischen Bauherrn und Architekten ergebnislose Vertragsverhandlung
 
Architektenvertrag: Unzulässiges Aufrechnungsverbot (02.06.2011)
Die Klausel in einem Architektenvertrag, nach der eine Aufrechnung gegen den Honorara
 
Beamtenrecht: Ruhegehalt: Aberkennung wegen Bestechlichkeit (02.06.2011)
Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen - Rechtsanwalt für Beamtenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (02.06.2011)
D
 
Europarecht: Aktuelle Gesetzgebung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 (02.06.2011)
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit - Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern (31.05.2011)
Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Werbung mit Garantie (29.05.2011)
Unt
 
Gesellschaftsrecht: GbR-Gründung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (29.05.2011)
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 I RBerG gemäß § 134 BGB nichtig-BGH vom 12.04.11-Az:II ZR 197/09
 
Wettbewerbsrecht: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe (29.05.2011)
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe - BGH vom 14.04.11 - Az: I ZR 50-09
 
Verwirkung nach fristgerechter Klageerhebung (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 323/09) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: 2 AZR 392/08) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jah­res­son­der­zah­lung - Kürzung bei Vor­lie­gen ei­nes ne­ga­ti­ven be­trieb­li­chen Vor­jah­res­er­geb­nis­ses (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 863/09)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Widerspruch nach Betriebsübergang (18.05.2011)
Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber ei
 
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft (15.05.2011)
Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Toch
 
6.1. Liquiditätsplanung (13.05.2011)
Die systematische Steuerung der Finanzen und Liquidität ist eine zentrale Managementaufgabe. Ziel ist die jederzeitige Gew&
 
6.2. Sanierungskonzept (13.05.2011)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Liquiditätsmanagement (13.05.2011)
Debitoren-/ Kreditorenmanagement; Finanz- / Liquiditätsmanagement; Fördermittelmanagement - RA Dirk Streifler
 
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen (13.05.2011)
Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - EuGH-Urteil vom 12.05.2011 (Az: C-115/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Recht der KG: Keine Aufrechnung des Treugebers mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung (09.05.2011)
Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber nicht entgegen-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 271/08
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung einer die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung (09.05.2011)
in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern-BGH, II ZR 263/09
 
Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen (09.05.2011)
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag (09.05.2011)
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitig
 
Anspruch auf Sonderzahlung nicht Bestandteil des Prozessvergleichs (09.05.2011)
Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein
 
Keine Anspruchsbegründung bei Bonitätsbeurteilungen soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt (09.05.2011)
Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 120/10) S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (09.05.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte si
 
Betriebsveranstaltungen: Neue Regeln zum Vorsteuerabzug (08.05.2011)
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteu
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (08.05.2011)
Soll ein Aufsichtsratsmitglied Zahlungen für Dienstverpflicht
 
Abfindung: Kein Zufluss bei Umwandlung in eine Versorgungszusage (06.05.2011)
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht v
 
Unfallversicherung: Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung (06.05.2011)
Verzichtet ein Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, endgültig und unwiderruflich b
 
Maßnahmenpaket: Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan (06.05.2011)
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkat
 
Verkehrsunfall: Spontane Äußerungen an der Unfallstelle (06.05.2011)
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligte
 
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren (06.05.2011)
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
 
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade (06.05.2011)
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche V
 
Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung (06.05.2011)
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfal
 
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig (06.05.2011)
Der Vermieter kann nach eine
 
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen (06.05.2011)
D
 
Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich (06.05.2011)
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Ver
 
Sorgerecht: Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind (06.05.2011)
Eine Vormundschaft f&uum
 
Erbrecht: Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter (06.05.2011)
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich (06.05.2011)
Der Bu
 
Beseitigungsanordnung: Rechtmäßig erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren (06.05.2011)
Ordnet die Baua
 
Verfassungsrecht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig (04.05.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der frü
 
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung - "Jette Joop" (04.05.2011)
Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion-BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: KZR 71/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen (04.05.2011)
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedin
 
Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. (04.05.2011)
Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezo
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Facebook „Gefällt-Mir-Button“ (03.05.2011)
Urheberrecht: Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Architektenrecht: Kein Verzug des Planers ohne zeitliche Vorgabe (01.05.2011)
Ein Verzug des Planers mit der Vorlage der Planung tritt nur ein, wenn im Vertrag dafür ein Termin vereinbart ist. Allein daraus, dass das geplante Bauwerk zu einem bestimmten Ter
 
Kündigungsrecht: Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht... (01.05.2011)
Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz
 
Kündigungsrecht: Mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt zur Kündigung (01.05.2011)
Wird der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, rechtfertigt dies grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Die Patronatserklärung (28.04.2011)
Funktion der Patronatserklärung - Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verjährungsbeginn für deliktischen Anspruch gegen ausländischen Broker wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers (22.04.2011)
BGH-Versäumnisurteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 106/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung (22.04.2011)
Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahre
 
Versagung der Restschuldbefreiung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten (22.04.2011)
Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Gr
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (22.04.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sin
 
Internetrecht: Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform für Zahnärzte (22.04.2011)
Zum Vergütung
 
Haftung des Vorstandsmitglieds einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (22.04.2011)
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 
Verfassungsrecht: AnyDVD (22.04.2011)
Sind in
 
Strafprozessrecht: Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations" (17.04.2011)
Es besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse unternehmensin
 
Kapitalmarktrecht: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich (17.04.2011)
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei unterbliebener Aufklärung über Kick-Back-Zahlung-OLG Stuttgart vom 16.03.11-Az: 9 U 129/10
 
Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichem Mischkonzern ist für privatrechtlich organisierte Unternehmen zulässig (17.04.2011)
Sog. gemischt ö
 
Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (16.04.2011)
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a I 1 BGB nichts ändert. Auc
 
Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Gesc
 
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine T&a
 
Kapitalmarktrecht: Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (07.04.2011)
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnah
 
Bereithalten von Kurzmeldungen über einen verurteilten Straftäter zum Abruf im Internet (06.04.2011)
Bereithalten von Online-Kurzmeldungen in einem nur mit Zugangsberechtigung einsehbaren Archiv, in denen ein Straftäter namentlich genannt wird, ist zulässig -BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 114/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen (06.04.2011)
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mi
 
Kapitalmarktrecht: Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft (05.04.2011)
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet-OLG Hamm vom 10.11.10-Az: 31 U 121/08
 
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten (04.04.2011)
BGH-Urteilen vom 30.3.2011 (Az: VIII ZR 94/10 und VIII ZR 99/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung (04.04.2011)
LAG Hessen Entscheidung vom 04.08.2010 (Az: 2 Sa 422/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - خدمات قانونية لرجال الأعمال المهاج (01.04.2011)
arabisch sprechende Rechtsanwälte - S&K Rechtsanwälte in Berlin
 
Abgrenzung: Selbstständige versus nichtselbstständige Tätigkeit (01.04.2011)
BFH: 20.10.2010 - Az: VIII R 34/0
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Verzicht auf Darlehensforderung kann zu Werbungskosten führen (01.04.2011)
BFH - 18.06.09 - V R 34/08 - Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Keine Geschäftsführerhaftung bei Vollstreckungsmaßnahmen nach Zahlungsunfähigkeit (01.04.2011)
OLG-München - 19.01.2011 - 7 U 4342/10 - Werden infolge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nach Ein
 
Wettbewerbsrecht: Doktorarbeit: Ghostwriter darf nicht mit "Marktführer" werben (01.04.2011)
Das
 
Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger (01.04.2011)
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Immobilienrecht: WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand (01.04.2011)
Ein
 
Kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlung hindert Entstehen einer betrieblichen Übung nicht (30.03.2011)
Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "fr
 
Betriebsstilllegung und vorzeitige Kündigung (hier: zwei Jahre vor Betriebsstilllegung (29.03.2011)
LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 5 Sa 282/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden (25.03.2011)
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die
 
Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig (25.03.2011)
Das BVerfG hat die neue Rechtsprechung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Drittelmethode für verfassungswidrig erklärt-BVerfG,1 BvR 918/10
 
Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden (25.03.2011)
Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumängel: Umfang der Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers (25.03.2011)
Ein Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Auskunft über Baumängel besteht nach Vertragsschluss nicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen (25.03.2011)
Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragn
 
Schlussrechnung: Fälligkeit kann auch eintreten, wenn Prüfung nicht möglich ist (25.03.2011)
Auch eine nicht prüfbare Schlussrechnung kann fällig werden, wenn der Bauherr keine Einwendungen macht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Keine Kündigung wegen drei Schrauben (25.03.2011)
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers (25.03.2011)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: XI ZR 3/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 30.09.2010 (Az: 2 AZR 160/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: AZR 647/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung (20.03.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2Sa 2022/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pfändung des Kassenbestandes kann anfechtbar sein, wenn zuvor eine Rechtshandlung des Schuldners, hier vorherige Einzahlung, die Befriedigung erst ermöglicht (18.03.2011)
BGH: Urteil vom 03.02.2011 - Az: IX ZR 213/09 - P
 
Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme (18.03.2011)
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des
 
Eigenkapitalersatzrechtlich gebundene Forderung (16.03.2011)
BGH-Urteil vom 11.01.2011 (Az: II ZR 157/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs eines vor Inkrafttreten des MoMiG gewährten und zur Rückzahlung fällig gewordenen, aber nicht getilgten Gesellschafterdarlehens nach Inkrafttreten des MoMiG (11.03.2011)
OLG-München-Schlussurteil vom 22.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entscheidung über vorvertragliche Pflichtverletzungen vor Aussetzung nach KapMuG (11.03.2011)
BGH-Beschluss vom 30.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit (11.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Unwirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrags trotz Vorliegens vertraglich vereinbarter Kündigungsgründe (05.03.2011)
bei Geringfügigkeit der Verstöße, durch die das Vertrauensverhältnis nicht grundlegend beschädigt wird-BGH vom 10.11.10-Az:VIII ZR 327/09
 
Nichtigkeit eines Anlernvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf - übliche Vergütung geschuldet (05.03.2011)
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (05.03.2011)
BVerfG-Beschluss vom 25.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Voraussetzungen für eine objektive Eignung hinsichtlich offensichtlicher Über- oder Minderqualifikation (02.03.2011)
Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung (01.03.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (28.02.2011)
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (28.02.2011)
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung al
 
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung (27.02.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (27.02.2011)
Die sog. k
 
Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb (25.02.2011)
Betr
 
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus (25.02.2011)
Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen (25.02.2011)
Diskriminierung bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus Altersgründen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Spielregeln beachten (25.02.2011)
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Fahrtenbuchauflage: Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall (25.02.2011)
War bereits
 
Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung (25.02.2011)
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mitverschulden: Überhöhte Geschwindigkeit oder Fahrfehler muss nachgewiesen werden (25.02.2011)
Kann dem Geschädigten ein Mitverschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Unfallverursacher sämtliche aus einem Unfallereignis herrührende Schäden alleine übernehmen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen (25.02.2011)
Kommt ein Wohnungseigentümer
 
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung (25.02.2011)
Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Architekt haftet auch, wenn er ohne Honorar arbeitet (25.02.2011)
Ein Architekt haftet
 
Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abhängige Urlaubsansprüche (25.02.2011)
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Weiterbildungskosten: Rückzahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (25.02.2011)
AGB-Klausel, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen
 
Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts (18.02.2011)
OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung (18.02.2011)
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers (18.02.2011)
BAG-Urteil vom 29.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzanfechtung und Bargeschäft bei mehreren Kreditnehmern (18.02.2011)
KG-Urteil vom 15.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch, englisch und französisch (16.02.2011)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Datenschutzrichtlinie (16.02.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kündigung wegen gefälschter Pfandbons (16.02.2011)
ArbG Berlin-Urteil vom 28.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen (11.02.2011)
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile (11.02.2011)
Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
 
Entschädigung nach Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz - Phoenix (11.02.2011)
Scheingewinne, die von ein
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (06.02.2011)
BAG-Urteil vom 27.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen dürfen 2011 in den Reißwolf? (01.02.2011)
Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuervereinfachungen: Das geplante Maßnahmenpaket im Überblick (01.02.2011)
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich im Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen verständigt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen (01.02.2011)
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue Winterreifenpflicht (01.02.2011)
Ende 2010 trat di
 
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Auswanderungswunsch und ungesicherte Schulsituation (31.01.2011)
Bei einer beabs
 
Sicherheitsleistung: Anspruch besteht auch bei Kündigung des Werkvertrags (31.01.2011)
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ist zulässig (31.01.2011)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz (23.01.2011)
Wem
 
Urteil des Bundessozialgerichts - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Basistarif-Beiträge in voller Höhe (18.01.2011)
Kläger kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Freizeitausgleich für Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrdienst (07.01.2011)
Ersatz des Schadens der durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jahressteuergesetz 2010: Umfangreichstes Gesetzespaket des Jahres 2010 tritt in Kraft (19.12.2010)
Änderungen u.a. für ehrenamtliche Betreuer, Arbeitszimmer, Verlustfeststellung, Kapitalerträge und Umsatzsteuer - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit (19.12.2010)
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist - Anwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Vereinsregister: Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands (17.12.2010)
Für die registerrechtliche Anmeldung einer Änderung des Vorstands bedarf es auch eines urkundlichen Nachweises der Annahme der Wahl - Anwalt für Vereinsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wortberichterstattung und Bildberichterstattung - unterschiedliche Reichweite des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 26.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Düsseldorfer Tabelle: Neufassung vom 1.1.2011 (17.12.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Verfallenlassen eines historischen Gebäudes ist kein Eingriff in Kulturdenkmal (17.12.2010)
Rechtsanwalt für Denkmalschutzrecht - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen Betriebsübergang (17.12.2010)
BAG-Urteil vom 20.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsfrist: Kein Anerkenntnis bei abgelaufener Frist (17.12.2010)
Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (17.12.2010)
BFH-Urteil vom 18.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Formularmäßige Verlängerung der Kündigungsfrist und Vertragsstrafe in Handelsvertretervertrag (17.12.2010)
grundsätzlich wirksam, soweit nicht die Vertragsstrafe hinsichtlich der Schwere des Verstoßes keine Differenzierung trifft-OLG München vom 29.07.10-Az:23 U 5643/09
 
Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 08.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Erprobung i.S. von § 14 I 2 Nr. 5 TzBfG (15.12.2010)
BAG-Urteil vom 02.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung (14.12.2010)
OLG-Koblenz-Urteil vom 16.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation (11.12.2010)
LAG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 26.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine ärztliche Haftung bei fehlender schuldhaften Pflichtverletzung (10.12.2010)
BGH-Urteil vom 19.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig (09.12.2010)
Anwalt für Hochschulrecht - Studienzulassungsklagen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ab 2010 haben Sie die Qual der Wahl (03.12.2010)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bundesanzeiger: 10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR (03.12.2010)
Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verschleierung des werblichen Charakters einer Sendung (03.12.2010)
OLG Hamm vom 19.08.10 - Az: I-4 U 66/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Fussballspiel: Kein Schadensersatz für leicht und mittel fahrlässiges Foul (03.12.2010)
Anwalt für Schadensersatzrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung (28.11.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein (28.11.2010)
Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (26.11.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen (11.11.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen (07.11.2010)
OLG-München-Urteil vom 06.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: BGH: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung (04.11.2010)
Rechtsanwalt für Apothekenrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Notarielles Beurkundungserfordernis bei Übertragung gegenwärtigen GmbH-Vermögens (30.10.2010)
auch hier gilt die Form des § 311b III BGB-OLG Hamm vom 26.03.10-Az:I-19 U 145/09
 
Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden (27.10.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch (27.10.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Ausschreibung: Bei fehlender Materialvorgabe darf jedes Material verwendet werden (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht - Vertragsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personalratsanhörung: Arbeitgeber muss auch entlastende Umstände mitteilen (27.10.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ist nicht verfassungswidrig (27.10.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters (22.10.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt
 
Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff (19.10.2010)
BGH-Urteil vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung - Arbeitsverhinderung einer Stammkraft (19.10.2010)
BAG-Urteil vom 14.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: EDV-Administrator auf Abwegen (05.10.2010)
LAG Köln-Urteil vom 14.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigung nach AGG bei diskriminierender Kündigung (05.10.2010)
AG Bremen-Urteil vom 29.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Arbeitgeber haftet für die durch Mitarbeiter hinterzogene Lohnsteuer (01.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwäte in Berlin Mitte
 
GmbH: Fremdgeschäftsführer ist bei Abschluss des Anstellungsvertrags Verbraucher (01.10.2010)
BAG-Urteil vom 19.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung (01.10.2010)
Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zivildienst: Lange Wartezeit bis Studienbeginn muss nicht hingenommen werden (29.09.2010)
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fahrzeugmietvertrag: Sogenannte „Polizeiklausel“ benachteiligt den Mieter unangemessen (29.09.2010)
Anwalt für Vertragsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Immobilien-Leasingraten als Masseforderung des Leasingnehmers (29.09.2010)
OLG Düsseldorf-Beschluss vom 27.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Keine Beeinflussung in unangemessener und unsachlicher Weise bei Werbung für Haushaltsgroßgeräte ohne Mehrwertsteuer (28.09.2010)
BGH vom 31.03.2010 - Az: I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ehegattenunterhalt: Nichtangabe von Einkünften trotz ausdrücklicher Nachfrage (27.09.2010)
dies hat einen Verwirkungstatbestand zur Folge-OLG Düsseldorf vom 07.07.10-Az:II-8 UF 14/10
 
Bauhandwerkersicherung: Anspruch entfällt, wenn Werkvertrag gekündigt wurde (27.09.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht und Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
AGG: Stellenausschreibung “junger Bewerber gesucht“ ist diskriminierend (27.09.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung in einem befristeten Arbeitsvertrag (24.09.2010)
BAG-Urteil vom 25.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr - Bereitschaftsruhezeiten (23.09.2010)
BAG-Urteil vom 23.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin trotz Betrugshandlung im Umfange von rund 160,00 € unwirksam (18.09.2010)
LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2010 (Az: 2 Sa 509/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigung eines leitenden Compliance-Mitarbeiters (17.09.2010)
ArbG Berlin-Urteil vom 18.02.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Architektenrecht: Schadensersatz für mangelhafte Architektenleistung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 08.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vergaberecht: Mehrvergütung wegen Verzögerung im öffentlichen Vergabeverfahren und sich daraus ergebender Bauzeitveränderung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 22.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol (08.09.2010)
das zulässige Ziel der Suchtbekämpfung wird durch zu viel Werbung für Glücksspiele unterlaufen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei einer Anlageentscheidung (06.09.2010)
Pflichtverletzung des Anlageberaters - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft (05.09.2010)
Haustürwiderrufsrichtlinie - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Fehlende Abfindungsbilanz hindert nicht Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft (04.09.2010)
Zu den Voraussetzungen der Verjährung eines Verlustausgleichsanspruchs-BGH vom 19.07.10-Az:II ZR 57/09
 
Recht der AG: Anfechtung gegen Hauptversammlungsbeschluss (01.09.2010)
ist nur durch Berechtigten möglich - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig (31.08.2010)
steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein (31.08.2010)
keine Verwertung des Unfallfahrzeugs wegen Geringhaltungspflicht des Schadens - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewerbemiete: Unbestimmte Renovierungspflicht (28.08.2010)
auf Arbeitsausführung muss geklagt werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar (28.08.2010)
S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumangel: Berechnung des Schadensersatzanspruchs (26.08.2010)
BGH ändert Rechtsprechung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsansprüche im Bereich des Polizei- u. Ordnungsrechts (23.08.2010)
Rechtsberatung Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz (23.08.2010)
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
Tariflicher Anspruch auf Zahlung eines Aufschlags zur Urlaubsvergütung (19.08.2010)
Grundsatz der Tarifeinheit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vermutung der Gläubigerbenachteiligung bei auch güterrechtlichen Vereinbarungen (15.08.2010)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz -S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Dreimonatszeitraum für Berechnung der Barabfindung beginnt ab Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (14.08.2010)
Höhe der Barabfindung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vereinbarung geringerer Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus einer GmbH (14.08.2010)
Gesellschafterbeschluss - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auszahlung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner (09.08.2010)
Keine Saldierung von Einlage und Scheingewinnen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit nicht tariffähig (05.08.2010)
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschafterklage: Rechtsmissbrauch bei der „actio pro socio“ (28.07.2010)
Ausübung der Klagebefugnis im Gesellschaftsverhältnis unterliegt der gesellschafterlichen Treuepflicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Familienrecht: Schenkung: "Geschenkt ist geschenkt" gilt bei Gaben von Schwiegereltern nicht mehr unbedingt (28.07.2010)
Schwiegereltern können Zuwendungen jetzt leichter zurückverlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
LG Berlin sah kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 133 InsO (28.07.2010)
Göttinger Gruppe / Securenta - Anwalt für Kapitalmarktrecht - Bankrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich (23.07.2010)
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - (23.07.2010)
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten (23.07.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
BGH: Zur Schadensabrechnung für Unfallfahrzeug bei Veräußerung und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (23.07.2010)
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
 
AGG: Altersdiskriminierung in Dienstvereinbarung mit nach Lebensalter steigender Punktevergabe (19.07.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990 (13.07.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Hoffnung für Anleger: BGH bejaht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei so genannten "Schrottimmobilien" (03.07.2010)
BGH: Urteil vom 29.06.2010 - Az: XI ZR 104/08 - Bei steuersparenden Bauherren- und
 
Strafrecht: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (28.06.2010)
Der Gesetzgeber hat diese Fragen durch das sog. Patientenverfügungsgesetz m
 
Steuerstrafrecht: Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige (16.06.2010)
F&
 
Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar (09.06.2010)
Rechtsanwalt für Medienrecht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Transportrecht: Zur Verjährungsfrist für Ansprüche aus Frachtverträgen (09.06.2010)
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs.
 
Sanierung: Verlustabzug: Zur Anwendung der Sanierungsklausel (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - Sanierung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Existenzgründung: Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig (01.06.2010)
Anwalt für Existenzgründung - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - служба по бизнес-иммиграции (20.05.2010)
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Maklerrecht: Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung (19.05.2010)
Anwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler (12.05.2010)
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009 (07.05.2010)
Anwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist zulässig (29.04.2010)
BGH, I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: AGG: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft durch Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (28.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - AGG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (23.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
UWG: Rechtsprechungsänderung: Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb (21.04.2010)
BGH vom 29.10.2009 - Az: I ZR 180/07 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - UWG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (20.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany)
 
Immobilienerwerb in Italien (20.04.2010)
Steuerlichen Aspekte des Immobilienerwerbs durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft in Italien - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeiten in Deutschland – Einschränkungen für polnische Arbeitnehmer nach dem EU Beitritt (16.04.2010)
polnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K Rechtsanwälte
 
Insolvenzrecht: Masseunschädlicher Gläubigerwechsel bei Zahlungen von debitorischem Konto an Gesellschaftsgläubiger (14.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts (13.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Betriebsübergang - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Einziehung einer sicherheitshalber abgetretenen Forderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (13.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen (09.04.2010)
Anwalt für deutsch-polnischen Rechtsverkehr - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Polnisches Steuerrecht - Überblick für einen Unternehmer (30.03.2010)
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Das polnische Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsformen (17.03.2010)
Rehtsberatung zum polnischen Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Urteil des BVerwG über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG (17.03.2010)
Rechtsanwalt für Verfassungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer (04.03.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsrecht: Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw (01.03.2010)
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei Teilzahlungen des Schuldners bei fruchtloser Zwangsvollstreckung (10.02.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"? (07.02.2010)
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben (27.01.2010)
Anwalt für Bankrecht - Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Comprare casa a Berlino (Germania) (25.01.2010)
Consulenza legale per investimenti immobiliari in Germania
 
Gesellschaftsrecht: Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft ausländischen Rechts (22.12.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht ausländischer Gesellschaften - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Prawo zamówień publicznych w Niemczech- polska firma startuje do przetargu- przewodnik (03.12.2009)
Prawo na wyciągnięcie ręki - polnisch sprechende Anwälte in Berlin Mitte
 
17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
投资移民 (20.09.2009)
Business Immigration Service (BIS)
 
Forderungseinzug: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH (29.03.2007)
GSB ist noch immer ein wirksames Instrument, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können-BGH, VII ZR 60/06
 




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